Nachbar hält mit Zaun die Grundstücksgrenze nicht ein

Diskutiere Nachbar hält mit Zaun die Grundstücksgrenze nicht ein im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich hätte hier einmal eine rechtliche Frage, kurz zu der Situation: - mein Bekannter hat ein Haus gebaut, sein Nachbar hatte eine...

  1. #1 Neuer88, 09.09.2024
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    Hallo zusammen,
    ich hätte hier einmal eine rechtliche Frage, kurz zu der Situation:
    - mein Bekannter hat ein Haus gebaut, sein Nachbar hatte eine Hecke an der Grundstücksgrenze, diese hat er entfernt und einen Doppelmattenzaun errichtet
    - so jetzt hat sich herausgestellt, dass der Nachbar auf dem Grundstück von meinem Bekannten ist und hat ihm etwa 8m2 "entwendet", klingt nicht viel, doch bei einem Grundstückspreis von fast 280€/m2 ist schon fast jeder cm2 wertvoll.

    Wie ist hier die Rechtslage bzgl. Fristen, bis wann muss der Nachbar den Zaun versetzen?

    Kann mir das jemand sagen?

    Danke vorab!

    Gruß
     
  2. #2 simon84, 09.09.2024
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    Habt ihr eine grenzfeststellung beauftragt oder woher wisst ihr jetzt so genau dass der Zaun falsch steht ?
     
  3. #3 Fabian Weber, 09.09.2024
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    Da man eine recht kurze Frist setzen.

    Geredet mit dem Nachbarn wurde aber schon?

    Der Zaun unseres Nachbarn steht auch 1m falsch. Stört uns aber nicht. Jedes Jahr zu Weihnachten bekommen wir als Ritual 10€ Pacht.
     
  4. #4 Neuer88, 09.09.2024
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    Mein Bekannter hat vom Katasteramt den Auszug von seinem Grundstück bekommen und das Vermessungsamt war auch noch einmal vor Ort, weil das ein Neubaugebiet ist und hier wurde es festgestellt, also amtlich festgestellt
     
  5. #5 Neuer88, 09.09.2024
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    Ja klar, war auch mit dabei, hätten u.U. auch einen Kompromiss vorgeschlagen, doch die haben von der Gemeine einen "Bekannten" da gehabt und der hat die Grenzen "festgelegt", könne uns aber weder den Namen von dem sagen noch die Grenzsteine von dem zeigen
     
  6. #6 Fabian Weber, 09.09.2024
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    Also ist die Grenze doch strittig?!
     
  7. #7 Neuer88, 09.09.2024
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    NEIN! die Grenze ist fest, sind Grenzsteine drin und auch auf dem Katasterauzug sieht man, dass der Nachbar 8m2 auf dem Grundstück von meinem Bekannten ist
     
  8. #8 Baggerbedrieb, 09.09.2024
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    Na dann, Frist setzten, Beseitigung und Wiederherstellung Urzustand fordern.
     
  9. #9 Neuer88, 09.09.2024
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    Ja hab ich auch gesagt, vorallem waren wir heute noch mal bei dem Nachbarn, ich als Zeuge und "Vermittler" doch die haben uns nur angeschrien, so auf die Art - was wollt ihr jungen Leute hier, seit froh, dass ihr hier sein dürft - von daher hab ich auch gesagt, nochmal alles schriftlich zusenden mit Einschreiben und Rückschein und eine Frist setzen, doch kann man hier 2 Monate zum Rückbau und Neusetzen de Zaunes ansetzen?
     
  10. #10 nordanney, 09.09.2024
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    Würde eher zwei Wochen als Frist setzen. Zaun rausmachen - kann ja nicht viel sein bei der Größe des Grundstücks - ist an einem Nachmittag gemacht.
     
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  11. #11 Baggerbedrieb, 09.09.2024
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    Gehe zum zuständigen Amtsgericht und lasse das Ding über den Gerichtsvollzieher förmlich zustellen. Kostet irgendwo zwischen 20€ und 40€. Frist würde ich auch mit zwei Wochen ansetzen.
     
  12. #12 Neuer88, 10.09.2024
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    Er will es jetzt so machen, alles schriftlich niederschreiben, mit Katasterauszug, den zwei Möglichkeiten, dass er u.U. die 8m2 zu den üblichen Baugrundstückspreisen abkaufen kann, natürlich auch mit Kosten von Notar, Grundbucheinträgen usw oder er versetzt den Zaun. Frist bekommet er vo ihm 2 Wochen um sich dazu zu äußern und 4 Wochen um das zu ändern, finde ich persönlich auch fair und wenn er mehr brauchen sollte muss er es halt schriftlich meinem Bekannten mitteilen, aber muss auf jeden Fall noch vor dem Winter passieren.
    Danke schon einmal vorab für eure Antworten!!
     
  13. #13 Fred Astair, 10.09.2024
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    Wieder so einer "Frage für einen Freund":
    Warum lässt Du den Freund nicht selbst schreiben? Vielleicht wärs dann weniger wirr?:
    Das hat Du ihm also von gestern Abend 21.40 Uhr bis heute morgen 05.11 Uhr verklickert, er hat sich das nachts überlegt und ist zu folgendem Schluss gekommen:
    Schlaft Ihr beide zusammen und besprecht im Bett die Juristerei?

    Ich antworte übrigens nur für einen Freund. Was ich selber von dieser schlecht erfunden Story halte, behalte ich für mich.
     
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  14. #14 Neuer88, 10.09.2024
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    Was hast denn du bitteschön für ein Problem?! er ist sich halt nicht sicher und da ich hier auch schon ein paar Beiträge geschrieben habe und s
    Was hast du denn bitteschön für ein Problem?! Er ist sich halt nicht sicher und da ich hier schon ein paar Beiträge verfasst habe, die mich selbst(!!) betroffen haben und ich hierzu gute und hilfreiche Antworten erhalten habe, warum net. Wenns dir net passt dann lies es halt net oder antworte darauf, kann dir doch egal sein was Leute fragen oder verfassen, gehört dir dieses Forum oder wie?!
     
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  15. #15 Fred Astair, 10.09.2024
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    Warum stotterst Du jetzt? Vor Aufregung?
    Ich frug doch nur für einen Freund...:)

    Ich selber liebe erfundene Geschichten. Aber gut erfunden und in sich stimmig müssen sie sein. Alles andere ist dilletantische Stümperei.
     
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  16. #16 Fabian Weber, 10.09.2024
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    Also für mich klingt das strittig…
     
  17. #17 thomenec, 10.09.2024
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    Hallo,
    wenn mich da schon jemand so anschreit und frech kommt, da gibt es von mir auch kein Verkaufsangebot, wieso überhaupt ?

    Anwalt mit der Regelung der Angelegenheit beauftragen, zurücklehnen und sich den schönen Dingen des Lebens widmen. Vielleicht ein paar Kataloge mit Hecken oder Sichtschutzelementen bestellen und den Nachbarn einfach wegdenken und ignorieren... Wer danach verlangt bekommt es nicht anders ...
     
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  18. #18 Baggerbedrieb, 10.09.2024
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    Dem würd ich noch was verkaufen
     
  19. Dimeto

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    Den Katasterauszug würde ich gerne mal sehen.
     
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