Ratsuche von Architekten

Diskutiere Ratsuche von Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen. Wir beabsichtigen den Bau eines EFH ab 05/2011. In Vorbereitung dessen kommt man an diesem, aus meiner Sicht hervorragendem Forum...

  1. Idlab

    Idlab

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    Hallo zusammen.
    Wir beabsichtigen den Bau eines EFH ab 05/2011. In Vorbereitung dessen kommt man an diesem, aus meiner Sicht hervorragendem Forum nicht vorbei.:biggthumpup:
    Wir möchten mit Architekten bauen (aus dem Forum gelernt)
    Haben schon das passende Grundstück gekauft und auch einen Architekten beauftragt.

    Nun zur Frage.

    Wir haben im Architektenvertrag eine Kostenobergrenze für das Bauvorhaben excl. Honorare und Kosten aus KG700, sowie den zu erreichenden Energiestandart gem. EnEV 2009 (KfW 40) fest vereinbart.
    Den 1. Entwurf hatte ich bereits mal ins Forum gestellt und die recht guten Bemerkungen von Euch dem Architekten mitgeteilt. Daraufhin gab es einen 2. Entwurf vom Archi, mit der Bitte in nicht zu veröffentlichen (geistiges Eigentum, Urheberschutz ....). Das haben wir auch so aktzeptiert.
    Heute hatten wir unser 4. Treffen mit unserem Architekten und das Anfangs gute Gefühl schwindet so langsam.Wir haben Ihm die Übergabe der LP 2+3 bestätigt. ABER er ist rund 15% über der Kostenobergrenze und mit dem KfW 40 Standart gibts wohl auch Probleme.
    Er hat uns auch mitgeteilt, jetzt eine Rechnung über LP 2+3 zu stellen.
    Eine Abschlagszahlung von ca. 20% des Honorars von LP 1-4 haben wir bereit geleistet. (er soll ja nicht 2-3 Monate umsonst arbeiten)
    Das Grundstück ist noch nicht erschlossen, das haben wir Ihm in allen Treffen mitgeteilt, in der Annahme das er sich darum kümmert. Es ist jedoch noch nichts geklärt.
    Wenn wir jetzt LP 1-3 vollständig bezahlen, gehen wir doch das Risiko ein, das das Objekt eventuell so garnicht gebaut werden kann und sind gleichzeitig xxxx € ärmer ! Da unser Grundstück schön bewachsen ist, mit 3 großen Bäumen die wir erhalten wollen, haben wir auch bereits den amtl. Lageplahn beauftragt und bezahlt. Damit der Archi das Haus auch schon "reinbasteln" kann. Wer zahlt das denn, wenn das Projekt scheitert ?:confused:

    Wie sollten wir uns verhalten ?
    Entwurf/Planung und Kostenberechnung sind 15% zu hoch --> Pflichtverletzung des Architekten ?
    Erschließung nicht geklärt --> eventuelle Ablehnug Bauantrag ? --> Pflichtverletzung des Architekten ?
    Ich war immer der Meinung das es gängige Praxis ist, nach LP 4 eine Rechnung zu stellen. Sollten wir den Architekten bezahlen? Oder erst die Genemigungsplanung abwarten ?

    Das alles teurer wird als zu erst gedacht, ist uns klar. Aber ab wann kann man den einen Kostenplan erstellen ? Warum unterschreibt ein Architekt einen Vertrag mit einer Kostenobergrenze die er nicht einhalten kann ?
    In KG 100 sind doch Erschließungskosten enthalten, die er vorher mit Einplanen muss. Oder nicht ?
    :bef1004:
     
  2. #2 MoRüBe, 28.07.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also, für den...

    ... Entwurf, dann kfw 40(!) und dann für 142 k€ :respekt

    Will ich sehn:mega_lol:

    Ach ja, kfw 40: 31er Wändchen, was soll das werden? nen t xyz? :mega_lol:

    Ehrlich, hör auf zu träumen :konfusius Das wird so nie was. Sorry, ich bin jetzt noch mal auf den Greundriß-Strang eingestiegen, aber der hängt ja nu mal damit zusammen...

    Die Rechnung kann der Archi sich sonstwo hinstecken. Er hat seine Leistung nicht erbracht.

    Du solltest Dir einen passivhausplaner suchen. Aber ob dann dein Budget reicht?
     
  3. Idlab

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    der entwurf ist hinfällig, schrieb ich doch !
     
  4. #4 MoRüBe, 28.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Und ich schrub...

    ... Dein Architekt hat sein Ziel nicht erreicht. Also kein Anspruch.
     
  5. #5 Pirellitx31, 28.07.2010
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    Ich gehe mal davon aus, dass die Planung in Absprache mit Euch erfolgt ist. Wenn sich nun, bereits frühzeitig herausstellt, dass die Baukosten 15% höher liegen als geplant, muss das entweder von Bauherrn geschluckt werden, oder der Architekt plant um, plant kleiner oder sonstwas, damit die Kosten wieder stimmen.
    Eine Pflichtverletzung liegt definitiv nicht vor. Es liegt nun an Euch zu entscheiden, wie es weitergehen soll.
    Der Architekt schuldet eine genehmigungsfähige Planung. Sind Probleme erkennbar, wird er idR eine Bauvoranfrage stellen. Wenn das hier nicht erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass der Architekt keine Probleme bei der Baugenehmigung sieht.
    Sollte die Baugenehmigung nicht erteilt werden, wäre der Architekt schadensersatzpflichtig. Eine Pflichtverletzung des A. kann ich hier also auch nicht erkennen.

    Gängige Praxis ist es, dass der Achitekt nach Leistungsstand bezahlt wird und nicht erst nach LP 4.

    weil der Architekt zu diesem Zeitpunkt noch nicht die genauen Anforderungen an Eure Wünsche kannte (Größe / Ausstattung etc.). Ihr wißt jetzt, dass Eure Vorstellungen so nicht realisierbar sind, also liegt es an Euch darauf zu reagieren und dem Architekten mitzuteilen, dass eingespart werden muss.
    Oder Ihr bleibt bei der bisherigen Planung und schluckt die Mehrkosten.

    Die Architekten haben nunmal kaum Einfluss auf die Baukosten.
     
  6. Idlab

    Idlab

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    Ich gehe mal davon aus, dass die Planung in Absprache mit Euch erfolgt ist. Wenn sich nun, bereits frühzeitig herausstellt, dass die Baukosten 15% höher liegen als geplant, muss das entweder von Bauherrn geschluckt werden, oder der Architekt plant um, plant kleiner oder sonstwas, damit die Kosten wieder stimmen.
    Eine Pflichtverletzung liegt definitiv nicht vor. Es liegt nun an Euch zu entscheiden, wie es weitergehen soll.




    Und wer trägt die kosten der Umplanung ?
     
  7. #7 Pirellitx31, 28.07.2010
    Pirellitx31

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    Ihr habt vertraglich eine Kostenobergrenze vereinbart. Danach hat der Architekt seine Kosten abzurechnen.
    Des weiteren unterstelle ich, dass die Leistungsphase 3 HOAI noch nicht vollständig erledigt ist. Auch vermute ich, dass es hier zu keinen großartigen Umplanungen kommen wird, sondern lediglich um Anpassungen an das (Kosten)-Budget. Diese Änderungen hat der Architekt (kostenfrei) einzuarbeiten.

    Solltet Ihr jedoch nun die Baukosten als Anlass dafür nehmen, dass alles nochmal von vorne geplant wird, wäre dieses von Euch zu vertreten und zu bezahlen.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 29.07.2010
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    Stop Pirellitx.

    Es gibt eine vertraglich vereinbarte Kostenobergrenze und ein vertraglich vereinbartes energetisches Ziel.

    Der jetztige Entwurf verfehlt beides. Das kann an den Vorgaben des Bauherren liegen, ist also nicht zwingend Schuld des Architekten.
    Der hat diesen Entwurf dem AG vorgestellt und ihn auf die Probleme hingewiesen.
    Jetzt muss der AG entscheiden: Ist ihm der (hoffentlich) schöne Entwurf oder seine Zielsetzung wichtiger.
    Entscheidet er sich für die Ziele, muss der Architekt weiter entwerfen, bis Gechmack und Ziele zusammen passen. Also ist LP 2 und 3 noch nicht abgeschlossen.

    Zum Thema Erschliessung:
    Es ist nicht Aufgabe des Architekten, die Erschliessung zu veranlassen - ausser, er hätte es im Vertrag mit drin.
    Wenn eine Genehmigung vom Nachweis der Erschlossenheit abhängt (wir wissen ja nicht, was hier "nicht erschlossen" bedeutet), kann bis Ende LP 3 abgearbeitet werden, der Bauantrag vorbereitet und "auf Eis" gelegt werden, BIS die Erschliessung steht.
    Von daher sehe ich dort kein Problem oder Versagen.
     
  9. #9 planfix, 29.07.2010
    planfix

    planfix Gast

    Jain, die Konsequenz ist ein neuer Entwurf mit geringeren Kosten. Manchmal muß man/frau den einen oder anderen Wunsch platzen lassen, dies per Entwurf zu beweisen ist eine Möglichkeit.

    Was erwartet die Gemeinde um dem Bauantrag und der Erschließung zuzustimmen?
    Eine Bauvoranfrage gibt in mancher Hinsicht erst mal Planungssicherheit, was wurde vereinbart?

    Was wurde vereinbart?
     
  10. #10 MoRüBe, 29.07.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    da seh ich das größte Problem...

    ... wenn die bei den mal genannten 142k€ liegt, dann brauch ich noch nicht mal Architekt zu sein, um zu wissen, das das dafür nicht geht.
     
  11. #11 Thomas B, 29.07.2010
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    ...mag sein...aber hätte das der Kollege denn nicht auch wissen und kommunizieren sollen???
     
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