Kündigung Bauleiter nichtig - > Bauamt ist das egal

Diskutiere Kündigung Bauleiter nichtig - > Bauamt ist das egal im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich benötige dringend Hilfe und hoffe, jemand kennt sich aus. Unser Bauleiter hat nach einem Streit wegen von ihm nicht...

  1. #1 Asschneid, 07.10.2024
    Asschneid

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    Hallo zusammen,

    ich benötige dringend Hilfe und hoffe, jemand kennt sich aus.

    Unser Bauleiter hat nach einem Streit wegen von ihm nicht erkannten Mängeln gekündigt, nachdem ein Gutachter grobe Fehler hinsichtlich Planung, Ausführung und Bauüberwachung feststellte. Er kümmerte sich auch nicht mehr um die Koordination der Mängelbehebung, das haben wir organisiert.
    Das Bauamt besteht auf der Benennung eines neuen Bauleiters, obwohl nur noch Aussenputz und Tapezierarbeiten anstehen, sowie irgendwann dann Terrasse und Zuwegung. Wir finden aber niemanden, der sich den Schuh nun anziehen will.
    Sicher könnten wir einen Anwalt kontaktieren, der den Bauleiter dann auffordert aufgrund der 100% nichtigen Kündigung den Job weiterzumachen. Aber wir wollen eigentlich nichts mehr mit ihm zu tun haben,

    Was können wir tun?
    Ist es rechtens, das das Bauamt beim jetzigen Baustand auf einem Bauleiter besteht?
    Kann der Verputzer als Fachbauleiter fungieren und reicht das dem Bauamt?
    Wer unterschreibt die Fertigmeldung vor Einzug?
     
  2. SIL

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    Ja.
    Du der Arch und der BL ggf TWP.
    Möglicherweise, hier kommt es auf die Qualifikation an welche das Amt vorschreibt was ist mit eurem Gutachter / SV dieser dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit.
     
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  3. #3 Asschneid, 07.10.2024
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    Der SV will nicht :-(
     
  4. SIL

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    Dann musst du halt suchen , frag doch deinen Entwurfsverfasser der sollte doch entsprechende Kontakte haben.
     
  5. #5 Asschneid, 07.10.2024
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    Architekt=Bauleiter. Ist der denn nicht trotz Kündigung verpflichtet das zu unterschreiben?
    TWP=Statiker?
     
  6. SIL

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    Nein, es besteht kein Rechtsanspruch bei erfolgter Kündigung, da müsste Klage eingereicht werden.
    Ja.
     
  7. #7 Asschneid, 07.10.2024
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    Gesetzt dem Fall, es würde sich jemand erbarmen die Bauleitung zu übernehmen, was wäre denn ein angemessener Preis für die Leistung in der Phase kurz vor Ende?
     
  8. #8 ichweisnix, 07.10.2024
    Zuletzt bearbeitet: 07.10.2024
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    wer hat es denn dem BA erzählt das euer BL weg ist?
     
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    Das kann niemand sagen , zum einen ist der Umfang nicht definiert zum weiteren fehlen absolut alle Angaben zum Gebäude, die regionale Zuweisung etc und insbesondere wurden vom SV Mängel erfasst die zu einer Vertragskündigung des Arch führten , auch hier stellt sich die Frage inwieweit die Mängel gesamthaft einer Fertigstellung und / oder einen Einzug verhindern und ob hier bereits Mängelansprüche geltend sind hinzukommen etc , es wird sicher irgendwo einen 'Stempelaugust' geben der alles 'schmerzfrei' bescheinigt , ob dies in deinem Interesse ist ....
     
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  10. #10 Fabian Weber, 07.10.2024
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    Das würde man nach Einsatzpauschale oder Stundensatz machen. Mein Stundensatz wäre zum Beispiel 120€. Zzgl. Anfahrtspauschalen. Oder für einen halben Tag 500€.
     
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  11. #11 Jo Bauherr, 07.10.2024
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    Ernsthaft jetzt? Wer tut sich als Freiberufler denn sowas an? Wenn überhaupt, dann doch bitte nur bei rechtssicherem Haftungsausschluss.
     
  12. #12 Fabian Weber, 08.10.2024
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    Es geht um Malerarbeiten und Außenputz, ist ja jetzt kein Hexenwerk.
     
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    Ach, wie soll sich denn jemand auskennen, wenn eine Lage derart vorbildlich wirr beschrieben wird ?
    Erst behauptest Du in der Überschrift, dem Bauamt sei die Kündigung des Bauleiters egal und dann im Text das Gegenteil, es bestünde eben doch auf einen solchen. Dann soll die Kündigung "nichtig" sein, und im nächsten Atemzug erläuterst Du sie sogar als höchst begründet, nämlich mit "groben Fehlern" auf der ganzen Linie. Trotz selbigen soll das Gesamtwerk aber eigentlich nur noch um das Finish von der endgültigen Fertigstellung entfernt sein. Ja was denn nun ? - noch mehr Widerspruch geht doch wohl kaum.
    Für mich liest sich die Geschichte, als habe ein Bauherr einen ganz scharfen Hund als baubegleitenden Sachverständigen engagiert, der dem Architektbauleiter ersteinmal angeblich verletzte Normen vorgehalten und ihn dazu getrieben hat, das Handtuch zu werfen. Dann habt Ihr auch noch selbst ins Handwerk gepfuscht und die Bauleiterposition an Euch gezogen. Natürlich will sich niemand einen so schiefen Schuh anziehen, und wer hier mit wem nichts mehr zu tun haben will, scheint mir mindestens auf Gegenseitigkeit zu beruhen. Mich würde auch nicht wundern, wenn es den Anwalt ebenfalls nicht lange im Mandat hielte.
     
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  14. #14 petra345, 08.10.2024
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    Könnte e s denn sein, daß der Gutachter mit seiner Mängelliste über das Ziel hinausgeschossen ist.

    In einem seiner letzten Gutachten als Vereidigter Gutachter, hat der Gutachter Mängel aufgelistet, die weder er noch sein Auftraggeber gesehen und dokumentiert haben, die aber sein Auftraggeber vermutete. Nach meiner Auflistung seiner Fehlleistungen, war er wenige Tage später nicht mehr in der Liste der Vereidigten Gutachter.


    Wenn mir ein Gutachter solche Mängel bescheinigt, würde ich auch den Bettel hinwefen.
     
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  15. #15 Fabian Weber, 08.10.2024
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    Zweimal wird hier irgendwas hinfantasiert.



     
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