Nutzungsänderungen Außenbereich Gewerbe zu Wohnraum

Diskutiere Nutzungsänderungen Außenbereich Gewerbe zu Wohnraum im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Werden jene immer nach ---- §35 BauGB (2) Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung...

  1. Yamaki

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    Werden jene immer nach
    ----
    §35 BauGB
    (2) Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
    ----
    bewertet?

    Also quasi "Einzelfall auf dem Amt ausdiskutieren" ?
    Beispiel: Gaststätte oder Büro im Außenbereich soll zu Wohnen umgenutzt werden. Könnte das problematisch werden?
    Was habt ihr da für Erfahrungen gemacht?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 13.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Natürlich wird das problematisch, denn "Wohnen" ist kein Zweck des Aussenbereichs, um der weiteren Zersiedelung der Landschaft nicht Vorschub zu leisten!

    Im Aussenbereich wird halt zugelassen, was viel Fläche braucht, die im Innenbereich schlicht fehlt (Freizeitpark, Bauernhof, Industrie) oder aus anderen Gründen dort hingehört (Campingplatz, Baggersee, Braunkohleabbau)

    Wohnen kannst Du in der Stadt!
     
  3. Yamaki

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    Baurechtlich kann ich einer Stadt gar nicht wohnen... wenn dann höchstens im Innenbereich.
    Im Außenbereich darf ich ja auch anbauen, ist ja auch im §35 geregelt.

    Meine Frage ist daher noch unbeantwortet.

    Werden Nutzungsänderungen immer nach dem zitierten Absatz bewertet?
    Kennt jemand diesbzgl Kommentare, Anweisungen oder Urteil wo es um vergleichbare Fälle geht?
    Konkret um Büros und Gaststätten.

    Danke!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 15.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Da Du ja SO baurechtsbewandert und -sicher bist :p, weisst Du sicher die richtigen Suchbegriffe, um die "richtigen" Antworten zu finden!
     
  5. Yamaki

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    du solltest hier dein treuesten wahlhelfer nicht noch verhöhnen ;)
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 15.10.2014
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    Ja, das wird in der Tat nach § 35 Absatz 2 bis 6 BauGB bewertet.

    Und nochmals ja, das musst du dann im Einzelfall mit dem Amt ausdiskutieren.

    Das wird aber problematisch, denn die Umnutzung einer Gaststätte oder eines Büros im Außenbereich zu Wohnzwecken widerspricht oft öffentlichen Belangen, allein schon gem. § 35 Absatz 3 Ziff. 7 BauGB, da z.B. die Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.

    Ralf Dühlmeyer hat recht. Sowas wird normalerweise nicht zugelassen.
     
  7. #7 Grenzgaenger, 15.10.2014
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    Moin Herr Wortmann. Ich habe Ihnen eine PN geschickt. Hoffentlich ist Sie bei Ihnen angekommen. :)
     
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