Nachträgliche Berechnung korrekt??

Diskutiere Nachträgliche Berechnung korrekt?? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin neu hier und benötige mal Eure kurze Meinung zu folgenden Sachverhalt... Wir haben im Zuge unseres Hausumbaus eine...

  1. #1 Sandra1187, 07.05.2014
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    Hallo,

    ich bin neu hier und benötige mal Eure kurze Meinung zu folgenden Sachverhalt...

    Wir haben im Zuge unseres Hausumbaus eine Sanitärfirma mit dem Aus- und Umbau unseres Bades beauftragt. Im Laufe der Arbeiten haben wir noch zusätzlich den Wasseranschluss für die Küche machen lassen.

    Diese Leistung wurde Ende Juli 2013 ausgeführt und Anfang September mit einer separaten Rechnung abgerechnet. Wir waren der Meinung das damit die komplette Leistung für den " Wasseranschluss Küche" abgerechnet ist.

    Nun bekommen wir Anfang März die Schlussrechnung für unser Badumbau und darin sind noch einmal Leistungen für den "Wasseranschluss Küche" abgerechnet. Es handelt sich um Material, welches auf der ersten Rechnung nicht berechnet wurde - war für uns aber damals nicht ersichtlich -

    Ist das so korrekt?? Oder hat das Problem die Sanitärfirma - wenn sie die Leistungen damals vergessen hat ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Sandra 1187
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 07.05.2014
    Ralf Dühlmeyer

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  3. #3 Gast036816, 07.05.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn die schlussrechnung anfang märz gekommen ist, jetzt ist anfang mai vorbei, dann ist die rechnung bereits älter als 8 wochen, dann ist die bezahlung nach vob/b bereits überfällig und du kannst keinen einwand mehr geltend machen.

    war die rechnung vom september 2013 bereits eine schlussrechnung?
     
  4. Taipan

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    Da diese Regelung den Endverbraucher gegenüber dem BGB schlechter stellt, ist dieser Passus der vob nicht gültig, so denn vob vereinbart war.
     
  5. #5 Sandra1187, 08.05.2014
    Sandra1187

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    die Einwände haben wir sofort nach Erhalt der Schlussrechnung bei der Sanitärfirma geltend gemacht...darauf hin konnten wir den Betrag erst einmal einbehalten. Jetzt kam die 1. Änderung in der die Leistungen zwar noch einmal genauer erklärt werden, aber mehr auch nicht

    Die Rechnung im September war eine seperate Rechnung wo nur der "Wasseranschluss Küche" berechnet war - wir haben es damals als Schlussrechnung angesehen...
     
  6. #6 Bauliesl, 09.05.2014
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    Über welchen Betrag reden wir hier denn?
    Sieh es mal so: die Leistung wurde erbracht - bei der Abrechnung wurde ein Teil des Materials vergessen - wieso solltest Du das nicht zahlen müssen?
    Gruß,
    Liesl
     
  7. #7 RMartin, 10.05.2014
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    Wie ist das denn damals überhaupt beauftragt worden?
    Gab es keinen Fixpreis? Wurde nach Aufwand und Materialverbrauch abrechnen vereinbart? Gibt es dann unterschriebene 'Zettel'?
     
  8. #8 Sandra1187, 18.05.2014
    Sandra1187

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    Wir haben den Restbetrag jetzt bezahlt .. das Material wurde ja auch verbaut.
     
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Nachträgliche Berechnung korrekt??

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