Kündigung der Hypothek nach 10 Jahren ? ! ? !

Diskutiere Kündigung der Hypothek nach 10 Jahren ? ! ? ! im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, mein Banker meint, daß ich heute eine Zinsfestschreibung von 30 Jahren machen soll. Der Zins ist mir dan also 30 Jahre garantiert !...

  1. rellek

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    Hallo,

    mein Banker meint, daß ich heute eine Zinsfestschreibung von 30 Jahren machen soll. Der Zins ist mir dan also 30 Jahre garantiert !

    Laut BGB soll es möglich sein, Verträge die länger als 10 Jahre abgeschlossen werden dann anschließend jederzeit Jährlich zu kündigen. Für den Fall, daß die Zinsen nach 10 Jahren noch günstiger sind, kann ich den Vertrag kündigen und mit einer anderen Bank weiter finanzieren.
    Es soll auch möglich sein, ab dem 10 Jahr dann Jahr für Jahr eine Sondertilgung einzulegen.

    Meine Frage:
    Ist dieses wirklich möglich? bzw. was haltet Ihr davon? In welchen § des BGB ist dieses geregelt ?

    Gruß

    Rellek
     
  2. #2 lakra-man, 02.03.2006
    lakra-man

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    eins, zwei, drei

    1.) ja
    2.) prinzipiell gut. Ohne weitere Infos Ihrerseits schlecht zu sagen.
    3.) Im BGB finden Sie die gesetzliche Regelung in den §§ 489 (Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers) bzw. 490 (Außerordentliches Kündigungsrecht).

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/index.html
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 02.03.2006
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    Was ist dann...

    mit Vorfälligkeitsentschädigung.
    Muss für die Restlaufzeit die Vorfälligkeit abgelöst werden oder ist die nach 10 "erledigt".
    MfG
     
  4. Rolf

    Rolf

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    Diesen Tipp hat mir der Krditvermittler damals auch gegeben.

    RD: ohne Vorfälligkeitsentschädigung

    Das mit den Sondertilgungen würde mich wundern. Entweder der Vertrag wird gekündigt und durch einen anderen ersetzt - mit anderen Bedingungen oder nicht - dann alle alten Bedingungen.
     
  5. #5 lakra-man, 02.03.2006
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    Sondertilgung

    Meine Antwort hat sich oben nur auf das BGB und dessen Möglichkeiten erstreckt.

    Von Sondertilgung>en< steht dort natürlich nichts drinnen. Ein bisserl kündigen geht halt auch nicht. Entweder ich lass es laufen, wie es im Vertrag steht, oder ich kündige.

    Klar, im Gegenzug will die Bank evtl. nicht auf den bisherigen Kunden verzichten und wird ihm ein neues Angebot unterbreiten. Aber damit beginnt das "Spiel" um Bedingungen (z.B. Sondertilgung, Laufzeit, Zins, Regeltilgung usw.) erneut.

    Das Schöne daran ist, dass der Kunde einseitig kündigen kann, die Bank aber in der Regel nicht. Wichtig bei der 10-Jahresfrist: Die gilt nach VOLL-Auszahlung (also der letzten Rate) und eine Kündigungsfrist gibt es ebenfalls zu beachten. Den Gesetzestext muss man hier wohl nicht nochmals abschreiben.....
     
  6. rellek

    rellek

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    Ja, wie ist das mit der Vorfälligkeitsentschädigung ?

    Muß man die dan Zahlen ?

    Gruß

    Rellek
     
  7. Rolf

    Rolf

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    Entschädigung

    Eine Entschädigung setzt einen Schaden voraus. Der Rechtslage ist der Bank bekannt, also entsteht kein Schaden.

    Meine Meinung - Bin kein Jurist
     
  8. franz

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    Also ich bin momentan bei den ganzen rechnenspielchen bei. Werd dazu später mal was Posten. Soviel sei gesagt.... man mus tierisch aufpassen was die jungs da einem unterjubeln wollen. Das was mir die Banker bisher so erzählt haben, war echt ein Trauerspiel. Ich hab mir das alles mal ausgeexcelt bzw so ne art benchmarking erstellt.

    30 Jahre Zinsbindung machen ned viele bzw. langen dann kräftig beim Zins hin. Das können bei 30 Jahren schon mal 0,5% differenz sein. Und das macht sich schon bemerkbar. Das muss man genau ausrechnen ob und was sich da rentiert. Absichern muss man sich auf alle fälle. Ich denke das die Zinsen schon wider bei 6-8% rumhängen in 10 jahren.

    Ich bin grad dabei, das alles so zu timen das ich die ganzen Restschulden nach 10 Jahren mit einem Bausparer komplett tilge. Angezahlt wird der mit meiner VL+EHZ+X. Der läuft dann mit 2,5% bei 9 promill rückzahlung und möglichen maximal Tilgung etc.

    Auf alle fälle kommts halt drauf an, wielange du Zahlen willst, max Monatsbelastung, und die Summe.
     
  9. #9 lakra-man, 02.03.2006
    lakra-man

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    rellek & franz

    @ rellek:
    Eigentlich will ich es nicht wie im Kindergarten vorkauen, gab es doch oben schon die beiden §§ und die Fundstelle im Internet.

    Jeder § hat ne Überschrift. Beim 489 steht „Ordentliches...“, beim 490 „Außerordentliches...“. Und nur in einem der beiden §§ ist in Absatz 2 die Rede von Vorfälligkeitsentschädigung. Für Ihre Frage und dem 10-Jahreszeitraum gilt § 489 BGB. Und ein wenig Eigeninitiative ist nicht veboten.
    .....

    @ franz:
    Wie ich Ihren Beitrag hier unter das Thema einordnen soll, ist mir noch nicht ganz klar.
     
  10. Quelle

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    das entspricht einer jährlichen Tilgung der Bausparsumme in Höhe von 10,8 %

    + Zinsen

    Viel Spaß bei den Raten, wenn nach 10 Jahren noch ordentlich was übrig ist.
     
  11. franz

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    Ja ok. Mein Anstoss geht eher in die Richtung ob das überhaupt nötig is 30 Jahre zu binden. Die Frage war ja ursprünglich auf die Rechtliche geschichte ausgerichtet zwegs Kündigung etc. War halt wider mal viel zu schnell beim schreiben. :) Wollts ja eh in einen extrigen Beitrag stellen.

    Oder halt 4 Promill bei mehr Zins... je nach belieben.

    Beim raten-zahlen oder er-raten was für ein chaos rauskommt :)
     
  12. #12 matula, 03.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 03.03.2006
    matula

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    lex specialis derogat legi generali

    Soll heißen: Spezielles Recht vor allgemeinem Recht/ oder spezielles Recht bricht allgemeines Recht!

    Selbst wenn das im BGB so geregelt ist, ist das für den Fall unerheblich!
    Das würde nur dann gelten, wenn nichts Spezielles im Kreditvertrag geregelt ist (wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, das da die Bank nicht dran denkt??)

    Sonst würde das ja bedeuten, dass langfristige Verträge generell nach 10 Jahren gegenstandslos sind - und gerade beim Kredit ist das "Langfristige" ja Wesen des Vertrages!
     
  13. H.PF

    H.PF

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    Hypothekenverträge haben ALLE nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht. Egal ob 15, 20 oder 30 Jahre. Längere Verträge ohne dieses Recht sind sittenwidrig.


    Gruß Holger
     
  14. OK

    OK

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    @matula
    Nein!!! Lies nach unter
    http://www.wowi.de/info/gesetze/bgb/darlehen/bgb0609a.htm
    -> "(4) Das Kündigungsrecht des Schuldners nach den Absätzen 1 und 2 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder erschwert werden."
    +
    Als ich das bei unserer kreditsuche erfahren habe, hat mich das aber ehrlich gesagt auch ziemlich erstaunt, dass gesetzlich so eine kundenfreundliche regelung festgelegt ist :)
    +
    Grüße
    Oliver
     
  15. #15 lakra-man, 03.03.2006
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    Matula

    nix für Ungut. Aber, wenn man mir schon in einer mir nicht bekannten Sprache spricht/schreibt, dann sollte der Senf dahinter wenigstens stimmen. Bist auch einer, der den §§-Text meines Links nicht gelesen hat? Sehr oberflächlich. :mauer
    .
    Holger und Oliver sei es gedankt, dass solche Bemerkungen nicht unwidersprochen bleiben.
    .
    Was wäre das für ein Verbraucherschutz, wenn jeder Verkäufer/Anbieter mit Kunden so umgehen könnte.
    .
    Gruß
     
  16. #16 lakra-man, 04.03.2006
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    Oliver

    Dein Link entspricht, auch wenn der Text stimmt, nicht mehr der neuesten Version des BGB. Nicht alles, das von der Dir genannten Quelle stammt, ist aktuell.

    Schaust Dir mal :deal meine o.g. "offizielle" Fundstelle an. Die sollte immer auf dem neuesten Stand sein. Hatten wir schon mal in bau.de. :p

    Gruß
    Klaus
     
  17. OK

    OK

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    Recht hatter, der Klaus :konfusius :)
     
  18. #18 matula, 08.03.2006
    Zuletzt bearbeitet: 08.03.2006
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    komm mal wieder runter -
    Ich habs ja schon von zwei Mitstreitern zu hören bekommen :cry

    zur "nicht bekannten Sprache":
    Es handelt sich um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz im deutschen Rechtssystem. Daran ändert auch der Fall nichts, dass bereits im lex generalis für einen Sonderfall ein lex specialis ausgeschlossen wurde.

    Sorry, dass die Schlüsse auf den Fall daher nicht korrekt waren...
    Nur weil etwas im Internet steht muss das noch lange nicht richtig sein.. Daher bitte ich um Verzeihung wenn ich deine Quelle nicht angeschaut und entsprechend gewürdigt habe...dann wäre mein Post wahrscheinlich nicht so entstanden :sleeping

    Zum Thema Verbraucherschutz:
    Wenn ich einen Vertrag über 30 Jahre abschließe, weil ICH MIR Vorteile davon erhoffe, dann muss ich auch dafür eintreten - - an der Stelle finde ich Verbraucherschutz völlig unangebracht!!!
    Ich weiß nicht, wo da ein schlechter Umgang der Verkäufer mit dem Kunden sein soll?!?!?!
    Das ist ausschließlich für Leute, die nicht für Ihr eigenes Handeln verantwortlich sein können...
     
  19. #19 Neu_bauer, 31.03.2006
    Neu_bauer

    Neu_bauer Gast

    Hallo @ all,

    also ich habe gerade diese Woche einen Dalrehnesvertrag mit 30-jähriger zinsfestbindung unterschrieben.

    Meine Bänkerin sagte mir, nach 10 Jahren Laufzeit hätte ich ein Sonderkündigungsrecht und könnte entweder die volle zu dem Zeitpunkt vorhandene Restschuld kündigen oder aber auch Teilbeträge, also z. B. mit einem halben Jahr Frist 20.000,- € kündigen. Das wäre dann halt wie eine Sondertilgung.

    Alles würde vorfälligkeitentschädigungsfrei gehen.

    Grüße

    "Neu_bauer"
     
  20. #20 Willauchbauen, 01.04.2006
    Willauchbauen

    Willauchbauen Gast

    Meinung eines Bänkers

    Bin per Zufall auf diesen Thread gestossen und kann hoffentlich was beitragen:

    Ich bin selber einer der "Bänker". Mein Hauptarbeitsfeld ist zwar die Firmenkundenbetreuung, so ab und zu kommt mir aber auch schon mal eine Baufinanzierung unter ;-)

    Das Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren existiert! Hierzu gab es auch schon eine entsprechende Entscheidung vom Bundesgerichtshof. Leider habe ich hier zu Hause den Link zu dem Urteil nicht parat.

    Bezüglich der Zinsbindung von 30 Jahren bin ich jedoch etwas differenzierter Meinung:

    Der Durchschnittszinssatz der vergangenen 40 Jahre hat sich bei ca. 7,5 - 8 % eingependelt. Logischerweise baut eine Bankkalkulation auch auf dieser Rechengrösse auf. Im Regelfall heisst das (für die Spezialisten: mit Ausnahme einer inversen Zinsstruktur): je länger die Zinsbindung, desto höher der Zinssatz.

    Eine 30 Jahre Kondition wird sich also immer in Richtung des Durchschnittszinssatzes bewegen.

    Nun ein paar Hypothesen:

    - Das Einkommen steigt aufgrund von Lohnerhöhungen in der Regel in den kommenden 30 Jahren erheblich
    - Das Darlehen unterliegt keiner Preissteigerung (die wiederum der Hauptgrund für die vorgenannten Einkommenssteigerungen ist)
    - Bei einer Tilgung von anfänglich 1% beginnt die Zinskurze (grafische Darstellung des Zinsanteils innerhalb einer Annuitätsrate) so zwischen dem 15. und 20. Jahr erheblich zu sinken an.

    In der Regel bedeutet dies (und ich kann das aus der Praxis bestätigen), dass ein Darlehen im Normalfall keine 35 Jahre Laufzeit hat. Die Darlehen werden - sogar inkl. zwischenzeitlicher Darlehen für Renovierungsdarlehen etc.- vorher getilgt.
    Und selbst wenn keine Tilgung erfolgt: Wenn ich für ein Gesamtdarlehen von TEUR 100 von Anfang an 1% mehr zahle um beispielsweise für eine Restschuld von TEUR 20 nach 20 Jahren kein Zinsrisiko einzugehen, macht das wirtschaftlich erst bei nahezu utopischen Zinssätzen Sinn.

    Leider steht mir die entsprechende Software nur in der Bank zu Verfügung.
    Aber vielleicht findet sich ja hier ein findiger Rechner der die Gesamtkosten mal gegenüberstellt ;-)

    Fazit: Eine Zinsbindung > 15 bzw. maximal 20 Jahre ist m.E. wenig sinnvoll!
     
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