Nutzung des Bonus für den Nachweis der Luftdichtheit

Diskutiere Nutzung des Bonus für den Nachweis der Luftdichtheit im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Die Lüftungswärmeverluste machen bei dem erreichten hohen Wärmedämmstandard einen so großen Anteil aus (in der Regel mehr als 50%), dass der...

  1. #1 Herbert, 02.01.2003
    Herbert

    Herbert

    Dabei seit:
    05.05.2002
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Messung und Auswertung von Raumklimadaten
    Ort:
    Sehnde bei Hannover
    Die Lüftungswärmeverluste machen bei dem erreichten hohen Wärmedämmstandard einen so großen Anteil aus (in der Regel mehr als 50%), dass der Luftdichtheitsnachweis in jedem Fall anzuraten ist. Es ist mit einer rechnerischen Verringerung der Lüftungswärmeverluste von knapp 6 kWh/m²a zu rechnen. Dieses schafft dem Planer bei der Auslegung anderer Komponenten Spielraum. Der Bonus ist verankert in Anhang 1, Tabelle 2, Zeile 3

    Link: http://www.luftdicht.de/enev/anhang 1.htm#Anhang1Tabelle2

    Auf meiner Webseite www.luftdicht.de führe ich eine Umfrage durch, in wie weit dieser Bonus in der Praxis genutzt wird.
     
  2. #2 Herbert, 06.01.2003
    Herbert

    Herbert

    Dabei seit:
    05.05.2002
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Messung und Auswertung von Raumklimadaten
    Ort:
    Sehnde bei Hannover
    Nutzung des Bonus

    Hier ein interessanter Beitrag eines Teilnehmers an der Umfrage (zur Diskussion):

    Sehr geehrter Herr Trauernicht,

    ich setze den Bonus nur sehr selten (fast gar nicht) an. Die
    Begründung hierfür liegt in den gegebenen Situationen wie folgt:

    1. Die meisten Unternehmen, für die wir diese Berechnungen
    aufstellen, führen im Rahmen ihrer Qualitätssicherung einen Blower-
    Door-Test durch. Um jedoch mögliche Mängel der luftdichten Hülle
    effektiv beheben zu können, wird dieser Test so früh wie möglich
    durchgeführt, wodurch wir es häufig mit dem Testverfahren B zu tun
    haben. Es wird aus Kostengründen auf einen A-Test verzichtet, da der
    vorhandene Test auf die Ergebnisse schließen läßt. Wenn der Bauherr
    einen A-Test wünscht, kann er sich diesen von einem Tester seiner
    Wahl durchführen lassen. Es wurde bei diesem Vorgehen bis heute
    noch nie ein A-Test negativ gefahren. Für den Bonus ist es notwendig,
    daß der Auftraggeber einen A-Test durchführen läßt, was in dieser
    Konstellation nicht immer gegeben ist. Daher kein Bonus!

    2. Bei Unternehmern welche "normalerweise" keinen Blower-Door-Test
    durchführen lassen (und davon gibt es immer noch zu viele) stellt sich
    die Frage des Bonus nicht.

    3. Bei Unternehmen welche garantiert den A-Test durchführen besteht
    letztendlich immer noch die Gefahr, daß dieser nicht eingehalten wird.
    Bei inanspruchnahme des Bonus wird dann ebenfalls der Nachweis
    nach EnEV ungültig, was in unseren Augen zu weiteren rechtlichen
    Problemen führen kann. Sofern der Bonus notwendig war, um den
    Nachweis zu erbringen, wie soll dann der "neue" Nachweis berechnet
    werden. Dieser Sachverhalt wird immerhin erst klar, wenn das
    Gebäude bezugsfertig ist und wird unweigerlich zu teils massiven
    wirtschaftlichen Problemen des Unternehmers führen. Eine
    Nachbesserung der Dämmungen, oder eine Änderung der
    Anlagentechnik ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als sinnvoll
    anzusehen.

    4. Die EnEV stellt leider bei weitem nicht das Niveau eines
    Niedrigenergiehauses da. Sie gibt viele Möglichkeiten deutlich
    effizienter den rechnerischen Nachweis zu erlangen (Wärmebrücken,
    Anlagentechnik, BDH-Werte etc.).

    Aus diesen Gegebenheiten heraus halte ich den Bonus für gefährlich.

    Ich sehe leider des öfteren, wie Mitbewerber in Ihren Berechnungen
    diesen Bonus grundsätzlich ansetzen und dies damit Begründen, das
    die Luftdichtheit ja eh gegeben sein muß. Die Zusammenhänge,
    insbesondere das notwendige Testverfahren A, werden von diesen
    Kollegen leider nicht hinreichend berücksichtigt. Ich habe es mehrfach
    erleben müssen, daß die ausführenden Unternehmer nicht über diese
    Zusammenhänge aufgeklärt waren und sehr verwundert waren, wenn
    Ihnen mitgeteilt wird, daß der Test B (Prüfung der Gebäudehülle) für
    den Bonus nicht ausreicht. In meinen Augen sollte eine
    Inanspruchnahme des Bonus nur nach Aufklärung und Zustimmung
    des Auftraggebers erfolgen. Sofern dieser zum Nachweis nicht
    erforderlich ist sollte auf den Bonus im Zweifelsfalle lieber verzichtet
    werden.

    Ich hoffe Ihnen hiermit die von mir gesehene Problematik hinreichend
    erläutert zu haben und hoffe mit dieser Stellungsnahme meinen Teil zu
    dieser Umfrage geleistet zu haben. Vieleicht veröffentlichen Sie ja
    einen Teil dieser Meinung um auch andere Planer bzw. Aufsteller von
    EnEV-Nachweisen auf diese Probleme zu sensibilisieren.

    Prüfzentrum für Bauphysik
    z.Hd. Herrn Dipl.-Ing. Martin Gerdes
    Poststraße 19
    49757 Werlte
    gerdes@pruefzentrum-bauphysik.de
     
  3. JDB

    JDB

    Dabei seit:
    02.05.2002
    Beiträge:
    4.924
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Tragwerksplaner
    Ort:
    Weserbergland
    Was ist denn hier mit A- und B- (Hörnchen)-Test gemeint ?
     
  4. #4 Herbert, 06.01.2003
    Herbert

    Herbert

    Dabei seit:
    05.05.2002
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Messung und Auswertung von Raumklimadaten
    Ort:
    Sehnde bei Hannover
    A- und B-Test sind in DIN 13829 definiert:

    A-Test: "Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand"
    B-Test: "Prüfung der Gebäudehülle"

    Z.B. ein Briefkastenschlitz darf beim A-Test nicht abgeklebt werden beim B-Test wohl.

    Die Grenzwerte aus EnEV beziehen sich auf den Test nach Verfahren A.
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    recht hat er ...

    zusammengefasst:
    - vogel-strauss-mentalität vieler planer
    - durchführungsprobleme
    - bescheidene aussagekraft
    - fehlende definition der verantwortlichkeiten
    - sowieso: relativierungsbedürftigkeit der enev

    zu den wahrlich *tollen* (rechen-)grundlagen der enev ist mir ein netter bericht untergekommen:
    www.fh-wolfenbuettel.de\tww\EnEV-files\peterMeier.pdf
     
  6. #6 Herbert, 07.01.2003
    Herbert

    Herbert

    Dabei seit:
    05.05.2002
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Messung und Auswertung von Raumklimadaten
    Ort:
    Sehnde bei Hannover
    Zwischenergebnis

    Hier ein Zwischenergebnis, nachdem 100 Personen an der Umfrage teilgenommen haben: Hmm
     
  7. JDB

    JDB

    Dabei seit:
    02.05.2002
    Beiträge:
    4.924
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Tragwerksplaner
    Ort:
    Weserbergland
    Es ist etwas faul im Staate Dänemark:

    Antwort C:
    Die 36% sind aber schwierig zu bewerten.
    Wieviele Abstimmungsteilnehmer stellen denn gar keine Nachweise auf, und wollen an der Abstimmung teilnehmen ?
    Diese Gruppe könnte durchaus 'C' gewählt haben.
    Wenn nicht - dann wär's fatal...

    Antwort A,B:
    Derjenige, der rechnet, hat einen Auftraggeber.
    Dieser wird i.d.R. gefragt, ob er bereit ist, sein Gebäude nach ENEV auf Luftdichtheit zu überprüfen.
    Wenn einer von 20 ablehnt, dann nutze ich den Bonus ja bereits nicht regelmäßig.
    Wie soll man also Frage 1 + 2 relativierend bewerten ?
    -
    nur mal so....
    mfg, jdb
     
  8. #8 Herbert, 07.01.2003
    Herbert

    Herbert

    Dabei seit:
    05.05.2002
    Beiträge:
    478
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Messung und Auswertung von Raumklimadaten
    Ort:
    Sehnde bei Hannover
    Ja, so ist das.

    Nachher ist man schlauer.
    Die Nichtbeteiligten hätten eine eigene Antwort haben müssen. :shades

    Aber ich denke, die Umfrage ist deshalb nicht wertlos.
     
  9. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Eine einfache Antwortmöglichkeit fehlt:

    <form><input type=radio name=a checked>Nein, ich nutze den Bonus nicht</form>Das wäre meine Antwort. Ich weiß nämlich immer noch nicht, wer den bei einem Architektenhaus mit Einzelgewerkevergabe bezahlt, wenn ich ihn als Ersteller des Nachweises ansetze. Schoch wusste das anscheinend auch nicht ...

    Wahrscheinlich bezahle ich als Architekt. Ich bin nämlich verpflichtet, das Geld des Bauherrn wirtschaftlich einzusetzen. 6% mehr Dämmung sind wirtschaftlich. Ein Stück Papier im Bauakt, das nicht mal ganz das bestätigt was sowieso geschuldet wird, ist unwirtschaftlich.
     
  10. JDB

    JDB

    Dabei seit:
    02.05.2002
    Beiträge:
    4.924
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Tragwerksplaner
    Ort:
    Weserbergland
    @Bruno
    Heißt das im Klartext, daß du i.d.R. auf den relativ einfachen Leistungsnachweis BDT verzichtest ?

    Ist es in Hinsicht des startenden Gewährleistungszeitraums nicht auch bei einem Architektenhaus dringend anzuraten, einen BDT durchzuführen ?

    Die pauschalen 6% sind erklärungsbedüftig.

    mfg,jdb *nachdenklich*
     
  11. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    hört sich a bisserl nach fischer an .. ;)
    welchen nachweis erhält der bauherr dafür, dass das, was geschuldet ist, auch erfüllt wurde?

    ableitung: wenn sich sowieso der doofe bauunternehmer drum kümmern muss...dann kann man auch ohne skrupel den luftikus-bonus (wer prüft den expliziten nachweis?) beanspruchen?
    (auch) diese logik innerhalb der EnEV muss man nicht unbedingt verstehen wollen :mauer
     
  12. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Auf den Bonus verzichte ich, der ist Augenwischerei. Die 6% stammen von Herbert und passen zu der Größenordnung, die er in etwa bei der Berechnung bringt.

    Mit Fischers Wortwahl: es ist ein Rechentrick, ein Stück Papier im Bauakt dämmt nicht.

    fisch|ern (ugs. baut. f.: nachdrückl. beharren, einhalten, festbleiben, verbohren, versteifen)
    Wortart: Verb
    intransitiv
    Partizip II mit haben
    lautet nicht ab
    transitiv

    ich fischere, du fischerst, er/sie/es fischert, ich habe gefischert, ich werde wieder fischern, auch: ich wurde gefischert

    Das Thema Nachweise hatten wir doch schon mal. Ich glaube nicht, dass ein Unternehmer automatisch Nachweise der Bodenverdichtung, Schallschutzgutachten, Thermografieaufnahmen, U-Wert-Messprotokolle von Fenstern im Einbauzustand, PCB-Messprotokolle, Radon-Messprotokolle, DIBt-Zulassungen sämtlicher Baustoffe, chemische Mörtel- und Betonanalysen, BDT-Protokolle und was man sonst noch alles messen und testen kann schuldet. Er schuldet das Werk, eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt und seine USt-ID.
     
  13. JDB

    JDB

    Dabei seit:
    02.05.2002
    Beiträge:
    4.924
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Tragwerksplaner
    Ort:
    Weserbergland
    herrlich: Ich wurde gefischert
    :) :) :)
     
  14. #14 KalleSack, 08.01.2003
    KalleSack

    KalleSack Gast

    Super Beitrag 100%
     
Thema:

Nutzung des Bonus für den Nachweis der Luftdichtheit

Die Seite wird geladen...

Nutzung des Bonus für den Nachweis der Luftdichtheit - Ähnliche Themen

  1. Sanierung des Kellers zur Nutzung als Waschraum und Lagerung von Kisten. Empfehlung für Sanierung?

    Sanierung des Kellers zur Nutzung als Waschraum und Lagerung von Kisten. Empfehlung für Sanierung?: Wir möchten gerne unseren Keller mit einer Fläche von ca. 35 m2 sanieren, so dass man eine Waschmaschine und Trockner dort nutzen kann und zur...
  2. Nutzung eines Gebäudes ohne Bauabnahme

    Nutzung eines Gebäudes ohne Bauabnahme: Moin! Wir haben als Kirchengemeinde eine Ehemalige Kirche komplett auf die Grundmauern einreissen und dann als Gemeindezentrum wieder aufbauen...
  3. Sanierung der Wohnungen (1.OG) mit KfW261 - Nutzung des Stroms über PV nur für Wohnung (2. OG)?

    Sanierung der Wohnungen (1.OG) mit KfW261 - Nutzung des Stroms über PV nur für Wohnung (2. OG)?: Wir sanieren aktuell Wohnungen des 1. OG über den KfW261 zum Effizienzhaus 70 inkl. Erneuerbare Energien. Voraussetzung des EH70 EE ist, dass eine...
  4. Bewertung Idee für gemischte Nutzung Fußbodenheizung und Heizkörpern

    Bewertung Idee für gemischte Nutzung Fußbodenheizung und Heizkörpern: Hallo zusammen, ich erstelle gerade ein Plan für die Heizung für ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus und würde hierzu gerne Feedback...
  5. Luftentfeuchter mit Nutzung der Aussentemperatur

    Luftentfeuchter mit Nutzung der Aussentemperatur: Hallo, mir schwirrt eine Idee im Kopf herum. Die elektrischen Luftentfeuchter arbeiten ja mit dem Taupunkt, d.h. Wasser kondensiert und wird...