Kostenschätzung Statiker!

Diskutiere Kostenschätzung Statiker! im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hi! Ich brauche mal euren Rat! Wir wollen demnächst mit unserem Neubau anfangen ! Hierzu hat unser Architekt eine Kostenschätzung erstellt....

  1. #1 Berti2005, 28.08.2009
    Berti2005

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    Hi!

    Ich brauche mal euren Rat!

    Wir wollen demnächst mit unserem Neubau anfangen ! Hierzu hat unser Architekt eine Kostenschätzung erstellt. Die wir dementsprechend bei der Bank für die Finanzierung vorgelegt haben.

    Zum Punkt!

    In der Kostenschätzung hat er für Statiker und EnEV 1.300 Euro netto angesetzt!

    Nun hat er uns geschrieben, das der Statiker mit der Kostenaufstellung nicht klar kommt. Er hätte gerne 2.400 Euro netto.
    Da ist mir entsprechend der Summe der A...geplatzt.

    Unser Haus!
    ca. 119m²
    10,095mx8,155m Grundfläche
    1 1/2 geschossig
    Aussenwände Porenbeton 17,5cm
    Dämmung >=140mm
    Dachneigung 45°
    Effizientshaus 55
    Freier und ebener Bauraum
    Bodenklasse BK1 - 4

    Meine Fragen:
    Darf er das, muss ich das akzeptieren?
    Wieviel darf er max. über seiner Schätzung liegen?
    Wieviel ist so der Durchschnitt für so ein Haus? Was nimmt ein Statiker?

    Danke für eure Hilfe

    Gruss
    Berti2005
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    :yikes

    hätte gerne ... naja, find ich immer noch recht wenig, hab aber gerade die HOAI nicht zur Hand

    was willste denn machen, das war ne Schätzung, eine Rechtsverbindlichkeit kann ich (als juristischer Laie) da nicht erkennen.


    Wie hoch war denn die Schätzung für das Bodengutachten, lass mich raten: 0,00 Euronen - stimmts ?


    Helge
     
  3. #3 Berti2005, 28.08.2009
    Berti2005

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    Für die Baugrunduntersuchung hat er 750€ angesetzt!

    Kommt hier nicht auch die 10% Regelung zum tragen?
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    Ok

    nehm die infame Unterstellung gegenüber deines Archi zurück - werde Buße tun (obwohl 750 naja - zum Glück nicht mein Problem).

    Welche 10 % - Regelung meinst du


    Gruß

    Helge
     
  5. #5 Baufuchs, 28.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da

    kommt gar nichts zum Tragen.

    Wenn man die Gesamtbaukosten begrenzen will, muss man schon bei Beauftragung des Architekten eine klare und verbindliche Kostenobergrenze vereinbaren. Dann kann man über 10% nachdenken.

    Eine Überschreitung der Gesamtkosten von ca. 30% ist im Rahmen von Schätzungen durchaus zulässig.

    Cool bleiben, da kommt noch mehr.

    Architekten sind so....:D

    Aber GÜ´s kannste ja nicht leiden....:smoke
     
  6. #6 Berti2005, 28.08.2009
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    z.b.
    Geh ich in die Werkstatt und will mein Auto reparieren und der Meister schätzt oder macht mir ein Kostenvoranschlag von 1000 €, so darf die Rechnung später nicht mehr als 10 % vom Kostenvoranschlag bzw. Schätzung liegen. Es sei denn ich ändere was in der Ausführung etc.

    Ist es sinnvoll unserem Archi ein Baukostenlimit zu setzen?

    @Baufuchs
    Der Architekt kennt unseren finanziellen Rahmen und weiss auch das die Schätzung oberes Limit ist! Gewisse Positionen haben Puffer um etwaige Abweichungen abzufangen. Das Haus hat er schonmal geplant, nur mit Keller und etwas grösser, sonst identisch!
     
  7. #7 Baufuchs, 28.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Den

    finanziellen Rahmen kennen ist was anderes als Vereinbarung einer Kostenobergrenze.

    Und eine Kostenschätzung eines Architekten ist was anderes als ein Kostenanschlag eines Handwerkers, der den gesamten Auftrag dann später selbst ausführt.

    zu Kostenobergrenze mal hier lesen

    Was ist da identisch?? Doch wohl höchstens die Geschosstreppe.;)
     
  8. #8 Berti2005, 28.08.2009
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    Das bei handwerklichen Leistungen schwankungen drin sind, normal! Braucht man mir nicht zu erzählen.
    Aber bei Behörden, Ämter, Notaren, Architekten, Statiker etc. gibt es ja nun mal gewisse Sätze an die Sie sich halten müssen mit kleinen Schwankungen!

    Daher hätte er es doch besser wissen müssen! Insbesondere da wir keine grossen Veränderungen zum Urobjekt vorgenommen haben!

    Und ich vergass....der Statiker ist ein Verwandter vom Architekten!!!!:irre

    Die Kostenschätzung vom Urobjekt habe ich auch! Hier sind 400€ veranschlagt, mit der Bezeichung (vorhanden)
     
  9. #9 Baufuchs, 28.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lamentieren

    nutzt nichts.

    Der Statikus soll halt anhand der Honorarordnung die Höhe seines Honorars nachweisen.
     
  10. mls

    mls Bauexpertenforum

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    was soll das rumgeeiere?
    1300 oder 2400 hat weder was mit der hoai noch mit auch nur ansatzweise
    auskömmlichen stundensätzen und einem -langfristig- den bauherrn
    befiedigenden leistungsumfang zu tun.

    zu dem honorar kann der berti (nix für ungut) ein paar m2 wand malern -
    aber allein die üblicherweise erforderliche menge an plan-m2 (von der statik
    und den feinheiten red ich garnicht) ist nicht zu erbringen.
    jedenfalls nicht in der qualität, die ich für nötig halte.

    wenn ich allerdings sehe, was manche "kollegen" unter einem bewehrungsplan
    verstehen, wundert mich nicht, dass die sehr gut kostendeckend arbeiten.
     
  11. #11 Baufuchs, 28.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was

    nimmt denn eigentlich der mit dem Statiker verwandte Architekt als Honorar?
     
  12. gast3

    gast3 Gast

    :28:

    da könnte man jetzt locker die Schleife zu Bodengutachten (ersetze einfach Bewehrungsplan durch BG) für 400, 520 oder 750 machen - muss man aber nicht

    Berti: fühlst du dich bei deinem Architekten gut aufgehoben - so für eine vertrauensvolle "Zusammenarbeit" ? Wenn nicht, denk mal drüber nach. Aber mit deiner Schätzung wirst du erst mal leben müssen...


    Gruß

    Helge
     
  13. #13 Berti2005, 28.08.2009
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    Um genau zu sein 350m² bei Nettopreis!:winken:D

    Ob nun 1300 oder 2400 was mit der HOAI zu tun hat, soll mir egal sein! Die Prozentzahlen aus der HOAI habe ich gerade nachgeschlagen. Wie er damit auf die Summe kommt, ist mir auch ein Rätsel.

    Erwürfelt könnte ne Möglichkeit sein.

    Nur wie kann ich da jetzt vorgehen.

    Das ich das brauche ist klar....

    10 %oder 20 % kann ich noch verstehen aber doch nicht mehr als 80%!
     
  14. gast3

    gast3 Gast

    So ..

    und nun - weiß ich nicht mehr so recht, was du noch wissen willst:

    du brauchst ne Statik, und die kostet eben 80% mehr als im Vorfeld geschätzt und .... ?

    Vielleicht findest du ja irgendwo einen Statikus, der es für die Hälfte macht ..? Vielleicht mls Anmerkung im Hinterkopf haben.

    Hast du deinen Architekten mal gefragt, wie er sich die Abweichung erklärt ('schuldigung, da habe ich mich wohl vertan ...oder, ja weil der Keller und hast du nicht geshen ..) und ob die restlichen Kosten vielleicht auch um 80 % daneben liegen ....

    Also, du hast m.E. keinerlei Anspruch, war ne Schätzung,
     
  15. #15 Berti2005, 28.08.2009
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    Ändern war zu spät....
    @tohr
    du meinst ich soll auf ein BG verzichten und die Summe in die Statikerkosten legen?

    Denn Architekten kenne ich schon 10 Jahre und wir Arbeiten viel mit Ihm zusammen!

    @baufuchs
    8t

    Nachtrag:
    habe mal in die Kostenschätzung geschaut, er hat bei Auftragnehmer seinen Namen eingesetzt!
     
  16. #16 Baufuchs, 28.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    8t

    für welche Leistungsphasen?

    1-4 ?
    1-8 ?
    1-9 ?
     
  17. #17 Berti2005, 28.08.2009
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    Architektenleistungen LP 1-9 lt. HOAI Teil II
     
  18. #18 Baufuchs, 28.08.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sachen

    gibts..:smoke
     
  19. gast3

    gast3 Gast


    so und jetzt ist es mir zu blöd, weil ich immer noch nicht weiß, was du eigentlich willst
     
  20. #20 Shai Hulud, 29.08.2009
    Shai Hulud

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    Also mir kommt der Architekt super billich vor, ist wohl ein Freundschaftspreis...

    Wegen 1100 Euro Mehrkosten solltest du dich nicht aufregen, das sind doch nur Peanuts gegen das was noch kommen wird.

    Habt Ihr denn schon ein paar Rücklagen für die zu erwartenden unerwarteten Mehrkosten gebildet? Aus dem Topf müßten die Zusatzkosten für einigermaßen auskömmliche Bezahlung des Statikers aufgebracht werden.
     
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