Mängel am Dach

Diskutiere Mängel am Dach im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Bei unserem Haus wurde heute das Dach gedeckt, obwohl ich vorher auf Mängel hingewiesen habe. Unserer Bauleiter ignoriert das einfach und meint,...

  1. #1 Klausi123, 15.06.2009
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    Bei unserem Haus wurde heute das Dach gedeckt, obwohl ich vorher auf Mängel hingewiesen habe. Unserer Bauleiter ignoriert das einfach und meint, er könne keinen Mangel feststellen. abgewunken :( Ich glaub, ich spinne.

    Mängel:
    - USB an der Traufe hat Kontergefälle. Zudem ohne Keinlbohle. Es bilden sich also Wassersäcke, die im Traufkasten abtropfen.
    - Wurde die maximale Leitweite überschritten.

    Zudem könnt ich wetten, daß die Rinne ohne Dehner montiert wird.

    Wie verhalt ich mich jetzt am besten? Bzw welche zeitliche Frist zur Mängelbeseitigung ist "angemessen"?
    Da der Bauleiter alles ignoriert, an wen schicke ich den Brief?

    Bilder:

    http://picasaweb.google.de/RonnyundJulia/Mangel?authkey=Gv1sRgCJHFoqyw4Kja4QE#
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    Was ..

    habt ihr denn für ein Vertragsverhältnis ?

    Und deine Berufsbezeichnung ist auch richtig ?


    Gruß


    Helge
     
  3. #3 Klausi123, 15.06.2009
    Klausi123

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    1. BGB
    2. Ja
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    zu 1)

    ich dachte eher an, ist er von euch beauftragt oder der Sub vom BT, GÜ, GU oder hasse nicht gesehen - also habt ihr ein direktes Vertragsverhältnis mit ihm ?
    Würde mich bei 2) wundern ...


    Helge
     
  5. #5 Klausi123, 15.06.2009
    Klausi123

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    Wir haben einen Vertrag mit einer Baufirma. Und die arbeiten mit Subunternehmern.

    Wir hätten für das komplette Dach (oben und unten) 5000€ gutgeschrieben bekommen und die Gewärleistung verloren.
    Für die 5000 hätt ich nichtmal das Material bekommen.

    Da wir im Vertag zu stehen haben "Ausführung nach den Regeln des Handwerks", und ich überhaupt keine Zeit habe, hatten wir uns entschieden, die Arbeit von der Baufirma ausführen zu lassen.

    War wohl ein Fehler :(

    Leider kenn ich mich mit den gesetzlichen Sachen nicht aus. Unser Bauleiter dummerweise nicht mit Dächern :(
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    Gut ..

    na denn, glaube ich folgendes (glauben deswegen, weil ich davon auch keine Ahnung habe)

    Mängel, Bedenken oder was auch immer, kannst du nur dort anmelden, wo ein Vertragsverhältnis besteht

    ich befürchte dein "Bauleiter" gehört zur Baufirma und nicht zum Dachi

    also kannst du eigentlich nur schriftlich auf die Ausführung entgegen daRdT hinweisen (und dir am besten parallel schon mal den Fachanwalt für Baurecht suchen)

    aber unsere Architektis kennen sich da besser aus.

    Helge
     
  7. lawyer

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    Bei BGB-Verträgen ist neuerdings streitig, ob schon vor der Abnahme die Beseitigung von Mängeln verlangt werden kann. :irre :confused:

    Wenn die Beseitigung von Mängeln nicht verlangt werden kann, könnte eine Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und der Rücktritt vom Vertrag angedroht werden. Aber: Rücktritt NIE ohne Anwalt erklären.

    Ansonsten gilt: Abnahme verweigern, keine Zahlung leisten und Frist zur Herstellung setzten. Nach Ablauf der Frist mahnen, um den Verzögerungsschaden ersetzt zu bekommen.

    Anzusprechen ist immer der Vertragspartner, nicht der NU.
     
  8. #8 Klausi123, 15.06.2009
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    ok, Danke.

    Dann werd ich morgen mal unserem Verkäufer "vorsichtig" auf die Füße treten. :motz
     
  9. #9 Jürgen Jung, 15.06.2009
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    was sagen denn die Kollegen Dachdecker auf der Baustelle zu ihrer Arbeit, so von Fachmann zu Fachmann?
     
  10. #10 braunbaer, 16.06.2009
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    Moin,

    das, was "lawyer" geschrieben hat, sehe ich auch so. Eines ist dabei ganz besonders wichtig: nichts bezahlen. Sobald du Geld überweist gibst du dein Druckmittel aus der Hand. Auch bei einer Teilzahlung stellst du dich schlechter.

    Problem: wenn du nichts mehr bezahlst, stellt der GU seine Arbeit ein, das ist auch nicht erwünscht. Deswegen ggf erst die letzte Rate behalten (mindestes 10.000 EUR), damit das Haus wenigstens grundsätzlich fertig wird. Rücktritt bringt dich nicht weiter, wer soll dann die Hütte fertig bauen?


    Dokumentieren, schriftlich auf den Mangel aufmerksam machen - das ist schon mal richtigt. Wenn das nichts bringt: vereidigten Sachverständigen holen und Beweise sichern. Kurzgutachten erstellen, dem GU zuschicken. Wenn das nichts bringt: warten, bis alle anderen Arbeiten (hoffentlich fachgerecht) ausgeführt wurden und erst am Ende weiter agieren.

    Genauso habe ich es bei meinem Dachstuhl getan (ist hier auch zu finden), hat zwar 1 Jahr gedauert, aber ich habe mich durchgesetzt.

    LG
    Braunbaer
     
  11. sepp

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    @ braunbär
    gib hier keine tips, die nen ahnungslosen in ein offenens messer laufen lassen.

    erbrachte leistungen sind zu bezahlen.
    für etwaige mängel kann man neuerdings nur noch max. das 2-fache (wenn ich mich nicht irre) der kosten für die mängelbeseitigung einbehalten!
    die abnahme der gesamtleistung kann nur bei erheblicher beeinträchtigung der funktion verweigert werden.
     
  12. Robby

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    wenn der Vertrag in 2008 geschlossen wurde bleibts beim 3-fachen.

    Ich denke die befürchtung eines nicht regensicheren Daches ist schon nicht ohne, aber man kann als DD doch die Instandsetzung schätzen
     
  13. #13 Klausi123, 16.06.2009
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    Die Herren DD seh ich nie. Bin vor 17.30 nie zu Hause. Bis ich dann auf der BS bin, ist es 18.00. Da ist dann keine Sau mehr.

    Hab mich aber nochmals mit dem Bauleiter besprochen und es wird ein vernünftiges Zusammentreffen geben. Wir/ich, Bauleiter,DD Chef.

    Mal sehen, was dabei rauskommt. Und wenn wir uns nicht einigen, hab ich schon 2-4 andere Wege und Möglichkeiten. ;)
    Notfalls auch zum Rechtsbeistand.

    Danke euch erstmal für eure Tips.

    -- Unterschrift zum Auftrag war am 14.2.2009. --
     
  14. #14 euda1234, 16.06.2009
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    wie heißt die Baufirma? Drei Wörter?
     
  15. #15 Klausi123, 16.06.2009
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    Nein 1 Wort. ;)
    fängt mit A an und hört mit u auf. :D
     
  16. #16 Gast943916, 16.06.2009
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    Gast943916 Gast

    Allerhandmurksambau
     
  17. #17 Klausi123, 16.06.2009
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    Stimmt, so sollten die sich nennen. :D

    Was sagst du als Trockenbauer zu der Decke? Hab ich soo noch nie gesehen.
     
  18. #18 Gast943916, 16.06.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    naja, ich hätte erst verputzt, Folie abgedichtet und dann GK verarbeitet


    Gipser
     
  19. #19 Klausi123, 16.06.2009
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    hmm, und die "Abstandshalter"?
    Kenne das nur mit Alu U Profilen und Abhänger.
     
  20. #20 Gast943916, 16.06.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    soweit ich das erkennen kann sind das Yamo-, Stell- oder Distanzschrauben, jeder Hersteller hat eine andere Bezeichnung dafür, aber absolut ok. Was ich allerdings machen würde wäre eine doppelte Lattung.


    Gipser
     
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