Löschung Grundschuld wer muss zahlen ?

Diskutiere Löschung Grundschuld wer muss zahlen ? im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, haben im August ein kleines Häuschen gekauft. Grundbucheintragungen erfolgten im September. Im Grundbuch war das Vorkaufsrecht eines...

  1. #1 CarstenRE, 06.12.2007
    CarstenRE

    CarstenRE

    Dabei seit:
    06.12.2007
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techn.Ang.
    Ort:
    Recklinghausen
    Hallo,

    haben im August ein kleines Häuschen gekauft. Grundbucheintragungen erfolgten im September. Im Grundbuch war das Vorkaufsrecht eines großen deutschen Konzerns eingetragen. Der Verkäufer hätte dies, seinen Angaben zu Folge, schon längst löschen können, da nach einem bestimmten Zeitraum dies angeblich erlischt. Vom Notar erhielten wir Rechnungen über die Löschungsbewilligung (ca. 230 Euro), zu zahlen an den Konzern, und eine Rechnung derer Anwälte (ca. 75 Euro). Muss ich als Käufer diese Kosten tragen ? Eigentlich interessiert es mich doch gar nicht, wer da vorher im Grundbuch stand, vor allem wenn man die hätte löschen können. Wäre für Eure Hilfe dankbar...

    Gruß
    Carsten
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Hallo,

    ich bin kein Jurist, aber wenn ich mich richtig erinnere, dann müßte das doch im Kaufvertrag stehen. Dort ist sicherlich geregelt, wer welche Kosten zu tragen hat. Bei mir war es immer so geregelt, daß diese Kosten vom Käufer zu tragen sind.

    Also, in der Vertrag schauen. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.

    Gruß
    Ralf
     
  3. juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    Hallo,

    wenn Löschung nicht vor Vertragsabschluss, bzw. wenn im Kaufvertrag dazu nichts vereinbart war, dann wird der Notar wohl den neuen Eigentümer als Auftraggeber und Rechnungsadressaten sehen...

    Gruss juwido
     
  4. #4 Alfred Witzgall, 07.12.2007
    Alfred Witzgall

    Alfred Witzgall

    Dabei seit:
    30.09.2003
    Beiträge:
    401
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bankfachwirt (Honorarberater)
    Ort:
    wechselnd
    Benutzertitelzusatz:
    Suche hier weder Kundschaft noch Empfehlungen
    ........genau dort steht es auch......

    Diese Rechnung ist offensichtlich die Folge der Vereinbarungen, welche im Kaufvertrag getroffen wurden.
     
  5. #5 Stefan61, 07.12.2007
    Stefan61

    Stefan61

    Dabei seit:
    13.01.2007
    Beiträge:
    635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    StB
    Ort:
    Hannover
    Üblich ist ...

    ... die beschriebene Kostenverteilung nicht. Denn gewöhnlich übernimmt der Käufer die Verkäufer die Kosten der Löschung bereits vorhandener Belastungen wie Grundschulden, Auflassungsvormerkungen oder sonstiger Rechte in Abt. II, während der Käufer die Kosten der Eintragung neuer Rechte zu seinen eigenen Gunsten übernimmt.

    Allerdings besteht Vertragsfreiheit, so daß es - wie oben richtig gesagt wurde - darauf ankommt, was genau im Kaufvertrag vereinbart wurde.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 07.12.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Es besteht..

    ein grundsätzliches Vorkaufsrecht der Kommunen.
    Einige Kommunen lassen sich das Freizeichnen von diesem Vorkaufsrecht (Erfüllungsvoraussetzung des Vertrags) bezahlen. Diese Rechnung geht i.A. an den Käufer (da dieser ja den "Vorteil" des ermöglichten Erwerbs daraus zieht). Analog wird wohl dies hier gelaufen sein.
    MfG
     
  7. #7 Baufuchs, 07.12.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Möglich ist

    auch, dass die Wald-Wiesenklausel = "Grundbesitz wird frei von Lasten bla bla....übertragen" enthält. Dann ist -wenn nicht an anderer Stelle etwas anderes vereinbart ist- die Lastenfreistellung Sache des Verkäufers.
    Wie immer:
    Fragen Sie doch einfach Ihren Notar.
     
  8. juwido

    juwido

    Dabei seit:
    15.11.2006
    Beiträge:
    326
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Maschinenbauingenieur
    Ort:
    Dortmund
    ... wobei m.E. aber ein Vorkaufsrecht beim Besitzerwechsel ja grundsätzlich auch bestehen bleiben könnte...
     
Thema: Löschung Grundschuld wer muss zahlen ?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. wer muss löschungsbewilligung tragen

    ,
  2. muss der käufer die löschung der grundschuld bezahlen

    ,
  3. kosten löschung grundschuld wer muss zahlen

    ,
  4. Muss Käufer auch Grundschuld Löschung zahlen
Die Seite wird geladen...

Löschung Grundschuld wer muss zahlen ? - Ähnliche Themen

  1. Löschungen

    Löschungen: Hallo Mijo, schau bitte mal die gelöschten Beiträge der letzten Wochen an, kannst / willst Du uns die Möglichkeit geben solche Beiträge nicht nur...
  2. Löschung Architekt aus Architektenliste

    Löschung Architekt aus Architektenliste: Ein Architekt, der schon zweimalig wegen Falschangaben zu berufsrechtlich bedingten Geldstrafen verurteilt worden war, machte in einem...
  3. Grundschulden / Löschung bzw. Änderung der Zweckerklärung

    Grundschulden / Löschung bzw. Änderung der Zweckerklärung: Hi, ich möchte die aktuell niedrigen Zinsen gern dazu nutzen einen (KfW) Kredit vorzeitig mit einem "normalen" Bankdarlehen abzulösen. Bei der...
  4. Rechnung vom AG für Löschung Grundschulden des Voreigentümers

    Rechnung vom AG für Löschung Grundschulden des Voreigentümers: Auch mal eine Frage: Wir haben uns im letzten Jahr ein Haus gekauft. Heute haben wir eine Rechnung des Amtsgerichtes für die Löschung der...