Leckortung erfolglos bei Feuchtigkeit in Wand KG zum EG

Diskutiere Leckortung erfolglos bei Feuchtigkeit in Wand KG zum EG im "Bautenschutz" Forum im Bereich Altbau; In unserem Reihenmittelhaus haben wir in diesen Tagen eine feuchte Stelle an einer Wand in Kellergeschoß festgestellt. Die feuchte Stelle an...

  1. #1 Joki4711, 18.11.2012
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    In unserem Reihenmittelhaus haben wir in diesen Tagen eine feuchte Stelle an einer Wand in Kellergeschoß festgestellt.

    Die feuchte Stelle an der Wand ist ca. 1,70 bis 1,80 vom Estrich Keller in die Höhe zum EG.genau im rechten Winkel Innenwand zu Außenwand zum Nachbarhaus.

    Die Außenwände sind lt. Baubeschreibung in Ytong D =24 cm (Wäremschutz)
    Die Innenwände sind lt. Baubeschreibung in KSL-/KSV-Steinen

    Eine Leckortung von einer Fachfirma hat zunächst kein Ergebnis gebracht, es konnte nicht festgestellt werden woher die Feuchtigkeit kommt. Rohre laufen in der Wand nicht.Wasser wurde abgelassen und wieder Aufgefüllt, kein Druckverlust, kein Druckverlust der Heizung.Keine Ergebnisse mit der Wärmebildkmera.Feuchtigkeit wurde gemessen und bestätigt, Fleck ca 40 x 40 cm.

    Wer kann mir mit einem Rat helfen, was wir jetzt noch unternehmen können?

    Danke.

    Mit freundlichem Gruß

    Joachim Becker
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    Hallo Joachim,

    ganz kann ich Dir leider nicht folgen (!)

    du schreibst Reihenmittelhaus mögliche Feuchtigkeitseintritte wären:

    - durch die Bodenplattenfuge zwischen den Häusern (sofern eine vorhanden)
    - durch die Außenwandfuge zwischen den Häusern (garantiert vorhanden hierhin tendiert meine Vermutung)
    - auf der Bodenplatte zwischen der Haustrennwandfuge (falls gemeinsam gebaut wurde sprich kein Keller druckdicht
    erstellt wurde)

    Gruss

    Josef
     
  3. #3 gunther1948, 18.11.2012
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    hallo
    leckage im nachbarhaus?

    gruss aus de pfalz
     
  4. #4 Joki4711, 17.12.2012
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    Feuchte Kellerwand

    Das Feuchtigkeitsmessgerät PCE_PMI 1 zeigt an den feuchten Stellen 100 DIG.


    Wir hatten zwei Firmen hier die sich die Sache angesehen und einen Vorschlag zur Sanierung gemacht haben der uns nicht überzeugte.


    Inzwischen hatten wir am Samstag einen Sachverständigen für Bau-/Schimmel-/Wasserschäden hier der den Schaden begutachtet hat.

    Er ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

    Die Kelleraußenwände sind aus WU-Stahl-Beton und schützen das Bauwerk dauerhaft gegen drückendes Wasser..

    Nach der DIN 1045-1:2001–2007 kommt die Weiße Wanne ohne zusätzliche Abdichtung aus und schützt das Bauwerk dauerhaft gegen drückendes Wasser. Damit durch die Arbeits- und Dehnfugen kein Wasser sickern kann, werden diese mit entsprechenden Dichtungen versehen. Als Fugendichtung können sowohl Fugenbänder und Fugenbleche sowie Quellbänder oder Verpressschläuche benutzt werden.

    Die an der Schadstelle befindliche Fugenabdichtung ist defekt und wurde nicht ordnungsgemäß ausgeführt. An dieser Stell trifft eine Kellerinnenwand aus Kalksandstein auf die Außenwand. Die Feuchtigkeit ist Kondenswasser in der Dehnungsfuge zwischen beiden Häusern.

    Zur Sicherheit wird von einem Dachdecker noch der Dachfirst einer Begutachtung unterzogen, trotzdem ein Schaden dort lt. Gutachter eher unwahrscheinlich aber nicht auszuschließen ist.

    Die Schadstelle ist lt. Gutachter bei den Tackern am Abdichtungsband.

    Sanierungsvorschlag:
    Rissinjektion-Verpressung keine Horizontalsperre! Herstellen der Injektionskanäle, Setzen der Bohrpacker, Vorinjektion mit Wasser, Rissinjektion, Entfernen der Packer, Schließen der Bohrlöcher
    Die Injektion des sehr fließfähigen Spezialharzes erfolgt durch eine Hochdruckpumpe. Der Druck in der Wand kann bis zu 10 bar erreichen, um eine vollständige Versiegelung zu erreichen.

    Was halten Experten von diesem Vorschlag?

    Für jeden Rat bin ich dankbar, da ich es auch richtig sanieren will.

    Joachim Becker
     

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  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 17.12.2012
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    Wenn es Kondenswasser ist, was soll dann eine Injektionsabdichtung????
     
  6. #6 Joki4711, 17.12.2012
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    was empfiehlt ein Fachmann dann? Kann man einem Sachverständigen nicht mehr trauen?
    Joachim Becker
     
  7. #7 sonicer, 17.12.2012
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    Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit Sachverständigen, Fachleuten, Statikern und Architekten ist mein Vertrauen arg lädiert und der Wunsch andere Meinungen einzuholen nur allzu verständlich.
     
  8. #8 Joki4711, 22.12.2012
    Zuletzt bearbeitet: 22.12.2012
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    Ich melde mich noch einmal, nachdem wir etwas klarer sehen:

    Es hat sich ein Riss an der Kelleraußenwand ( Wu Betonwände )zum Nachbarhaus auf der Südseite gebildet. Dieser befindet sich im Bereich der Kellertreppe und führt Feuchtigkeit in einer Höhe von 1,60-1,80 m. Innerhalb dieser ca. 20 cm tritt Feuchtigkeit an der Putzoberfläche aus und durchfeuchtet den Putz. Zusätzlich färben sich 2 Punkte in diesem Bereich bräunlich ab. Dies lässt den Schluss zu, dass zwischen den beiden aneinander gebauten Wohnhäusern in der Fuge eine bräunliche Dämmplatte eingebaut wurde.

    An dieser Stelle befindet sich eine Fuge in dem WU-Beton, wo die Verschalungsbretter gesessen haben. ( siehe vorhandenes Bild)
    Es lässt sich nicht bestimmen, woher die vorhandene Feuchtigkeit, die bei Regen sich etwas verstärkt, stammt. Die Untersuchung der Leitungen zeigten keine Leckagen.
    Im Januar soll das Dach noch von oben auf Schäden in Augenschein genommen werden.
    Der jetzt vorhandene Riss, kann mittels Injektionstechnik dauerhaft abgedichtet werden


    Gib es dazu noch Meinungen? Wir haben noch keinen Auftrag vergebn

    Joki
     
  9. #9 Joki4711, 08.02.2013
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    Wir sehen jetzt klarer.

    Die Rissverpressung wurde mehrmals vorgenommen und nach 3-4 maliger Tätigkeit ist die Wand jetzt wohl dicht. Damit wäre der Feuchteschaden eingedämmt.
    Die Kabelführung durch unser Haus bleibt bestehen und es hat sich jetzt durch den örtlichen Elektriker herausgestellt, dass diese Kabel das gesamte 1.OG meines Nachbarn mit Strom versorgen und beim Nachbarn im Zählerkasten abgesichert sind.
    Der vom Bauträger seinerzeit beauftragte Elektriker hat sich die Sache angesehen und folgendes zu Protokoll gegeben:
    " Die Kabelführung wurde gemeinsam besichtigt und anschließend erörtert.
    Es wurde klar herausgestellt, dass die Elektrofirma aus eigener Sache die Leitungen so nicht verlegt hätte , wie sie durch die Brandschutzmauern verlegt sind, sondern ausschließlich auf Anweisung der Bauleitung gehandelt hat und sich dies auch von der Bauleitung hat abnehmen lassen. Eine solche Maßnahme in Eigenverantwortung der Elektrofirma hätte nie stattfinden können, denn die Bauleitung hätte dies sofort unterbunden.
    Elektrotechnisch hat die Firma ordnungsgemäß nach den Richtlinien DIN Norm 1805 gehandelt. Es wurde die Kabelstärke, in der richtigen Verlegeart und in der richtigen Installationszone verlegt. Die DIN-Normen bilden die Anerkannten Regeln der Technik, welche in Schadensfällen maßgeblich sind. Hier gegen hat die Firma nicht verstoßen.
    Alle brandschutztechnischen Anforderungen und Maßnahmen sind für den Elektriker nicht relevant und sie sind der Firma auch seitens der Bauleitung in keiner Weise auferlegt worden.
    Für alle brandschutztechnischen Anforderungen, Maßnahmen und Verstöße ist ausschließlich die Bauleitung verantwortlich und nicht der Elektriker."

    Der Bauträger beruft sich auf Verjährung, der Elektriker will nur im Auftrag des Bauträgers gehandelt haben und wir haben den Schaden.
    Diese Kabel wurden also vorsätzlich so gelegt und uns ( mir und meinem Nachbarn) wurde diese Leitungsführung arglistig verschwiegen.

    Deshalb die konkrete Frage:

    Kann ich die Entfernung dieser Leitungen von meinem Nachbarn - er ist der Nutznießer und von ihm werden über diese Kabel sein gesamtes 1.OG versorgt - verlangen?
    Er ist der Nutznießer und es ist kein Leitungsrecht bei mir eingetragen. Brandschutztechnisch wurde festgestellt, dass die Leitungen nicht "geschottet" sind und somit kein Brandschutz gegeben ist.

    Eine Schottung muß erfolgen und da die Bohrlöcher gerade die Leitungen aufnehmen ist dafür so kein Platz.
    Mein Verhältnis zum Nachbarn ist noch gut, wenn ich ihn für die Leitungsführung haftbar mache würde er die Leitung verlegen, aber das müsste geklärt werden.

    Ist so etwas möglich. Hier will er versuchen ob seine Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt.
    Danke für eine Antwort von Experten.

    JOki
     
  10. Julius

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    Hattest Du diese ominöse Sache mit den fremden Leitungen schon vorher hier erwähnt?

    Die Aussagen des Eli finde ich etwas befremdlich. Nicht nur, weil die besagte DIN 1805 eine Meßvorschrift für ganz unelektrische Fischernetze ist...

    Ganz klar:
    Leitungen entfernen lassen! Punktum.
    Über das "ob" gäbe es für mich überhaupt keine Diskussion.

    Was aber seine Haftpflicht damit zu tun haben soll, erschließt sich mir noch nicht.
    Stattdessen ist rechtlich zu prüfen, ob er doch noch Ansprüche gegen den BT geltend machen kann.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2013
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    Ich würde als jur. Laie sagen, hier könnte einer der wenigen Fälle vorliegen, in denen man die Arglist beweisen kann. Immerhin sagt der Eli ja klar, er habe das mit Absicht gemacht.
    Wenn also tatsächlich hier Probleme in Sachen Brandschutz bestehen (wäre das einfachste), dann sollte sich das ein Anwalt ansehen. Denn da könnten sich Ansprüche gegen den Eli oder den BU draus herleiten lassen.

    Ich denke, das Geld für eine Erstberatung beim Baurechtsanwalt wäre lohnend eingesetzt!
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 08.02.2013
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