LVs eine Katastrophe

Diskutiere LVs eine Katastrophe im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich hab mit meinem Architekten (ja dem mit der Treppe :wow) einen Vertrag für die Leistungsphasen 5 - 8. Wir sind zwar inzwischen schon...

  1. #1 Jojo0123, 19.08.2012
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    Hallo,
    ich hab mit meinem Architekten (ja dem mit der Treppe :wow) einen Vertrag für die Leistungsphasen 5 - 8. Wir sind zwar inzwischen schon ziemlich weit gekommen. Zumindest steht der Rohbau. Aber die LVs sind gelinde gesagt eine Katastrophe (Ich hab jetzt Estrich und Trockenbau kontrolliert und es stimmt keine einzige Maß/Mengenangabe) Ich spreche hier nicht von 10 oder 20% Abweichungen sondern von teilw. 50% oder mehr. Es fehlen aber auch ganze wesentliche Positionen (wie z.B. Dachdämmung).
    Mein Achitekt argumentiert zwar das sowieso alles nach VOB abgerechnet wird und wir das nur machen um Preise zu vergleichen. Trozdem soll ich auf Basis dieser LV-Angebote Werkverträge vergeben. Ich habe inzwischen angefangen auch die bereits ausgeführten gewerke nachzurechnen und musste z.B. feststellen, dass für mein Dach 155m² Dachziegel bestellt waren, aber nur etwa 75m² benötigt wurden (vielleicht liegen deshalb ein paar Paletten Dachziegel in meinem Garten).
    Dummerweise riet mir mein Architekt auf Grund des günstigen Angebots zu einem Pauschal-Werkvertrag für das Dach(Zimmerer, Spengler, Dacheindeckung). Kann ich da noch was machen? Kann soll ich lieber mal zum Anwalt gehen und das ganze doch Langsam auf meinen Architekten umwälzen?
    Ist es normal das HLS und Elektroplanung nicht Bestandteil der Leistungsphase 5 sind?(Musste ich nämlich extra bezahlen).

    Vielen Dank...

    Jojo
     
  2. #2 Gast036816, 20.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zum anwalt zu gehen wird dir allein nicht reichen. der anwalt benötigt jemanden, der die leistungsbeschreibungen auf mängel untersucht, mit der planung abgleicht usw.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 20.08.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    1) Das Haustechnik extra geht, ist normal und auch nach HOAI i.O., ja.

    2) LV nur zum Preise vergleichen, der wahr (gar nicht) gut. Wenn Du Deine LVs mal mit Masse, EP und GP in eine Excel Tabelle eingibst (Nennt sich Einheitspreisaufstellung, muss der Kollege sowieso machen) und dann mal mit den Massen "spielst", kann es Dir passieren, dass plötzlich ein anderer das preisgünstigste Angebot abgegeben hat!! :wow.
    Wenn z.B.bei Deinem Dach der eine Anbieter seine Ziegel sauteuer einkauft, dafür aber die Latten fast verschenkt, der andere die Ziegel noch rumliegen hat und Latten teuer einkauft, dann ahnst Du, was passiert.

    Ausserdem berechtigen Massenänderungen > 10% zur Preisanpassung. Die Preise dürfen zwar nicht komplett neu "gewürfelt" werden, aber da die Gemeinkosten auf die EP umgelegt werden und fix sind, kann eine Massenhalbierung schon einen nicht unerheblichen Unterschied ausmachen!

    Anwalt - Jain. a) brauchst Du (siehe rolf aib) jemandem, der den RA "füttert", b) ist dann sicher Ende Gelände (OK - DAS mag ja noch ein Vorteil sein)
    Such Dir einen Baurechtsanwalt, der Dich erstmal nur berät und ggf. Schreiben vor- oder mitformuliert, damit Du nicht in Formalfehlerfallen tappst.

    Dann forderst Du den Kollegen auf, seine Massen sämtlichst zu prüfen zu korrigieren und ggf. aus den Massenänderungen resultierende finanzielle Schäden Deinerseits zu übernehmen.
    Das ganz mit Frist!

    Wenn er dann mault/zickt/verweigert, das volle Programm mit Anwalt und Info an die Kammer! Wenn er mitspielt, verschärfte Kontrolle walten lassen!
     
  4. #4 Behauserin, 20.08.2012
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    Auf jeden Fall würde ich meinen Architekten sofort auffordern, die LV zu berichtigen. Und zwar nicht nur für die Gewerke, die noch vergeben werden müssen, sondern auch für die bereits beauftragten.
    Ansonsten weißt Du ja gar nicht, was tatsächlich an Rechnungen auf Dich zukommen wird.
     
  5. #5 RMartin, 20.08.2012
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    Bereits beauftragte LVs zu berichtigen ist erstmal nicht ganz so einfach, da ja bereits vertraglich vereinbart.

    Aber drücken wir es erstmal anders aus; der Architekt sollte die voraussichtlichen Ausführungsmengen der Leistungen der bereits vergebenen Verträge nun korrekt ermitteln einschl. evtl. identifizierbarer Zusatzleistungen, die gar nicht ausgeschrieben waren.

    Dann kann man sich die Differenz bei Allem errechnen und sollte sich ggf. mit der Baufirma zusammensetzen. Mit dem Ziel eine entspr. Vertragsänderung aufzusetzen, um später unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
     
  6. #6 Manfred Abt, 20.08.2012
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    über die möglichen Wege ist alle geschrieben

    1. du hast Recht auf, der Architekt aber auch Recht zur Nachbesserung
    2. dumm ist, wenn er es einfach nicht kann
    3. die Argumentation "... VOB ..., .. nur zum Preise vergleichen ..." lässt Böses erwarten
     
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