Nachberechnung möglich?

Diskutiere Nachberechnung möglich? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo allerseits! Ich habe folgendes Problem: Ein Bauunternehmen hat mein Haus wärmegedämmt. In der Endrechnung wird jetzt Gerüst &...

  1. #1 derpicard, 28.01.2012
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    Hallo allerseits!

    Ich habe folgendes Problem:

    Ein Bauunternehmen hat mein Haus wärmegedämmt. In der Endrechnung wird jetzt Gerüst & Fassendenputzfläche nachberechnet, weil dem Unternehmer aufgefallen ist, das er bisher zu wenig berechnet hat.
    In den bisherigen - bezahlten - Rechnungen sowie im Angebot steht aber eine andere Zahl.
    Die Fassadenfläche hat er aber erst nachberechnet, nachdem ich der Erstfassung der Endrechnung widersprochen habe (wegen doppelter Berechnung).

    Meine Frage daher:
    Ist es überhaupt möglich, etwas nach zu berechnen was bereits abgerechnet wurde?

    Vielen Dank im Voraus.
     
  2. #2 Baufuchs, 28.01.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn im Angebot steht "Abrechnung nach Aufmaß", wird nach tatsächlich verbauten Mengen abgerechnet.

    Anders wäre es nur bei "Pauschalfestpreis".
     
  3. #3 derpicard, 28.01.2012
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    Im Vertrag steht "Abrechnung nach Aufmaß". Was dies bedeutet ist mir klar. Nur kann was nachberechnet werden was schon abgerechnet & bezahlt wurde?

    In den bisherigen Rechnungen wurden andere Quadratmeter für Gerüst & Fassade berechnet. Erst in der Endrechnung erfolgte die Nachberechnung. Vorher nicht.
     
  4. Lebski

    Lebski Gast

    Ja sowas geht. Bis zur Schlussrechnung ist noch alles offen. Davor waren es ja nur Abschläge.

    Warum steht bei dir Beruf: Handwerker?
     
  5. #5 Gast036816, 28.01.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nachberechnungen sind auch nach zahlung der schlussrechnung, z. b. gem. vob/b §16 nr. (3) möglich, wenn der auftragnehmer innerhalb von 24 werktagen seinen begründeten vorbehalt erklärt.
     
  6. #6 RMartin, 30.01.2012
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    Nachberechnung hin, Nachberechnung her.... alles klar.

    Fakt für derpicard ist aber, dass die ausführende Firma ein korrektes Aufmaß bzw. eine korrekte Mengenermittlung vorlegen muss.
    Diese muss nachvollziehbar sein. Wenn das nun ein Riesenchaos ist; also bei den Abschlagsrechnungen irgendwelche 'schmierblätter' vorgelegt wurden, und nun weitere Zahlen 'einfach' dazugekommen sind, dann sollte das abegelehnt werden.

    Als AG hat man ein Recht auf eine saubere, korrekte und nachvollziehbare Mengenermittlung (nach Plan oder nach der Wirklichkeit entspr. Skizzen). Wenn also mit Schlussrechnung nun 'anders' abgerechnet wird, dann muss auch entspr. revidierte Mengenermittlung her.

    Wenn dann die tatsächlich ausgeführten Mengen nachgewiesen sind muss natürlich hier bezahlt werden.
     
Thema: Nachberechnung möglich?
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