Preis für Garage vertretbar oder zu hoch/niedrig?

Diskutiere Preis für Garage vertretbar oder zu hoch/niedrig? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen und erst mal ein freundliches Hallo in die Runde. Wie unschwer zu erkennen ist bzw sein wird, ist dass mein erster Eintrag hier...

  1. #1 juergen81, 10.08.2012
    juergen81

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    Hallo zusammen und erst mal ein freundliches Hallo in die Runde.
    Wie unschwer zu erkennen ist bzw sein wird, ist dass mein erster Eintrag hier im Forum, deswegen bitte nicht gleich ans Kreuz nageln wenn irgendetwas nicht ganz den bestehenden Regeln bzgl Forum oder Fachwissen (ist nämlich keins vorhanden) entspricht.

    Kurze Info vorab.

    Wir planen ein kleines Haus bauen zu lassen 9x9,5m mit Keller. Keller wird in wasserundurchlässigem Beton mit 24er dicke geschalt und betoniert. Keller wird als "weiße Wanne" erstellt + 10cm XPS Dämmung, so Baubeschreibung.
    Das Haus wird in einem Hang stehen, so dass der Keller nach vorne hin freiliegend ist, OK Keller ist dann auf Niveau vom regulären Gelände, so dass ich vom EG dann ebenerdig raus kann.

    Da aber standardmäßig keine Garage mit angeboten wird, haben wir uns diese zusätzlich mit anbieten lassen. Da wollte ich mal bei euch nachfragen, ob der angebotene Preis realistisch ist. Denn spiele auch mit dem Gedanken die Garage irgendwann mal nachträglich hinhauen zu lassen. Eigenleistung kann ich schlecht beurteilen ob das sinnvoll ist oder nicht...

    Hier mal die Daten des Angebots.

    Garage massiv aus wasserunlässigem Beton ca 8x6m
    WU Bodenplatte und Wände (weiße Wanne)
    Fristriegel in der Einfahrt mit Erdarbeiten
    Abschieben Bodenschicht im Garagenbereich + erdarbeiten für Sauberkeitsschicht
    Stahlbetondecke in 18cm
    Abdichtung Flachdach auf der Betondecke -> soll später als Terrasse genutzt werden -> Terrassentüre im EG bereits geplant
    Türe von Garage in den Keller mit FH30 Türe -> als Durchgang zum Haus gedacht
    Schwingtor 4,50x2,10m
    Gefälleestrich in der Garage
    1x Lichtschalter/Auslass
    3x Steckdosen
    Außenputz im freiliegenden Bereich

    Kosten 35000€


    Jetzt meine Frage, ist das ok? Zuviel? Zuwenig?

    Komme ich günstiger wenn ich es nachträglich machen lasse? Habe aber Bedenken dass es dann Dicht wird, wenn ich Garage nachträglich anbauen lasse/ans Haus klatsche. Weil so würde der Keller und die Garage in einem Stück betoniert werden.
    Oder ist selber machen eine Alternative?

    Danke schon mal für eure Antworten. Sollten noch Infos benötigt werden einfach sagen :-)

    Jürgen
     
  2. #2 Gast036816, 10.08.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wohnhaus 9 x 9,5 m und die garage ist fast genau so groß 8 x 6 m. möchte man da lieber pkw sein oder bewohner?

    garage in wasserundurchlässigem beton - enorm, aber notwendig? oder blender?

    garagendach 18 cm stahlbeton mit abdichtung - auch wu-beton? soll als terrasse genutzt werden - genzgarage und zulässig? verkehrslast eingerechnet?
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Den Preis kann ich nicht beurteilen. Was mir aber auffällt, wie sieht´s mit der Dämmung zwischen Garage und Hauswand aus? Wie willst Du die Türe zwischen Garage und Keller dämmen? Oder soll die komplette Garage mit in die thermische Hülle gepackt werden? Dann dürfte das mit den Garagentoren interessant werden.

    Schau mal ob das in Deinem EnEV Nachweis berücksichtigt ist.

    Von Selbermachen würde ich abraten. 8m x 6m, das ist schon deutlich mehr als ein kleine Gartenhütte, und dann noch im Hang, dafür braucht´s "schweres" Gerät. Spaten und Schippe reichen da nicht. Wenn Dir das Ding später zusammenfällt und die 100T€ Luxuskarosse ist hinüber, hast Du nichts gespart.

    Vielleicht kannst Du die Firma mal fragen was es kostet, wenn sie Dir die Garage roh hinstellen. Dann hast Du mit Statik & Co. nichts mehr am Hut, musst Dich auch nicht um eine Mannschaft und schweres Gerät kümmern, und brauchst nur noch einen Eimer Farbe um die Wände zu streichen. Vielleicht ist das eine Alternative.

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 juergen81, 10.08.2012
    juergen81

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    enorm, aber notwendig? oder blender?

    Gute Frage, deswegen bin ich hier. Wie schon geschrieben steht das Haus im Hang und die Garage steck im Hang dann drin. Hat das was mit der Last zu tun die vom Hang auf die Garage wirkt?

    Ob die Decke ebenfalls WU ist, kann ich nicht sagen, da nicht im Angebot steht.

    Garage ist als direkt auf der Grenze geplant und Bebauungsplan liegt dem entsprechenden Unternehmen vor. Von daher gehe ich davon aus dass des alles passt.
     
  5. #5 juergen81, 10.08.2012
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    So wie ich es verstanden habe, wird die Dämmung um einen Teil an der Garage erweitert und die Teile der Garage die am Keller anliegen ebenfalls gedämmt.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 10.08.2012
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    Nö, tust Du nicht, denn Du hinterfragst ja zumindest den Preis.

    Ich bin immer wieder über die Naivität bei Ausgaben in derartiger Höhe verwundert. Du willst/Sollst 35.000 € für eine Garage ausgeben und HOFFST, das alles passt!
    Ist mir unbegreiflich.

    Lass solche "Nebensächlichkieten wie baurechtliche Zulässigkeit, Abdichtung usw von einem prüfen, der nur an seiner Prüfung verdient!

    Zu den Kosten: Gibt es schon ein Baugrundgutachten? Wenn nein - wie will da einer einen verbindlichen günstigen Preis abgeben???
     
  7. #7 juergen81, 10.08.2012
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    Zur Türe dämmen, puh, keine Ahnung. Ist das nicht Aufgabe des Planers sich Gedanken darüber zu machen das ganze so gedämmt wird dass es auch passt?
     
  8. #8 Gurkensalat, 10.08.2012
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    Schau mal im Forum nach Grenzgarage und Terrasse, da wurde erst letzthin ausführlich drüber diskutiert. Kurz: Bei "Soll später mal als Terrasse genutzt werden" ist äußerst fraglich, ob Du das auch darfst.
     
  9. #9 Gast036816, 10.08.2012
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    Gast036816 Gast

    wenn die garage auf der grenze steht, solltest du dich erkundigen, ob die nutzung des garagendachs als terrasse zulässig ist. meistens wird das nicht genehmigt. dann würde sich die berücksichtigung der verkehrslast in der garagendecke erübrigen.
     
  10. #10 juergen81, 10.08.2012
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    Von daher gehe ich davon aus dass des alles passt.

    Das war eigentlich von mir auf die rechtlichen Möglichkeiten bezogen, dass die Garage auf die Grenze darf und auch als Terrasse genutzt werden darf. Die Idee wurde ja auch gemeinsam mit dem Planer erarbeitet. Ich gehe da dann davon aus dass jemand weiß was er tut.

    Zudem, was bleibt mir denn anderes übrig als zu HOFFEN? Gehen wir davon aus dass der Kollege keine Ahnung hat was er tut. Woher soll ich denn beurteilen können, ob der eingesetzte Prüfer sein Handwerk versteht?



    Aber euren Stimmen nach, entnehme ich dass es doch viele schwarze bzw graue Schafe gibt und eine zusätzliche Kontrolle sinnvoll ist. Wer kann mir denn eine 100%ige und verbindliche Aussage geben, ob ich meine Garage als Terrasse nutzen darf? Sollte so etwas nicht im Bebauungsplan stehen und für den Planer /Architekt ersichtlich sein?

    Und gehen wir davon aus, dass es nicht erlaubt ist, die Garage auf der Grenze als Terrasse zu nutzen, sehe ich folgende Möglichkeiten:
    - Garage 3m von der Grenze weg
    - auf die Terrassenfläche verzichten


    Und wenn es möglich ist, die Garage so zu bauen, habe ich verstanden dass es nicht ratsam ist, das Ding selber zu bauen. OK, akzeptiert und verstanden.
    Wäre es dann preislich ok oder nicht? Denn auf diesen Punkt ist bisher keiner so richtig eingegangen - vermutlich weil die Machbarkeit noch nicht geklärt wurde.
    Würde mich aber dennoch interessieren.

    Mit dem Gedanken nur die nackte Garage hinstellen zu lassen und den "Rest" selber zu machen, habe ich auch schon gespielt.
     
  11. #11 MartyMcFly99, 10.08.2012
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    Mir hat man auch eine Garage gebaut mit dem Hinweis, dass wir das Dach super als Terasse nutzen könnten. Erst auf Nachfrage stellte sich heraus, dass das der Zustimmung des Nachbarn bedarf, weil die Garage an der Grenze steht. Und der hatte soviel Ärger mit dem BU, dass er alles verweigert, was er nicht per Gesetz muss.

    Marty
     
  12. Julius

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    Ein Blick in Bauantrag und Baugenehmigung sollte Klarheit verschaffen können!
     
  13. #13 Baufuchs, 10.08.2012
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    Baufuchs Gast

    Verschafft dann keine Klarheit, wenn im Freistellungsverfahren eingereicht wurde.

    Grundsatz auch in Bayern:

    Innerhalb des Grenzabstands sind Garagen bestimmeter Grösse/Höhe ect. zulässig. (Garagenprivileg)
    Werden Teile der Garage anders genutzt (z.B. als Dachterrasse) verliert die Grenzgarage ihre Privilegierung.

    Möglich wäre es, dass eine Dachterrasse in Bayern dann zulässig ist, wenn die Garage zwar als Grenzgarage gebaut wird, die "augesetzte Terrasse" aber den Grenzabstand von 3m einhält. Also nur ein Teil der Garagendecke als Terrasse genutzt wird.

    (In NRW ginge sowas nicht, da verlöre auch bei teilweiser Nutzung als Dachterrasse die Garage insgesamt die Privilegierung)

    @Fragesteller:
    Ob´s in Bayern geht, kann Dein Planer mit dem Bauamt vor Einreichen des Bauantrags abklären.
     
  14. #14 Gast036816, 10.08.2012
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    Gast036816 Gast

    1 - du gehst davon aus, dass alles passt, deine fragen zeigen aber, dass nicht alles passt.

    2 - das sind beste vorraussetzungen, um sich eine menge ärger einzufangen. denk dran, haftbar gegenüber dem nachbarn und gegenüber der örtlichen bauaufsicht bist du. dein planer ist dein erfüllungsgehilfe, bekommst du ärger, stehst du vorne an. den ärger kannst du in einem weiteren schritt an deinen erfüllungsgehilfen durchreichen. klär die möglichkeit der garagendachnutzung als terrasse mit der zuständigen bauaufsicht ab - oder lass das deinen planer machen.
     
  15. #15 juergen81, 11.08.2012
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    Ok, danke für die Antworten - muss zwar zugeben dass mir einige im ersten Moment nicht so geschmeckt haben weil ich dachte das wäre alles Safe wenn es von einem Archi kommt, aber ist leider wohl nicht so :-(

    Dann werde ich mich mal schlau machen (lassen) ob dass so wie ich es gerne hätte überhaupt realisierbar ist - nicht dass ich mich da jetzt auf etwas vesteife und dann keine Genehmigung dafür bekomme - und evtl noch viel Geld dafür ausgegeben hätte oder zahlen müsste.

    Ich seh schon, es bewahrteitet sich immer wieder, auch wenn viele Dinge klar erscheinen, es wohl doch Ratsam ist sich noch einige Meinungen einzuholen und diese dann auch zu akzeptieren. Danke euch nochmals dafür. Wird dann wohl nicht meine letzte Frage hier gewesen sein :-)

    Wünsche euch ein schönes und stressfreies Wochenende,

    Jürgen
     
  16. #16 fmw6502, 11.08.2012
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    Hallo Jürgen,

    brauchst die Terasse wg. guter Lage oder soll sie nur dahin, da sich anscheinend das Garagendach dafür anbietet?
    Ist es Euer direkt beauftragter Planer oder wurde der im Paket mit dem Bau eingekauft?

    Gruß
    Frank Martin
     
  17. #17 juergen81, 11.08.2012
    juergen81

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    Hi,

    die Planung der Garage ist nicht mit im Standard Hauspaket drin, ist aber ein und der selbe Planer - und Bauunternehmer.

    Der Platz würde sich halt zusätzlich anbieten um die morgen bzw Abendsonne etwas mit zunehmen, da die Garage/Terrasse dann hinter dem Haus liegen würde. Die Ausrichtung der G wäre dann Richtung Norden wobei die Ost und Westseite komplett unverbaut wäre. Nur im Süden würde das angrenzende Haus stehen.
    Skizze.jpg
     
  18. Baumal

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    die garage ist ungefähr mehr als halb so groß
    wie das haus?:D
     
  19. #19 fmw6502, 11.08.2012
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    @Jürgen: habt Ihr Süden (bzw. Westen) keine Terasse? Mir scheint so, andernfalls ist diejenige auf der Garage dauerverwaist.

    Hanghaus mit Garage teilweise im Hang haben wir auch gehabt. Zur guten Problemlösung brauchst Du engagierte (d.h. i.allg. eigene) Planer. Bei Deiner Konstellation ist das nicht zu erwarten.

    Gruß
    Frank Martin
     
  20. #20 juergen81, 11.08.2012
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    Doch doch, auf der Südseite ist die richtige Terrasse, wollte halt nur nicht die Oberfläche auf der Garage ungenutzt lassen.

    Gruß Jürgen
     
Thema: Preis für Garage vertretbar oder zu hoch/niedrig?
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