mängelbeseitigung nach abnahme

Diskutiere mängelbeseitigung nach abnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; folgender fall: vob vertrag geleistet, abnahme ohne mängel erfolgt, mangel innerhalb der gewährleitungszeit. mängel wird angezeigt, fristsetzung...

  1. #1 bluecher, 19.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    folgender fall:
    vob vertrag geleistet, abnahme ohne mängel erfolgt, mangel innerhalb der gewährleitungszeit.
    mängel wird angezeigt, fristsetzung zur beseitigung, keine reaktion.
    bauherr beauftragt zwei jahre später anderen handwerker, den mangel zu beseitigen, und will nun das geld vom ersten.
    was meinen die profis? bitte keine rechtsberatung sondern persönliche meinungen ...
     
  2. Julius

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  3. #3 Der Bauberater, 19.04.2011
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    Hab die VOB nicht da, aber einmal gerügt reicht nicht. Nach BGB sicher nicht nach VOB glaube ich auch nicht.
    Der erste sagt nu ich hätte es gemacht, der zweite will Asche sehen und der Bauherr wird auf der Rechnungsitzen bleiben.
    Es kommt auch z.T. auf den Richter an :D
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.04.2011
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    Vor oder nach Abnahme ist erstmal nur ne Frage der Beweispflicht.

    Einmal rügen kann reichen, wenns richtig gemacht ist. Hat der AG den juristischen Tamtam nicht eingehalten (Fristsetzung, Ablehnungsandrohung), wischt er sich die Nase.
    Ebenso, wenn der erste den Mangel bestreitet - weil der AG nach Abnahme dem BU den Mangel beweisen muss.

    So oder so dürfte der AG eine Buchung unter >>Lebenserfahrung<< vornehmen dürfen!
     
  5. #5 bluecher, 19.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    danke!
    ablehnungsandrohung muß nicht mehr sein,
    ansonsten geht das wohl so durch ... (sagt man in jur.kreisen)
    kabelaffe - kabel = ?
     
  6. haera

    haera Gast

    @ bluecher - freue mich, Dich wiederzusehen!

    § 13 Abs. 5 VOB/B, der da aktuell lautet:

    (5)

    1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle während der Verjährungsfrist hervortretenden Mängel, die auf vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn es der Auftraggeber vor Ablauf der Frist schriftlich verlangt. Der Anspruch auf Beseitigung der gerügten Mängel verjährt in 2 Jahren, gerechnet vom Zugang des schriftlichen Verlangens an, jedoch nicht vor Ablauf der Regelfristen nach Absatz 4 oder der an ihrer Stelle vereinbarten Frist. Nach Abnahme der Mängelbeseitigungsleistung beginnt für diese Leistung eine Verjährungsfrist von 2 Jahren neu, die jedoch nicht vor Ablauf der Regelfristen nach Absatz 4 oder der an ihrer Stelle vereinbarten Frist endet.

    2. Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung in einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen lassen.
     
  7. #7 bluecher, 19.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    der war gut, haera! (frohe und dankbare gefühle nach dem sturm..beethovens pastorale für dich :-)
    mängelrüge 2008
    anspruch gestellt - heute!
    bene!
     
  8. Eric

    Eric

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    Es kommt darauf an:

    Wenn die VOB/B nicht wirksam vereinbart wurde, weil der Unternehmer die Geltung der VOB/B gegenüber einem privaten Bauherren gestellt hat, und die 5 Jahre nach BGB seit Abnahme noch nicht um sein sollten, dann ist der BH noch im Rennen und es ist nix mit " bene ".
     
  9. Lukas

    Lukas

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    Eric, biste Dir da sicher, weil doch nun schon Ersatzvorgenommen wurde.

    Gruß Lukas
     
  10. Eric

    Eric

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    Ja.

    Wo ist das Problem? Ersatzvornahme gibts doch auch im BGB.
     
  11. #11 bluecher, 20.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    vob vertrag,
    mit damaliger 2 jahre VOB, geändert auf 5 jahre BGB gewährleistung durch erklärung AN (wirksam!?),
    geleistet und abgenommen 2004,
    mängelrüge 10/2008 mit fristsetzung,
    ersatzvornahme, arbeiten laut rechnung 5.11.2010 bis 24.3.2011,
    mit rechnung vom 29.3.2011 abgerechnet,
    erstmalig beim AN angemeldet und rechnung eingetroffen 19.04.2011

    immer noch bene?
    oder muß die ersatzvornahme angekündigt werden?
    wie ist das mit unterbrechung der gewährleitung bei mangel!?
     
  12. Eric

    Eric

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    Bene.

    Verjährt 10/2010. Hemmung der Verjährung wäre nur eingetreten, wenn die Parteien über den Mangel verhandelt hätten, was aber nach Deinen Angaben nicht der Fall war.
     
  13. #13 bluecher, 21.04.2011
    bluecher

    bluecher Gast

    molto bene,
    grazie!
     
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