Pauschalpreisvertrag VOB/B mit 1000 € Stundenlohnarbeiten die nicht ausgeführt wurden

Diskutiere Pauschalpreisvertrag VOB/B mit 1000 € Stundenlohnarbeiten die nicht ausgeführt wurden im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe ein Pauschalvertrag nach der VOB/B mit 10 h x 100 €/h = 1000 € Stundenlohnarbeiten die aber nicht ausgeführt wurden. Darf der AG...

  1. #1 Bauing77, 29.01.2025
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    Hallo, ich habe ein Pauschalvertrag nach der VOB/B mit 10 h x 100 €/h = 1000 € Stundenlohnarbeiten die aber nicht ausgeführt wurden. Darf der AG diese Position aus dem Pauschalvertrag streichen?
     
  2. #2 simon84, 29.01.2025
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    War das eine eventualposition ?
    Schau dir mal OLG Düsseldorf vom 11.02.2000 (Az.: 22 U 154 / 99) an
     
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  3. #3 Bauing77, 29.01.2025
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    Nein, diese Position war keine Eventualposition sondern mit 10 h á 100 €/h = 1.000,- € im Pauschaldetailvertrag mitaufgeführt. Die Baustelle benötigte aber halt Null Stundenlohnarbeiten.
     
  4. #4 Bauing77, 29.01.2025
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    Hallo Simon, das Urteil
    OLG Düsseldorf vom 11.02.2000 (Az.: 22 U 154 / 99) hilft mir nicht weiter. Trotzdem vielen Dank.
     
  5. #5 thomenec, 29.01.2025
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    Hallo,
    die zehn Arbeitsstunden waren doch sicher für eine feste (Teil-)aufgabe vorgesehen, oder ?

    Ist diese Aufgabe auf Wunsch des Auftraggebers entfallen oder wurde die Aufgabe von Dir anders schneller gelöst (selbe Arbeit erledigt nur schneller) ? Hat sich die Aufgabe irgendwie von alleine gelöst (z.B. selbstätiger Einsturz) oder war nie wirklich erforderlich (von Dir schlecht geplant) ?

    Als Kunde würde ich auch nicht für den Posten zahlen wollen wenn die Aufgabe dann ohne besonderes Zutun von Dir doch nicht erforderlich war und Du in den 10 Stunden bei einem anderen Kunden arbeiten konntest.

    Ist vielleicht die Frage was Dir die Kundenzufriedenheit oder Weiterempfehlung wert ist, Pauschalvertrag hin oder her.

    Grüße
     
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  6. #6 VollNormal, 29.01.2025
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    Gibt es heutzutage wirklich keine Kommilitonen mehr?
     
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  7. #7 hanghaus2000, 29.01.2025
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    Wenn man Dir keinen Stundenlohnzettel zur Unterschrift vorgelegt hat, dann ist die Leistung nicht angefallen. Stelle einen Minderkostennachtrag.
     
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  8. Alex88

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    Die Frage die sich mir zuerst aufdrängt ist: wurde die VOB wirksam vereinbart?
     
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  9. SIL

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    Die Experten wieder, ohne auf was für ein Pauschalvertrag geschlossen wurde und unabhängig ob Normal Pos / Zusatz Pos etc einzugehen
    Streichen tut da keiner was , es erfolgt keine Vergütung - da keine Leistung.
    BGH, NJW 2000, 2812, 2813; NJW-RR 1995, 722 u. 724; NJW 1991, 2707, 2709/ BGH, NJW 2000, 2812, 2813; NJW-RR 2000, 343, 344; NJW 1995, 1160
    Vorlage von Stundenlohnzetteln vgl. zu diesen Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auf!. 5. Teil Rdnr. 178 und so weiter
     
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