Nachrüstpflicht EnEv 2009 bei Reparaturmaßnahmen

Diskutiere Nachrüstpflicht EnEv 2009 bei Reparaturmaßnahmen im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Dachinstandsetzung eines undichten Daches im Bestand über einer ausgebauten Dachgeschoßwohnung: Dachrohling ist zur DG-Wohnung 1998 ausgebaut...

  1. #1 bauvorhaben, 17.08.2011
    bauvorhaben

    bauvorhaben

    Dabei seit:
    17.08.2011
    Beiträge:
    80
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ort:
    Berlin
    Dachinstandsetzung eines undichten Daches im Bestand über einer ausgebauten Dachgeschoßwohnung:

    Dachrohling ist zur DG-Wohnung 1998 ausgebaut worden
    Bauausführung war mangelhaft, so dass nun Feuchteschäden auftreten:
    verwendete Udeckbahn Dragofol hat undichte Stellen, Dämmung ist teilweise unbrauchbar wg. Nässeeintrag
    Dach soll unter Verwendung der bisherigen Dachsteine neu mit Unterspannbahn (DeltaVent) versehen werden, wobei die defekten Bereiche der Wärmedämmung ausgetauscht und die Dämmung generell auf EnEv2009 aufgestockt werden soll

    lt. Auskunft der Bauleitung ist dies aufgrund des Eingriffes notwendig, obwohl m.E. die EnEv bei Reparaturmaßnahmen bei so alten Ausbauten dies nicht vorschreibt, sondern dies zwar sinnvoll aber nicht zwingend notwendig ist, den damaligen Dämmstandard (von 1998)auf die EnEv2009 zu bringen.

    Wier beurteilen die Forenmitglieder diese "angebliche" Notwendigkeit ?
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Die Bagatellgrenze wird bei dem beschriebenen Umfang wohl kaum greifen, also wäre die EnEV2009 einzuhalten.

    Die Frage ist, ob hier nicht §10 (6) greift.

    Gruß
    Ralf
     
  3. raaner

    raaner

    Dabei seit:
    16.10.2009
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Frankfurt
    Wohl nicht, da es sich hier um eine Maßnahme nach §9 handelt. Und somit dann höchstens §25.
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Hast Recht. Guten Morgen Ralf. Ich sehe schon, meiner Einer wird niemals Multitasking-fähig.

    Gruß
    Ralf
     
  5. #5 bauvorhaben, 17.08.2011
    bauvorhaben

    bauvorhaben

    Dabei seit:
    17.08.2011
    Beiträge:
    80
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ort:
    Berlin
    m.E. ist Instandsetzung keine Änderung

    ich interpretiere §9 so, dass es sich nur um Änderungen handeln könnte, die einen Bauteil VERÄNDERN, dies ist bei einer Instandsetzung, d.h. mangelhaftes Bauteil durch mängelfreies - i.d.R. Neuteil - austauschen nicht der Fall.
    Eine Erweiterung bzw. Ausbau ist ja auf keinen Fall zutreffend

    demnach handelt es sich meiner Meinung nach nicht um zutreffende Voraussetzungen für die ANwendbarkeit der EnEv

    Man muss ja auch keinen Heizkessel austauschen, wenn irgendein Steuerungsgerät kaputt ist und ersetztt wird...
     
  6. #6 bauvorhaben, 17.08.2011
    bauvorhaben

    bauvorhaben

    Dabei seit:
    17.08.2011
    Beiträge:
    80
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ort:
    Berlin
    §10 3 und 4 EnEV begründen m.E. keine Nachdämmpflicht

    daraus folgt m.e. bei Reparatur der Unterspannbahn keine notwendige Pflicht zur Nachdämmung auf EnEV 2009-Niveau
     
  7. raaner

    raaner

    Dabei seit:
    16.10.2009
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Frankfurt
    Wie gesagt
    => Anlage 3, 4.1
     
  8. #8 bauvorhaben, 18.08.2011
    bauvorhaben

    bauvorhaben

    Dabei seit:
    17.08.2011
    Beiträge:
    80
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ort:
    Berlin
    wieso ?

    arum ist Instandsetzung, d.h. 1:1 - Austausch defektes gegen einwandfreies neues Teil eine "Änderung" im Sinne des §9 - hat mir nbisher keiner plausibel darlegen können!!:hammer:

    Wenn ich einen verbeulten Kotflügel am Auto wechsle ist das auch keine Veränderung des KFZ !!!
     
  9. raaner

    raaner

    Dabei seit:
    16.10.2009
    Beiträge:
    204
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Frankfurt
    In Anlage 3 geht es auch um ersetzen.

    Und ganz allgemein geht es darum, dass wenn Du einen nicht unwesentlichen (Bagatellregel §9, Abs.3) Anteil einer Bauteilfläche sowieso "anfasst", diesen auch technisch (Anl. 3, 4.1) und wirtschaftlich (§25) sinnvoll ertüchtigen mußt.
     
  10. #10 Der Bauberater, 19.08.2011
    Der Bauberater

    Der Bauberater

    Dabei seit:
    23.08.2006
    Beiträge:
    1.804
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Daheim
    Benutzertitelzusatz:
    Von Werbefenstern distanziere ich mich
    § 9 (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteil-fläche des Gebäudes betrifft.

    Es wird die ein Bauteil geändert, dazu muss mehr als 10% der Dachfläche "geöffnet" (abgedeckt) werden. --> gehe zurück zu Absatz 1 :bef1021:
    Wenn die Werte von Anlage 3 nicht eingehalten sind, muss nachgebessert werden. :bef1021:
    Auf den Austausch eines defekten "Tails" könnte man sich vielleicht in der Gewährleistungszeit einigen, aber nicht mehr nach 13 Jahren :wow

    - Wieso soll ich erneuebare Energien in mein Haus einbauen, ich habe die Heizung nicht neu eingebaut, ich habe doch nur die defekten Taile der 25 Jahre alten Heizung ersetzt. :mega_lol:
     
Thema: Nachrüstpflicht EnEv 2009 bei Reparaturmaßnahmen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. mindestwärmeschutz dachrohling

Die Seite wird geladen...

Nachrüstpflicht EnEv 2009 bei Reparaturmaßnahmen - Ähnliche Themen

  1. EnEV wenn Dachdämmung nicht nach DIN ausgeführt wird?

    EnEV wenn Dachdämmung nicht nach DIN ausgeführt wird?: Moin zusammen, folgenden Fall / folgende Überlergung in der Familie: Kleines Haus (BJ 1970) wurde verebt. Erbe möchte es beziehen. Dach...
  2. Porenbeton EnEv konform

    Porenbeton EnEv konform: Guten Abend, unser Neubau wurde 2019 nach der damals gültigen EnEV 2016 gebaut. Dabei bestehen die Außenwände aus 30er Porenbeton mit U-Wert...
  3. Dach dämmen nach EnEv 2016

    Dach dämmen nach EnEv 2016: Moin zusammen, wir planen gerade unser Dach zu Dämmen und daraus Wohnraum zu machen. Ein Angebot, welches wir gerne annehmen würden liegt bereits...
  4. Notentwässerung Nachrüstpflicht

    Notentwässerung Nachrüstpflicht: Hallo zusammen, nach meinen Informationen wurde die DIN 1986-100 im Jahr 2002 geändert. Ab dort war gemäß DIN der Einbau einer Notentwässerung...
  5. Nachrüstpflicht oberste Geschossdecke

    Nachrüstpflicht oberste Geschossdecke: Hallo...! Ab wann gilt eine Geschossdecke im Sinne der EnEV als "ungedämmt"? Gibt es einen Grenzwert oder muß jede Decke den Wert von 0,24...