Lage Armierung

Diskutiere Lage Armierung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei unserem EFH Neubau wird gerade der Aussenputz erstellt. Habe eine Frage zur Armierung. Davon wurde vor allem auf der der Sonne...

  1. #1 Unregistriert, 03.05.2005
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    Hallo,

    bei unserem EFH Neubau wird gerade der Aussenputz erstellt.

    Habe eine Frage zur Armierung.

    Davon wurde vor allem auf der der Sonne zugewandten Giebelseite reichlich verwendet. Auf den anderen Hausseiten weniger. An einigen Fenstern sind die Armierungsstreifen nur noch OBEN links und rechts angebracht, also dort wo evtl. Risse diagonal weglaufen würden.

    Erstaunlicherweise sind dann UNTEN links und rechts keine solche Streifen angebracht!

    Also: Oben links rechts JA, unten links rechts NEIN.

    Frage: Macht das Sinn? Oder ist das mehr eine Willkür der Verputzer? Ist es evtl. tatsächlich so, dass die Rissneigung an den oberen Ecken grösser ist, als an den unteren?

    Danke
    Grüsse

    Achja: Wir haben keine Rolläden, sondern "richtige" Läden und deshalb nur einfach Ziegel/Betonstürze.
     
  2. #2 Unregistriert, 04.05.2005
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    ...................................
    Josef?
     
  3. #3 Unregistriert, 04.05.2005
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    Unregistriert Gast

    Hallo,

    nach einer Unterhaltung heute morgen mit meinem BL habe ich folgendes Problem / folgende Fragen:

    1. Ist das Anbringen einer Armierung ein MUSS oder GUTER WILLE? Welche DIN?

    2. Sockelabdichtung (siehe anderer Thread): MUSS oder KANN? DIN?
     
  4. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "ganz" einfach

    bei allen Materialwechsel muss im oberen Drittel des Putzes eine Amierung eingebracht werden ... lt. "aller" Putzhersteller sollte solche Flächen eine Amierungsspachtelung erhalten ... das wär natürlich eine zusätzliche Leistung die zu vergüten wäre (!) ... "hier" geht nichts um die DIN sondern um a.d.r.T (!)
    -
    Sockelputzabdichtung ATV-Merkblatt der Putzindustrie (einheitlich) beachten das steht des schön drin (!)
    .
     
  5. #5 Unregistriert, 05.05.2005
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    Danke, OK,

    bei mir geht's aber nicht um Materialwechsel, sondern um die unteren Fensterecken.
    Bei der Vergütung ist natürlich das Problem des Festpreises:
    Wenn die a. a. R. d. T. eine Leistung fordern, muss diese dann nicht zum fehlerfreien Erstellen des Gewerks unbedingt geleistet werden -- zum vorher vereinbarten Festpreis?
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    es geht doch um Brüstungbewehrung ... dazu hab ich ne ganze andere Meinung
    ... ein interesanter Tread dazu:

    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=1378&highlight=Br%FCstungsbewehrung

    "und" genau dort wurden die Amierungspfeile abgehandelt ... "wenn" man sich nicht für die Brüstungsbewehrung durchringen kann ... für mich sind Auttex-Bewehrungen nach wie vor "nur" ein Alibi die keinen Rissbildung verhindern werden ... "wenn" schon dann ne Gewebespachtelung (!)
    .
     
  7. Lebski

    Lebski Gast

    Das ist eine juristische Frage, die darf nur ein Rechtsanwalt beantworten.
    Ausserdem muß man den Vertrag kennen, da VOB und BGB doch unterschiedlich sind.
     
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