Probleme mit der Wärmedämmung

Diskutiere Probleme mit der Wärmedämmung im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin neu hier. Ich habe Probleme mit meiner Wärmedämmung und hoffe, daß mir jemand Rat geben kann. Ich habe eine Firma mit der Dämmung...

  1. Klaus8

    Klaus8

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    Hallo, ich bin neu hier. Ich habe Probleme mit meiner Wärmedämmung und hoffe, daß mir jemand Rat geben kann. Ich habe eine Firma mit der Dämmung meines EFH (Altbau - ca. 100 Jahre alt) beauftragt. Die Firma hat nun die Dämmplatten, das Glasfasergewebe und den Putz aufgebracht. Leider bin ich mit der Ausführung der Arbeiten nicht ganz einverstanden. Die Dämmplatten wurden jeweils bis zum Boden - ohne Schienen oder Profile - verlegt. In der bauamtlichen Zulassung steht, daß 30 cm oberhalb des Bodens besondere Schutzvorkehrungen zu treffen sind. Auch wurden die Platten nur mit jeweils einen Dübel in der Mitte befestigt. An den Fenstern wurden die Platten teilweise auf Kreuzfuge mit den Laibungen angesetzt. Das Fabrikat der verwandten Materialien ist FAST. Kennt das jemand oder hat Erfahrungen damit (habe jetzt ein bißchen Angst, mir wurde nämlich gesagt, daß es mit Fabrikaten aus Polen schon mal Probleme geben kann, könnten schrumpfen. Kann mir jemand sagen, wie das Problem Dämmung/Boden am besten gelöst werden kann, bzw. die entsprechenden Richtlinien oder Vorschriften nennen.
    Darf man Dämmaterial verschiedener Hersteller verwenden ?
    Danke für die Antworten im voraus.
    Klaus8
     
  2. #2 Hundertwasser, 23.07.2011
    Hundertwasser

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    Hallo Klaus,
    das hört sich alles nicht so toll an, oder um es anders auszudrücken - ziemlich beschi...n. Ich denke du solltest jetzt sehr schnell und konsequent reagieren.

    1. Lass dir die bauaufsichtliche Zulassung geben. Diese muss dir ausgehändigt werden und zwar zusammen mit einer Übereinstimmungs(Konformitäts)-Erklärung das die verwendeten Produkte dieser Zulassung entsprechen. Sollte man dir keine bauaufsichtliche Zulassung aushändigen stoppe die Arbeiten und gehe zum Rechtsanwalt.

    2. Wenn du Fotos gemacht hast vom bisherigen Bauverlauf dann sammle diese damit du sie dem Anwalt vorlegen kannst. Gibt es ein Bautagebuch? D.h. wurde aufgezeichnet was wann gemacht wurde? Wenn nicht helfen hier auch Fotos aus der Digicam. Diese tragen in den sog. Exif Daten einen Zeitstempel. Dazu müssen die Fotos aber unbearbeitet vorliegen. Originaldateien also nicht bearbeiten (verkleinern usw.) normales Abspeichern macht nix aus.

    Deine Beschreibung klingt nach üblem Pfusch. Du wirst dich hier alleine nicht wehren können und sehr viel Geld verlieren falls du dir keinen eigenen Sachverstand (Rechtsanwalt, Gutachter) einholst. Deswegen gebe ich dir hier keine Tipps wie von dir vielleicht erhofft, wie man das WDVS richtig ausführen könnte. Das wird dir nichts bringen.

    Ich denke du wirst übers Wochenende noch ein paar gute Ratschläge hier im Forum bekommen. Danach solltest du handeln und zwar möglichst bald.
     
  3. Klaus8

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    Hallo Hundertwasser,
    das hört sich ja gar nicht gut an. Was wäre denn aus deiner Sicht zu bemängeln ?

    Gruß aus Duisburg
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Wie soll er das aus der Ferne beurteilen?

    Gruß
    Ralf
     
  5. Klaus8

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    Hallo,
    ich werde ein paar Fotos einstellen. Ich hoffe, man kann darauf erkennen, was ich meine. Eine bauamtliche Zulassung wurde mir ausgehändigt, jedoch ohne Konformitätserklärung. Ich weiß nur, daß der Kleber und der Putz von der Fa. FAST sind, welche Dämmplatten verwendet wurden, bleibt Geheimnis des Malers. Ich habe schon mehrmals nachgefragt und um technische Datenblätter gebeten, keine Reaktion.
    Gruß aus Duisburg
     
  6. Roth

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    Hallo Klaus8,
    haben Sie die 14-seitige Zulassung bekommen oder nur die Anlagen?
     
  7. Klaus8

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    Hallo Roth,
    ich habe die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Zulassungsnummer: Z-33.84-1244) - Zulassungsgegenstand: Wärmedämm-Verbundsystem "FAST SA" nach ETA-09/0378 - Antragsteller: FAST Sp. z.o.o - St. Foluszova 112 - 65-751 Zielona Gora - Polen - Geltungsdauer: 7. März 2011 - 30. Dezember 2014 - Deutsches Institut für Bautechnik -
    insgesamt 7 Seiten.
     
  8. #8 schwarzmeier, 23.07.2011
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    Was hier mitzuteilen war, hat Hundertwasser getan.
    Weiteres kannst Du Dir von einem Fach-Gutachter aus dem Malerhandwerk er-klären lassen, event. findet der Kollege noch mehr .
    Ich kam kürzlich wegen einiger Details zu solch einem Objekt, das Resultat war ein umfangreiches Gutachten das dem Verarbeiter nicht zur Freude gereichen wird .:bierchen:
     
  9. Roth

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    Leider kann man Ihnen keine PN schreiben. Deshalb hier kurz:

    Laut Fraunhofer BZP – der Datenbank für bautechnische Zulassungen -

    Zulassung Z-33.84-1244
    Gegenstand: Wärmedämm-Verbundsystem 'FAST SA' nach ETA-09/0378
    Ausstellungsdatum: 07.03.2011 - 30.12.2014
    Seiten: 14

    Ihnen fehlen anscheinend einige Seiten?
     
  10. Klaus8

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    Hallo Roth,
    erst mal danke für die Info, daß es mehr als 7 Seiten sind.
    Ich habe mir die 7 fehlenden Seiten im Internet gesucht und ausgedruckt - es waren die wichtigen Anlagen, welche auf der letzten Seite von der Firma ausgefüllt und abgestempelt werden sollten.
     
  11. #11 Hundertwasser, 23.07.2011
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    Die Sache stinkt zum Himmel. Ferndiagnosen sind leider nicht möglich, aber deine Beschreibung sagt eigentlich alles. Ich bleibe dabei, das ist ein Fall für den Rechtsanwalt.
     
  12. Klaus8

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    Hallo,
    kann ich auf mein Haus eine 6 cm dicke Dämmplatte aufbringen oder gibt es irgendwelche Vorschriften und Gesetze, welche mir eine bestimmte Stärke der Dämmung vorschreiben ?
     
  13. #13 Hundertwasser, 27.07.2011
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    Nach EnEV darf der U-Wert maximal 0,24 betragen, aber ich glaube nicht, das dieser Wert bei dir eine Rolle spielt.
     
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