Nachbarn einig: Zaun höher als 1.20 erlaubt?

Diskutiere Nachbarn einig: Zaun höher als 1.20 erlaubt? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben uns heute (schriftlich) mit unseren neuen Nachbarn (beides Neubauten) auf einen bis zu 2,00m hohen Doppelstabzaun auf der Grenze...

  1. #1 arnolde, 11.03.2011
    arnolde

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    Hallo,

    wir haben uns heute (schriftlich) mit unseren neuen Nachbarn (beides Neubauten) auf einen bis zu 2,00m hohen Doppelstabzaun auf der Grenze geeinigt, Kosten werden geteilt. Ein hoher Zaun ist uns wichtig wegen unserer Rassekatzenzucht, sie sollen frei im 300m² Garten (zusammen mit uns) laufen können, aber eben auf keinen Fall abhauen können (und die im Hessischen Nachbarrecht geregelten 1,20m wären eindeutig zu niedrig).

    Nun stellt sich nur noch die Frage, im Nachbarrecht steht ja sinngemäß "Maschendraht, 1.20m hoch" - ist das nur das Mindestmaß was ein Nachbar verlangen kann wenn der andere Nachbar eigentlich keinen Zaun will? Oder ist das ein Höchstmaß was gebaut werden darf, auch wenn beide Parteien sich auf was höheres einigen? Laut HBO sind offene Einfriedungen (=durchsichtige Zäune) bis 2m ja baugenehmigungsfrei, ich hab noch nicht mal was gefunden daß die Errichtung mit der Gemeinde abgestimmt werden muß. Eine Regelung per Gemeindesatzung gibt es bei uns nicht. Allerdings sind 1,80m oder 2,00m wohl zugegebenermaßen höher als ortsüblich. Daher die Frage, kann uns die Gemeinde verbieten, einen höheren Zaun aufzustellen? Müssen wir es ankündigen?

    An einer anderen Grenze (zum öffentlichen Fußgängerweg hin) hat die Gemeinde schon signalisiert, daß 1.50m genehmigungsfrei wären, darüber hinaus müßte man begründen und beantragen. Dort wollen wir einen Kompromiss vorschlagen, ein Stück (12m) auch 2.00m hoch und den Rest (16m) wo die Katzen sich nicht aufhalten werden, nur 1.20m hoch.

    Gruß,
    Ethan
     
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