Preisangaben in der Baubeschreibung

Diskutiere Preisangaben in der Baubeschreibung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Gemeinde! Teilt mir doch mal bitte mit, wie ihr folgende Preisangaben in einer Baubeschreibung bewerten würdet: "Böden in Küche,...

  1. #1 Kellerkerl, 03.11.2015
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    Hallo liebe Gemeinde!

    Teilt mir doch mal bitte mit, wie ihr folgende Preisangaben in einer Baubeschreibung bewerten würdet:

    "Böden in Küche, Eingangsbereich, Bad und Gäste-WC werden mit Fliesen belegt und mit Sockelriemchen versehen (m[SUP]2[/SUP]/ aa,00€ brutto)."

    "Parkett - Eiche - in den Wohn- und Schlafräumen, einschließlich Fußleisten (m[SUP]2[/SUP]/ bb,00€ brutto)."

    Ist hier die Verlegung der Böden mit in die aa€ bzw. bb€ eingerechnet, oder handelt es sich eurer Meinung nach um reine Materialkosten? Ein separater Passus zur Verlegung der Böden ist nicht vorhanden. Verlegt werden soll der Boden laut Bauträger aber auf jeden Fall (im Gesamtpreis enthalten). :bef1006:

    Dank im Voraus!

    Kellerkerl
     
  2. #2 Ralf Wortmann, 03.11.2015
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    Das ist in dem Text, wie du schon richtig feststellst, unklar. Wie das gemeint ist, lässt sich nicht feststellen, leider auch nicht durch eine Meinungsumfrage im BEF.

    Im Streitfall wird das ein Gericht anhand der gesamten Vertragstextes und der Umstände auszulegen haben. Wie das ausgeht, weiß man jetzt noch nicht.

    Falls das Gericht zu der Ansicht gelangt, dass es sich nicht auslegen lässt und weiter Zweifel bestehen, wie das gemeint ist und falls es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Baufirma handelt (was oft der Fall sein wird), gilt die Regel des § 305 c Absatz 2 BGB, wonach im Zweifel Unklarheiten zu Lasten des Verwenders (also hier der Baufirma) gehen.

    Was ist denn der Hintergrund deiner Frage?
     
  3. #3 Kellerkerl, 03.11.2015
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    Es gibt Gerüchte, dass der Bauträger (komplettes Neubaugebiet) es so auslege, dass der Preis inkl. Verlegung gemeint sein soll. Man hätte also einen geringeren Wert bei der Auswahl an Materialien. Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt...:) Ich wollte vorab, bevor ich dem Bauträger meine Interpretation darlege, abfragen, ob ich da total daneben liege. Aber deine Antwort hilft mir schon sehr viel! :28:
     
  4. R.B.

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    Also ich hätte vermutet, dass die Preise inkl. Verlegung sind. Es steht doch da "werden mit Fliesen belegt", also würde ich davon ausgehen, dass die komplette Leistung (Material und Verlegung) enthalten ist.
     
  5. #5 wasweissich, 03.11.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Jetzt stellt man sich aber unter aa wwas bestimmtes vor.....

    Wie viel aa ist es den ?
     
  6. #6 Thomas B, 03.11.2015
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    Inkl. Verlegung wäre für mich widersinnig: es wird ein Preis angegeben. Der wäre -nach meinem Verständnis- für mich der Richtwert was ich auswählen kann. Wähle ich teurer aus gibt es Mehrkosten.

    So aber sagt das gar nüscht aus, weil man dann ja den Verlegepreis kennen müsste.

    Die allermeisten BLB, die ich kenne, weisen auch gerne einen abartig günstigen materialpreis aus (zB 25 EUR/m2 inkl. MwSt.), so daß man Mehrkosten kaum wird vermeiden können. Man hat aber einen klaren Wert, was bei einem Mischpreis nicht der Fall wäre....
     
  7. #7 dimitri, 03.11.2015
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    Unklar ist auch, ob hier auch schon die Grundierung, Silikon-/Acrylfugen dabei sind, und für welches Format diese Angabe gilt.
     
  8. #8 Bauliesl, 03.11.2015
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    Ich kenne es von Bauträgern eigentlich nur so, dass der angegebene Preis der reine Fliesen-Materialpreis ist. Dann kann der Kunde sagen, dass er gerne andere Fliesen hätte und bekommt dafür einen Abzug (wenn er sich günstigere Fliesen aussucht) oder zahlt den entsprechenden Mehrpreis. Was aber in der Tat fehlt ist das Fliesenformat. 30/60 ist leichter verlegt als 120/80 o.ä.

    Die Formulierung ist ziemlich unklar.....
     
  9. rose24

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    Bei uns war auch nur der Materialpreis genannt - es stand aber ausdrücklich dabei, dass es der Materialpreis ist.
    Ich würde das (sofern der Vertrag noch nicht unterschrieben ist) umformulieren lassen, so dass es klar ist.
     
  10. #10 SirSydom, 03.11.2015
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    Ja, und selbst wenn Materialpreis da steht ist unklar welcher Preis, bei welchem Händler und vor oder nach Verhandlung!
    Meist sind damit Listenpreise gemeint, so dass der Rabatt für den Flisör bleibt.
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 03.11.2015
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    Ich verstehe das so, dass der dazugehörige Bauvertrag schon unterschrieben ist. Wenn nicht: juristische Bauvertragsberatung vor Vertragsunterschrift einholen und sich Änderungstextvorschläge entwerfen lassen!
     
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