Rechnung des Architekten

Diskutiere Rechnung des Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich bin neu in diesem Forum und habe auch gleich eine Frage. Wir haben ein älteres Haus Bj. 37 und genehmigt bekommen wir nur ein Anbau....

  1. #1 StefanWesthold, 08.01.2018
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    Hallo,

    ich bin neu in diesem Forum und habe auch gleich eine Frage.
    Wir haben ein älteres Haus Bj. 37 und genehmigt bekommen wir nur ein Anbau.
    Meine Tochter will bei uns anbauen und diesbezüglich haben wir uns einen Architekten besorgt.
    Wir haben mit diesem das Vorhaben besprochen und gesagt, er soll uns mal eine Idee aufzeigen,
    wie man das realisieren kann. Dazu sei gesagt, das wir parallel mit einer Bausparkasse (Finanzberater), welche
    die Finanzierung für uns organisieren sollte in Verbindung stehen. Die Bank, welches unser Haus komplett finanziert hat, ist folglich erstrangig eingetragen. Bei der neuen Finanzierung gab es hinsichtlich der
    Rangordnung Probleme und wir mußten diesbezüglich eine Anfrage bei der Erstrangigen stellen.
    Zwischenzeitlich hatte der Architekt ein paar provisorische Zeichnungen gefertigt und uns vorgelegt.
    Von unserer Bank, hatten wir auch bereits ein halbes OK, bzw., Konditionsangebot vorliegen, sollten aber noch Zeichnungen einreichen.
    Die Zeichnungen vom Architekten bestanden aus zwei verschiedenen Entwürfen. Ein angebauter Kubus
    und ein etwas kürzerer Anbau von ca. 6 m mit Satteldach und mit zusätzlichem Ausbau des Bodenraumes von unserem Haus. Wir reichten erst die Zeichnung vom Kubus bei der Bank ein, entschieden uns aber dann im Nachhinein für die Variante mit Satteldach, da diese optisch besser zum
    Bestand passte. Dann sagte uns die Bank, wir möchten bitte eine fertige offizielle Bauzeichnung mit
    Baubeschreibung einreichen. Dieses teilten wir dann dem Architekten mit. Nach ca. zwei Wochen
    war diese fertig und wir schickten diese zur Bank. Drei Wochen später bekamen wir von der Bank einen
    ablehnenden Bescheid mit der Begründung die Sicherheitsleistung bzw. der Gesamtwert beider Objekte
    (unser Haus und der geplante Neu-/Umbau) unterschreitet den Finanzierungsbedarf.
    Ich rief den Architekten an und teilte ihm
    dieses mit. Wir hatten zwar keinen schriftlichen Vertrag mit ihm vereinbart, trotzdem teilte ich ihm ebenfalls mit, daß er uns für seine geleistete Arbeit eine Rechnung schicken solle. Nach zwei Wochen kam
    dann die untenstehende Rechnung.
    Jetzt meine Frage an euch, ist das alles denn so richtig? Das erscheint mir doch ein bißchen hoch.


    Rechnung
    Anrechenbare Kosten = 140.000,00 Euro
    Honorarzone 3 = 20.245,00 Euro

    Leistungsbild=
    Leistungsphase 1-3 24%

    Grundlagenermittlung
    Vor- und Entwurfsplanung
    Die Genehmigungsplanung (Ziffer 4) mit 3% entfällt, daher beträgt der
    Prozentsatz nur 24 statt 27%
    Mein Angebot für die Leistungsphasen 1-4 Betrug netto 5.000,00 Euro.
    Daraus ergibt sich folgender Rechnungsbetrag 5.000,00 : 27 X 24 = 4.444,44 Euro
    Nebenkosten
    38 St. Kopien A4, a 0,10 Euro = 3,80 Euro
    17 St. Kopien A3, a 0,30 Euro = 5,10 Euro
    ________________
    4.453,34 Euro
    +19% MwSt. = 846,13 Euro
    ________________
    5.299,47 Euro
     
  2. #2 Andybaut, 08.01.2018
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  3. #3 StefanWesthold, 08.01.2018
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    Hallo,

    danke für die Antwort.
    Wir haben keinen Satz mit dem Architekten vereinbart. Um was geht es denn da?
     
  4. #4 Andybaut, 08.01.2018
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    Wenn du die Seite 15 und 16 anschaust, dann sind dort Mindest- und Höchstsätze geregelt.
    Das Honorar wird also bei 100.000 kosten in Zone 3 zwischen 15.000 und 18.700 liegen.
    Da nichts schriftlich vereinbart wurde ist der Mindestsatz anzuwenden.

    Also mal ausrechnen ob das stimmt.
     
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  5. #5 StefanWesthold, 08.01.2018
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  6. #6 simon84, 08.01.2018
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    So wie es sich anhört hat der Architekt sogar (einen Teil der) Leistungsphase 4 gemacht, berechnet sie aber nicht.

    Also ich würde da eher in Richtung alternative Finanzierung schauen, wenn ihr es durchziehen wollt.
    Den Architekt werdet ihr zahlen müssen. Ihr habt ja seine Leistung auch erhalten !
    Das würde ich im Zweifelsfall auch noch mal kontrollieren ob Ihr alle erstellten Unterlagen habt.
     
  7. #7 StefanWesthold, 08.01.2018
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    Hallo,

    ja, der Architekt hat Leistungen erbracht und die soll er selbstverständlich auch bezahlt kriegen. Das ist nur echt ein batzen Geld für jetzt, letztlich nichts.Das ist alles sehr ärgerlich um es freundlichen auszudrücken.Die Bank, bzw., der Berater haben zu der ganzen Lage beigetragen indem Sie genau diese Unterlagen ja im Vorfeld gefordert haben und der Berater sagte uns das es gut aussieht.Wären wir uns des Risikos in vollem Umfang bewußt gewesen, wären wir es so, nicht eingegangen. Wir sind da wahrscheinlich zu gutgläubig an die Sache ran gegangen.Leider.
     
  8. #8 simon84, 08.01.2018
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    Kann wie gesagt nur empfehlen mit der Bank zu reden und rauszufinden was nötig wäre um eine Finanzierung zu ermöglichen.
    Mit offenen Karten spielen und auch mal bei der Konkurrenz fragen.
    Kann gut sein, dass eine andere Bank das (geplante) Objekt etwas besser beurteilt und es dort geht.

    Dann war der Architekt nicht umsonst !
     
  9. #9 StefanWesthold, 08.01.2018
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  10. am1003

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    Ich empfehle euch auch eine andere Bank aufzusuchen.
    Die erste Bank von der wir eine Finanzierung wollten brauchte erst einmal 6 Wochen und das nur für eine Ablehnung. Begründung war auch, das die Finanzierungssumme den Wert des Objektes überschreiten würde. Die zweite Bank hatte kein Problem.
     
  11. #11 Canyon99, 08.01.2018
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    @StefanWesthold : Was mich mal interessieren würde: Wie seid Ihr denn im konkreten Fall auf die "anrechenbaren Kosten" gekommen????

    HOAI ist ja gut und schön, aber ich finde gerade ganz am Anfang die Ermittlung der anrechenbaren Kosten und die daraus abgeleitete Rechnungsstellung des Architekten sehr grenzwertig und nicht im Sinne des Kunden / Häuslebauers... Arbeitet der gleiche Architekt für einen Bauträger, sieht die Abrechnung / Preisgestaltung schon ganz anders aus!

    Bei einem wie von euch geplanten Anbau / Umbau könnte der Architekt nach HOAI für sog. Objekte im Bestand auch ganz einfach mal einen Zuschlag von 20% abrechnen, OHNE daß dies vorher explizit zwischen der Parteien vereinbart sein muß. In der HOAI heist es dazu nur ganz dürftig: "Sofern kein Zuschlag bei Umbauten und Modernisierungen vereinbart ist, fällt ab einem durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20% an.....

    Und ich habe bis dato nicht verstanden, warum ein Architekt gerade wenn er NUR für die die Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt wird, dann bei den anrechenbaren Kosten so agieren kann, als ob er über alle Gewerke und von Anfang bis Ende des Bauvorhabens die Verantwortung trägt. Das tut er doch noch gar nicht !!

    Hier macht er nur die Planung und ist im Prinzip für die Gestaltung des Rohbaus verantwortlich. Also würde ich logischerweise auch erwarten, daß für die Abrechnung dieser Phasen auch nur alle Aufwendungen bis zu diesem Projektabschnitt betrachtet werden und nicht das gesamte Bauvorhaben....

    Deutlich mehr Wettbewerb und Marktwirtschaft an der Stelle wäre für den privaten Bauherrn absolut wünschenswert, aber das werden die Architektenkammern wahrscheinlich zu verhindern wissen... :mauer
     
  12. #12 petra345, 08.01.2018
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    Wer hat denn die Finanzierungssumme festgelegt? Offenbar doch die Bank?
    Eine andere Bank wird das anders sehen.

    Im übrigen gilt: Man macht immer die Augen auf, der eine vorher, der andere nachher.

    Auch ohne einen Architekten kann man doch so einen Kubus als Anbau der Bank vorlegen.
    Bei einem größeren BVH kann man 500 €/m³ annehmen. Bei einem kleinen Anbau sind 700 €/m³ vermutlich realistischer weil Baustelleneirichtung etc. stärker ins Gewicht fallen.
    Dann hätte die Anfrage der Bank einige Abende für die Planung und einen Block Papier gekostet.

    Wer bessere Vorschläge hat, darf sie vorlegen.
     
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  13. #13 driver55, 08.01.2018
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    Das ist nachvollziehbar, dass keine in den Nachrang geht. Aber weshalb finanziert eure Bank, bei der Ihr ja die aktuelle Hütte finanziert, nicht auch den Anbau?

    Das soll die Begründung sein? Eher eine Ausrede, oder?
    Und wenn die Tochter anbauen will, macht sie doch die Finanzierung!
    Mir hat der Fall zu viele Fragezeichen.

    Von welchen (Un)Summen reden wir überhaupt? Aktuelle Finanzierung und NEUE?
    Die Finanzierung läuft nicht (zufällig) schon im neuenten Jahr, so dass Ihr gleich kündigen könnt und die Anschlussfinanzierung + die Finanzierung für den Anbau bei einer neuen Bank machen könnt?
     
  14. #14 petra345, 08.01.2018
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    Man sollte mehr über die derzeitige Finanzierung und das Einkommen der Tochter wissen. Wenn da nur mit 1% getilgt würde, hätte ich als Bank leichter Bedenken, als wenn der bisherige Kredit mit 3 oder 5 % getilgt wird.
     
  15. VDEler

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    Bei 1 % anf. Tilgung liegt die LZ bei rd. 55 Jahren, weswegen nahezu alle Banken derzeit mit 5% oder mehr als Annuität prüfen müssen.
    Bei dem o. g. Honorar gehe ich mal davon aus, dass der Architekt nur die Kostenrechnung nach DIN 276 gemacht hat. Gerade wenn die Finanzierung aufgrund des geringen Eigenkapitaleinsatzes so wackelig ist, sollte man beachten, dass diese Kostenberechung nur eine Grobmethode ist, d. h. es sollte zusätzlich mind. 15 - 20% Puffer eingeplant werden. Um den Puffer zu verringern, müsste man mind. auf Elementenmethode abestellen, was dann aber auch wieder mehr Honorar bedeutet.
    VG
     
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  16. #16 El Gundro, 10.01.2018
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    Eine solche geringe Tilgung würde ich nur machen, wenn der Zins über die gesamte Laufzeit fest ist.
    Wer weiß wie in 20 Jahren (wenn man noch nicht mal die Hälfte getilgt hat) die Zinsen sind. Die brauchen sich nur verdoppeln, dann sieht es mit der Anschlussfinanzierung schlecht aus.
     
  17. #17 Gast82596, 10.01.2018
    Gast82596

    Gast82596 Gast

    Du ja, aber die Bank nicht:winken
     
  18. #18 Lexmaul, 10.01.2018
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    Wo steht, dass die Tilgung hier so niedrig ist...?
     
  19. #19 simon84, 12.01.2018
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    Ich glaube es ist auch nicht jedermanns Sache solche Themen in einem öffentlichen Forum zu diskutieren.
    Dass ein 140.000 Euro Anbau nicht finanzierbar sein soll halte mindestens für untypisch. Weitere Kommentare hierzu spare ich mir und rate wie schon geschrieben andere Finanzinstitute zu kontaktieren, flexibel zu sein und mit offenen Karten zu spielen.
    Alleine ein KfW 124er spielt ja schon 50.000 rein.
    Die richten sich zwar in erster Linie nach der finanzierenden Bank, ist aber trotzdem gern gesehen da Fremdgeld und schneller getilgt.
     
  20. Stev0

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    Da ich selbst angebaut habe würden mich die Gegebenheiten mal interessieren. (Größe, wandmaterial etc.)

    ich kenne mich auch nicht in dem ganzen Architekten Jungle aus aber wir wurden damals für Architekten Leistung mit ~2600 berechnet.

    Bekamen damals einen kompletten Bauplan, Statiker und Vermesser wurden durch den Architekt dann seperat beauftragt und im Bauplan mit aufgenommen. Gesamtkosten ~ 4500 (Architekt, Statiker, Vermesser)

    Das alles für 40qm Wohnfläche auf 2 Etagen mit Flachdach.
     
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