Muss der Nachbar mich auf seine Garage lassen?

Diskutiere Muss der Nachbar mich auf seine Garage lassen? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hi Leute ich habe mich um einen Bauplatz für ein Kettenhaus beworben. Kettenhäuser sind fast wie Reihenhäuser nur mit jeweils Garage dazwischen....

  1. #1 ridgeback, 01.06.2009
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    Hi Leute ich habe mich um einen Bauplatz für ein Kettenhaus beworben. Kettenhäuser sind fast wie Reihenhäuser nur mit jeweils Garage dazwischen.

    Jetzt habe ich mir gestern den Bauplatz nochmal angeschaut und da kam mir eine Frage in den Kopf.

    Auf dem Bauplatz rechts und links neben meinem stehen jeweils schon Häuser. Auf der rechten Seite steht die Hausaußenwand meines Nachbarn gegen die ich meine Garage bauen muss.
    Auf der linken Seite steht die Garage meines anderen Nachbars, gegen die ich meine Hausaußenwand bauen muss.

    Wenn ich später meine Hausaußenwand der linken Seite verputzen möchte, muss ich ja ein Gerüst auf dem Garage des Nachbarn bauen um überhaupt an die Wand dran zu kommen.

    Könnte dies ein Problem werden? Könnte er das verweigern oder ist er dazu verpflichtet mich dahin zu lassen?

    Die Lücke zwischen Garage des linken Nachbarn und Hauswand des rechten Nachbarn ist genau 10 Meter breit und muss mit Garage und Haus ausgefült werden.

    Wo kann ich mich dahingehend informieren?
     
  2. Julius

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    Das muß er zulassen ("Leiter- und Hammerschlagsrecht"), man hat es ihm aber rechtzeitig vorher mitzuteilen.
    Die Arbeiten sind auch in angemessener Zeit abzuschließen (also keine drei Jahre-am Wochenende-Baustelle).

    Einwirkungen auf das fremde Grundstück samt Bebauung sind möglichst gering zu halten (z.B. durch Abdeckungen), trotzdem auftretende Schäden muß man natürlich ersetzen (in Geld, durch Reparatur nur dann, wenn er damit einverstanden ist).
     
  3. bernix

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    Auf DICH als Nachbar könnte ich wunderbar verzichten....!
    -
    Überleg dir dir Fragestellung noch mal und denk mal drüber nach ob dein Problem nicht vor DEINEM PC sitzt...:biggthumpup:

    (oder gibts irgendwelche Infos, die du uns verschwiegen hast...?)
     
  4. #4 Baufuchs, 01.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Na ja,

    sehe ich nicht so.

    Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei Lückenbebauung die Besitzer der schon vorhandenen Gebäude oft so tun, als seien ihre eigenen Häuser nicht gebaut,sondern mit dem Fallschirm abgeworfen worden.:)

    Nachfrage also durchaus berechtigt, zumal sich ja auch der Nachbar als "Stinkstiefel" entpuppen könnte. Da ist schon gut, sich vorher zu informieren über das was geht oder nicht.

    Mal hier über "Grenzwände" und "Hammerschlag-Leiterrecht" lesen.
     
  5. bernix

    bernix

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    Danke Baufuchs....

    @ridgeback: Sorry...(anscheinend fehlen mir solche Erfahrungen völlig...)

    gruss
     
  6. Julius

    Julius

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    Also ich kann Deine Reaktion auf die (doch höflich und zurückhaltend formulierte) Frage ebenfalls überhaupt nicht nachvollziehen!
    Ich habe von Ridgeback keineswegs den Eindruck, welchen Du offenbar hast. Im Gegenteil!!!
    Ich wüßte auch nicht, welche Infos da noch fehlen könnten.
     
  7. joegeh

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    evtl. Nägel gefrühstückt? :yikes
     
  8. bernix

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    ...Jungs, entspannt euch. :biggthumpup:
    -
    Auf mich wirkte die Frage etwas seltsam. Denn ridgeback fragt hier mE nach der ihm zur Verfügung stehenden Keulengrösse ohne zu wissen ob er überhaupt eine Keule braucht...!
    -
    gruss
     
  9. Julius

    Julius

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    Dann hast Du ne andere Fragestellung gelesen als ich!
    Von Keule nämlich keine Spur.

    Und ich bin entspannt, was auf Dich bei der ersten Antwort aber wohl nicht zutraf...
     
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