Mauerwerk DG

Diskutiere Mauerwerk DG im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Moin, moin. auch für den Fall das ich mich hier gerade voll blamiere aber ich müßte mal eine Auskunft haben wie hoch ich nach aardt oder DIN...

  1. Biker

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    Moin, moin.

    auch für den Fall das ich mich hier gerade voll blamiere aber ich müßte mal eine Auskunft haben wie hoch ich nach aardt oder DIN beim DG die Innenwände mauern muß.
    Ich weiß, ich weiß haben wir alle schon 1000 mal gemacht.....
    Aber ist es DIN gerecht ca. 3 cm unter der Zangenlage bzw. Kehlbalken zu mauern (ist ja für den Trockenbauer einfacher durch zu schalen) oder muß ich etwas höher mauern so ca. 5 cm wegen Schallschutz?
    Und wo steht das?

    Schande über mein Haupt :mauer


    Vielen Dank schon mal im Vorhaus



    Mit freundlichen Grüßen
    Biker
     
  2. #2 Bauwahn, 13.01.2009
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    Eigentlich musst Du so hoch mauern, wie es die (nichtvorhandene?) Planung verlangt.

    Das mit dem Schallschutz hast Du schon richtig gedacht.
     
  3. Robby

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    Ich wüßte nicht wo du das lesen willst? Die Wand wäre ja so oder so oben nicht gehalten.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Jain.
    Schallschutz wirds nicht viel bringen, aber bei manchem MW MUSS die Dampfsperre drüber durchgehen, damit keine Feuchte aus dem MW in den kalten Dachteil geht.

    Bei der (Kehl)balkenlage kommts drauf an, ob die auf den Wänden aufliegen müssen, dürfen oder eben nicht dürfen.
    Wenn es nur Leichtwände sind, darf die Balkenlage nicht drauf liegen, weil sonst unkontrolliert Lasten nach unten gehen, für die die Decke nicht bemessen wurde -> Rißgefahr.

    Einfach mal nach der Planung fragen :D
     
  5. #5 Bauwahn, 13.01.2009
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    Na ja, Ralf, eine durchgehende "Membran" als Decke wäre schalltechnisch sicherlich eine Katastrophe.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 13.01.2009
    Zuletzt bearbeitet: 13.01.2009
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    Die GK Decke Darf nict durchgehen - nein!! Aber je höher das MW, desto schlechter läßt sich die DS drüber verlegen. Ideal - OK MW 1 cm unter UK Balkenlage

    Aber es kann eben auch anders sein
    Weniger, weil tragend. Mehr, wg. Durchbiegung. Oder bis OK Balkenlage wg. Planung
     
  7. #7 Gast943916, 13.01.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn du dem Trockenbauer einen Gefallen tun willst, lass ihn in dem Bereich der Mauern erst die Dämmung und Folie einbauen, die GK Bekleidung keinesfalls durchgehend verlegen (siehe Bauwahn)


    Gipser
     
  8. Biker

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    Alle Innenwände im DG sind KS Vollsteine d= 11,5 cm und bekommen als oberen Abschluß eine U-Schale gem. Statik.

    Bauleitung weiß selber nicht was richtig ist und verläßt sich darauf wie ich es mache.
    Will mich aber nicht in die Nesseln setzen. Und lieber auf nummer-sicher gehen.
    Dachkonstruktion ist ein Walmdach.

    Gibt es denn keine Vorschrift, das die Dachlatten in jedem Raum getrennt werden müssen? Hab da so etwas im Hinterkopf.


    mfg
    Biker
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2009
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    Aber ne Statik wirds doch geben - oder?
    Und da sollte drinstehen, in welcher Höhe der Balken laufen muss, weil er ja irgendwo anschliessen muss, woraus sich seine Höhe ergeben sollte. Und ggf sollte auch der Hinweis Leichtwand (=nicht tragend) drin sein.

    Welche Dachlatten meinst Du? Die von der UK des Gipskartons?
    Ja, die sollten aus Gründen des Schallschutzes von den Wänden unterbrochen werden.
     
  10. Biker

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    Hallo Ralf,
    mit Dachlatten meine ich natürlich die Sparschalung der UK der GK-Platten, hast du ja richtig erkannt...
    Und wenn du die Statik gesehen hättest wüßtest du warum ich mich hier auslasse.
    Da ist nur der Satz drinne das alle Innenwände im DG eine U-Schale als oberen Abschluß bekommen, nichts mit Zeichnung oder genauen Angaben... Und selbst beim Nachfragen bekommste nur die Antwort:" Wie macht Ihr das denn sonst so..."

    Ganz toll....

    Ich weiß schon warum der Archi mit uns baut...

    Zitat:
    Ja, die sollten aus Gründen des Schallschutzes von den Wänden unterbrochen werden.

    aber wo steht das?

    Hoffe Ihr helft mir.

    MFG
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Stehen? Nirgends :cry (Ich wüsste jedenfalls nix)

    Da darf ausnahmsweise der gesunde Verstand ran. Und wenn der absent ist - tja.
    Dann hilft nur noch die Bedenkenanmeldung.
     
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