Problem mit Bauvorlageberechtigung

Diskutiere Problem mit Bauvorlageberechtigung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo Forumsgemeinde, ich bin neu hier und will kurz mein Problem schildern: abgeschlossenes Studium 2002, seitdem Berufspraxis im Planungsbüro,...

  1. Thoman

    Thoman

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    Hallo Forumsgemeinde,
    ich bin neu hier und will kurz mein Problem schildern: abgeschlossenes Studium 2002, seitdem Berufspraxis im Planungsbüro, hauptsächlich Planungsphasen 1-8, aber auch andere ingenieurstechnische Berechnungen, etc..
    Ich versuche, seit längerer Zeit, in Sachsen eine Bauvorlageberechtigung zu erlangen, aber mir werden, wie ich finde, unnötige Steine seitens des Eintragungsausschusses der Ing.-kammer in den Weg gelegt. In der SächsBO §65 heißt es "In die Liste der Bauvorlageberechtigten ist auf Antrag von der Ingenieurkammer Sachsen einzutragen, wer
    1. einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung
    Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist und
    2. danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden
    praktisch tätig gewesen ist."
    Im ersten Anlauf, vor einem Jahr, wollte ich 3 Projekte einreichen, jeweils 1 Projekt aus 2013-2011.
    Ich habe mich glücklicherweise vorher telefonisch in der Ingeneiurkammer nochmal rückversichert, wie das dann alles abläuft und bekam da zu hören, dass 3 Projekte bei weitem nicht ausreichen...
    Da ich auf Grund von privaten und beruflichen Gründen damals nicht viel Zeit hatte, habe ich Anfang dieses Jahres 12 Projekte aus den letzten 3 Jahren zusammengestellt und diese samt sämtlicher Nachweise, wie Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung etc. eingereicht. Die Unterlagen waren immerhin so schwer und umfangreich, dass der Versand als Paket erfolgen mußte. Dann die Ablehnung meines Antrages, die eingereichten Unterlagen würden noch nicht ausreichen, ich soll noch mehr Objekte nachschießen. Für die 12 eingereichten Objekte kann mir maximal ein Jahr Berufspraxis angererechnet werden !?! Unter den Objekten befanden sich Garagen, EFH, Kindergarten, Kinderhort, also für meine Begriffe recht abwechslungsreiche und teilweise auch anspruchsvolle Objekte. Den Eintragungsausschuß interessiert jweils nur die Planungsphase 1-4.
    Ich habe mir das mal durchgerechnet. Da ich die Phasen 1-8 betreue, und mir für ein EFH nur einen Monat angerechnet wird, und zeitlich etwa 1/4 der kompletten Bearbeitungszeit nur für die Phase 1-4 benötigt wird, benötige ich bei Nachweis von 24 Monaten demnach 24 Einfamilienhausprojekte und braüchte hierfür eine Berufspraxis von 8 Jahren, um der Ingeneiurkammer die 2 geforderten Jahre Berufspraxis nachweisen zu können...
    Seit 2 Tagen bin ich nur noch damit beschäftigt, sämtliche Objekte seit meinem Berufseintritt aus den Archiven zu kramen, zu kopieren, und die Unterlagen zusammenzustellen.

    Mich würde interessieren, wie ist es Euch bei der Beantragung der Bauvorlageberechtigung ergangen? Bin ich ein Einzelfall, was ich mittlerweile langsam vermute, oder ist das die Regel in Sachsen? In anderen Bundesländern wird im Antrag explizit die Einreichung von 3-5 Objekten als Nachweis gefordert, in Sachsen gibt es scheinbar keine feste Größe.

    MFG
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    ÄÄähhh - doofe Frage:
    Wie sollst Du ohne Vorlageberechtigung LP 4 nachweisen?? Das kann doch, so lange Du sie nicht hast, nur ein Kollege unterschreiben.

    Das ist doch wie bei Schuster Vogt:
    Ohne Wohnung keinen Arbeitserlaubnis, ohne Arbeitserlaubnis keine Wohnung.
     
  3. Taipan

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    Hast Du mal das Gespräch mit Frau Ziegler gesucht?

    Bei uns in der AKS ist es regelmäßig dumm ohne vorherigen Kontakt mit der Kammer irgendwas einzureichen ...

    @Ralf: richtig ... die Liste mit den Vorhaben muss der Entwurfsverfasser nach LBO unterschreiben und somit deine "Mitarbeit" bestätigen ...
     
  4. #4 Gast036816, 17.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    willst du dich denn selbstständig machen und benötigst die eintragung oder bleibst du noch im angestelltenverhältnis? dann wäre es sinnvoll sich erst einmal als angestellter bei der kammer eintragen zu lassen und auf den papierwust vorerst zu verzichten. bei meinem wechsel vom angestellten zum selbstständig tätigem kammermitglied war das nicht so ein hürdengedöns mit papierbergen.

    manche kammern stellen sich schlimmer als alle öffentlichen sesselbesetzer zusammen an.
     
  5. Thoman

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    Genau so ist es. Ich kann die Unterlagen bearbeiten, der Chef muß sie prüfen und unterschreibt.
     
  6. Thoman

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    Ja, wir hatten schon mehrmals Kontakt miteinander...
     
  7. Thoman

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    Ja, ich will das Büro meines Vaters übernehmen, der sich sein Rentnerdasein verdient hat. Da wir keine weiteren Angestellten haben, die eine BVB haben, und auf Dauer keine Lösung ist, dass er für mich unterschreibt, habe ich keine andere Wahl.
     
  8. Thoman

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    Leider habe ich noch keine Antwort auf meine eigentliche Frage erhalten:
    Mich würde interessieren, wie ist es Euch bei der Beantragung der Bauvorlageberechtigung ergangen?
     
  9. Taipan

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    Is auch ein bissl schwieig die Frage ... da

    1. ein anderer Laden.
    2. habe ich vorher mit der Sekretärin des Eintragungsausschusses eine Liste erstellt, was alles drin sein muss.
    3. Hat die Sekretärin die Liste abnicken lassen.
    4. ein anderer Laden.
     
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