Prüfung Baumängel eines EFH BJ 1957 gerich. Sachverständigen überhaupt noch möglich?

Diskutiere Prüfung Baumängel eines EFH BJ 1957 gerich. Sachverständigen überhaupt noch möglich? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Ich hoffe es passt hier in Forum rein: Beim EFH Bj. 1957 93 m² mit doppelschaligen Mauerwerk (Luftschicht 8-10 cm, Gesamtstärke ca. 35 cm ),...

  1. #1 Emanuel, 15.01.2015
    Emanuel

    Emanuel

    Dabei seit:
    15.01.2014
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Hamburg
    Ich hoffe es passt hier in Forum rein:

    Beim EFH Bj. 1957 93 m² mit doppelschaligen Mauerwerk (Luftschicht 8-10 cm, Gesamtstärke ca. 35 cm ), verklinkert soll ein gerichtlicher Sachverständiger prüfen, ob das Haus einen Baumangel hat oder hatte. Grund Schimmel im Badezimmer am Fenstersturz, Schimmel an der Unterkante an der Fensterbank der Küche und am Rahmenbereich der Fenster im Schlafzimmer. Die Mieter ließen innerhalb einer gesetzten Frist von einer Woche eine Mängelbeseitigung nicht zu und zogen unmittelbar mit fristloser Kündigung aus.

    Das Haus mit Satteldach hat eine Lehmdecke und Holzboden im Dachboden und Kunsstoffisolierfenster. Das Dach hatte einen Dachüberstand von 35 cm und der Dachboden war praktisch ungedämmt.

    Das Problem ist, dass wir unmittelbar nach dem Auszug der Mieter vor einem Jahr in Folge einer P r ü f u n g der Eignung für eine Einblassdämmung (wurde dann doch nicht ausgeführt) viele Bohrungen in den Fugen hatten und aufgrund einer Sanierung der Fassde in 2005 die Fugenfarben stark abwichen. Wir konnten daher die Fugen für 3500,- Euro in weiß erneuern lassen. Folgend aufgrund der gesetzlichen Bestimmung bis Ende 2015 wurde dann das Dach mit mit Aufsparrendämmung 19 cm gedämmt + neuer Pfanne eingedeckt. Alles wurde mit Fotos dokumentiert - die Dämmung/Glaswolle im OG Dachschräge verblieb. Das Dach war dicht und der Holzboden und Dachbalken im DG (liegen frei) sind bis heute klar erkennbar in optimalen Zustand.


    Jetzt zur Frage an die Experten - bitte keine Rechtsberatung !

    - haltet Ihr eine Prüfung von Baumängel heute durch einen Sachverständigen überhaupt noch für möglich und was würde man prüfen?

    - wie sollte man mit dem Vorwurf umgehen, dass die Fugen der Fassade heute nicht mehr geprüft werden können außer durch die Fachfirma und Fotos?

    - das Haus ist heute schimmelfrei seit 9 Monaten wieder vermietet und schimmelfrei

    - haltet Ihr die Kosten 3500,- Euro für die Prüfung durch einen gerichtlichen Sachverständigen für angemessen?

    - gilt für den Rohbau aRdT von 1957 ?
     
  2. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Ich kann mir nicht vorstellen das die für die Prüfung einer Einblasdämmung erforderlichen kleinen Bohrungen eine Fugensanierung nach sich gezogen haben.
    Da die Mieter bereits ausgezogen sind, ist eas auch kaum möglich mit einem Datenlogger Ihr Nutzerverhalten zu dokumentieren. Ein duchschnittliches Haus, BJ 57, weist in der Regel diverse Wärmebrücken und Schwachstellen au. Begünstigt werden diese durch Fenstertausch bei gleichzeitigem Verzicht auf ein sinniges Lüftungskonzept. Die Mieter müssen zudem schriftlich über durchzuführende Lüftungsverhalten hingewiesen werden. Dies sollte natürlich auch unter zumutbaren Bedingungen stattfinden können.
    Baumängel aufzuzeigen ist sicherlich für den Sachverständigen kein Problem, belastet in diesem Fall aber eben sie als Vermieter.
    Der Betrag ist, je nach Umfang des Gutachtens, durchaus gerechtfertigt.
     
  3. #3 Emanuel, 15.01.2015
    Emanuel

    Emanuel

    Dabei seit:
    15.01.2014
    Beiträge:
    68
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechaniker
    Ort:
    Hamburg
    Ich kann mir nicht vorstellen das die für die Prüfung einer Einblasdämmung erforderlichen kleinen Bohrungen eine Fugensanierung nach sich gezogen haben.
    richtig ca. 28 Bohrungen d= 20 mm - aber wie gesagt wurde die Fassade bereits saniert und die Fugenfarbe war überall unterschiedlich. Die Lüftungsverpflichtung wurde vom Mieter schriftlich bestätigt.
     
  4. PeterB

    PeterB

    Dabei seit:
    05.03.2008
    Beiträge:
    1.355
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Maurermeister
    Ort:
    Rimpar/ Underfranggn
    Was willst Du überhaupt bezwecken?
    Sei froh daß der Mieter fristlos raus ist und der neue Mieter scheinbar alles richtig macht.
    Oder willst Du die Renovierungskosten Fassade auf den alten Mieter abwälzen?
    Ein Gutachten ist jederzeit möglich, dann weißt Du, was nicht so gut ist und kannst gezielt sanieren. Einen Baumangel aus 1957 kannst Du heute sicher nicht mehr rügen ;-)
    Ein Fehlverhalten des damaligen Mieters kannst Du jetzt sicher auch nicht mehr nachweisen, da sein Wohnverhalten nicht mehr geprüft werden kann( zu wenig geheizt und/oder gelüftet)
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Genau - Du solltest den Hintergrund schon näher erläutern.
    Wer klagt auf was?
    Der Mieter auf Ersttatung von Umzugskosten oder Du wg. ausstehender Miete?

    Eine Dokumentation des Mieterverhaltens ist natürlich nicht mehr möglich, aber, wenn der Aufbau der Fassade bekannt ist (und ja wohl nicht gedämmt wurde) kann sehr wohl nachvollzogen werden, ob es mit dem Mieter zumutbarem Aufwand möglich war, die Räume so zu lüften, dass an diesen Stellen kein Schimmel auftritt.

    OB das so war - wirds Gutachten zeigen.

    Wer wirft wem vor, die Fassade könne nicht mehr geprüft werden und was hat Farbe und Material der Fuge mit Schimmel zu tun.
    Oder wird vorgetragen, die Löcher hätten Wasser von aussen eindringen lassen und so den Schimmel verursacht?
    Wenn man nachvollziehen kann (ggf Aussage der untersuchenden Dämmfirma), WO die Löcher waren, lässt sich auch dazu etwas sagen.
     
Thema:

Prüfung Baumängel eines EFH BJ 1957 gerich. Sachverständigen überhaupt noch möglich?

Die Seite wird geladen...

Prüfung Baumängel eines EFH BJ 1957 gerich. Sachverständigen überhaupt noch möglich? - Ähnliche Themen

  1. Prüfung Mängel

    Prüfung Mängel: Ich habe bis 31.07 noch Gewährleistung und dabei sind mir ein paar Sachen aufgefallen. Ich würde gerne mal kurz eure Meinung hören, ob das Mängel...
  2. Prüfung einer Gelenkarbeitsbühne - Sachkundenachweis

    Prüfung einer Gelenkarbeitsbühne - Sachkundenachweis: Hallo, wir haben eine Gelenkarbeitsbühne, die regelmäßig geprüft werden muss. Ich glaube alle 1 oder 2 Jahre. Nun habe ich gesehen, dass...
  3. TREI Schein: Vorbereitung & Prüfung

    TREI Schein: Vorbereitung & Prüfung: Ich bin als Elektroingenieur quasi Quereinsteiger und möchte nächstes Jahr die TREI-Schein Prüfung in Schwaben (Bayern) ablegen. Die örtliche...
  4. Prüfung Schallschutz Fenster

    Prüfung Schallschutz Fenster: Aktuelle Situation bisher habe ich in einem Zimmer geschlafen, dass ziemlich gut vor Lärm geschützt war. Zumindest habe ich von Außen keine...
  5. Stadtwerke Wasserzähler um 10-20% ungenau? Über Kleinstmenge eine Prüfung möglich?

    Stadtwerke Wasserzähler um 10-20% ungenau? Über Kleinstmenge eine Prüfung möglich?: Hallo zusammen, wir verbrauchen ca. 100-150m³ Wasser p.a. Die Abweichung zu den summarischen Zwischenzählern ist jeoch dieses Jahr enorm und liegt...