Rechnungsprüfung: Architekt korrigiert nach oben

Diskutiere Rechnungsprüfung: Architekt korrigiert nach oben im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich hätte gern mal kurz Eure Meinung gehört: Wir haben nun (4 Wochen nach Einzug) die geprüfte Schlußrechnung für den Rohbau...

  1. #1 loennermo, 17.02.2012
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    Hallo zusammen,

    ich hätte gern mal kurz Eure Meinung gehört:

    Wir haben nun (4 Wochen nach Einzug) die geprüfte Schlußrechnung für den Rohbau bekommen. Hierbei sind mir zwei Punkte besonders aufgefallen:

    1) Es wurden Massen teilweise nach oben korrigiert
    2) Es wurden Positionen hinzugefügt, die zwar im LV nicht jedoch in der Rechnung vorhanden waren.

    Kurze Frage dazu: Ist sowas üblich?

    Gruss+Danke
    Lönni
     
  2. H.PF

    H.PF

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    Ich finde es ehrlich wenn die Massen korrigiert werden. Die Leistung ist ja erbracht und wenn da zu viel abgerechnet würde würde ja auch korrigiert
     
  3. #3 wasweissich, 17.02.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und was möchtest du jetzt wirklich fragen/wissen ??
     
  4. #4 Gast036816, 17.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    den differenzbetrag darfst du deinem architekten vom honorar abziehen!!!

    er ist dein sachwalter, er hat deine interessen zu vertreten, er ist nicht der sachwalter des auftragnehmers.

    wie hoch ist denn die differenz in euronen zu deinen ungunsten?
     
  5. #5 coroner, 17.02.2012
    coroner

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    Hat er denn auch andere Positionen gekürzt die damit ggf. technisch
    in Zusammenhang standen.... ?
     
  6. Seev

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    Ist das Dein Ernst? So einfach?
    Dann muss ich mal schauen, ob bei unserem überhaupt noch ein Honorar übrig bleibt. :bounce:
     
  7. #7 Gast036816, 17.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ja - einfach nur einfach.

    @ seev - hast du auch einen nach-oben-korrigierer?
     
  8. #8 loennermo, 17.02.2012
    loennermo

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    Echt - ein Hoffnungsschimmer :D Mit welcher Begründung? Diese hier:

    wird er wohl nicht gelten lassen - obwohl ich das aus dem Bauch heraus genau so gesehen habe.


    Ein paar hundert Euronen.

    Dann würde wir noch Geld rausbekommen... :frust
     
  9. Seev

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    @Rolf
    Teilweise ja. Das zu erklären, wäre etwas umfangreicher.

    Gibt es noch weitere einfache Gründe / Positionen, die man direkt verrechnen kann? z.B. Mehrkosten, die aufgrund mangelnder (aber beauftragter) Planung entstanden sind?
     
  10. #10 Gast036816, 17.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    im hoai-kommentar ist es enthalten. wenn ich den textteil am wochenende finde stelle ich den auszug hier ein.

    weiter gibt es ein gerichtsurteil dazu. dem architekten hatte der bauherr den differenzbetrag vom honorar abgezogen, der architekt hatte geklagt und ist unterlegen.

    die richter hatten begründet, dass man annehmen muss, dass der auftragnehmer dem bauherrn etwas schenken wollte.
     
  11. #11 Gast036816, 17.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da wird es wahrscheinlich komplexer, bei planungsmängel musst du den direkten schaden nachweisen, dabei sind sowieso-kosten gegenzurechnen. dazu brauchst du einen anwalt und einen sachverständigen, der das haarklein auseinander nehmen kann.
     
  12. #12 loennermo, 18.02.2012
    loennermo

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    Das wäre sehr nett.

    Und dann noch nen Hinweis, wie ich dieses Urteil finden kann...! Für eine bevorstehende Diskussion brauche ich unbedingt "Munition".
     
  13. #13 Achim Kaiser, 18.02.2012
    Achim Kaiser

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    Hahnebüchener gehts aber nicht mehr ... oder ??
    Gibts das Urteil zum nachlesen ?
    Mich würde interessieren in welcher Instanz da noch mit dem Schenker argumentiert wird ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. bernix

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    warum?....Ein Urteil ist ja mitunter auch eine erzieherische Maßnahme....
     
  15. #15 Achim Kaiser, 18.02.2012
    Achim Kaiser

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    @bernix

    Natürlich ... was dazu führt dass das Nachtragsmanagement dazu führt dass kein vernünftiger Baustellenablauf mehr möglich ist.

    Wenn ich mir ansehe wie oft - aus welchen Gründen auch immer - Änderungen auf der Baustelle durchgeführt werden, dann wickle das mal mit *Dienst nach Vorschrift* ab .... am besten noch bei Termindruck bis Anschlag.

    Wenn ich mir den Thread ansehe dann stellt sich für mich als erstes die Frage : Sind die Korrekturen korrekt - heisst wurde die ergänzte Leistung tatsächlich erbracht und aus irgend welchen Gründen vergessen abzurechnen.

    Ansonsten ists natürlich klar wie immer : Manche Schweinchen erkennt man am Gang auch wenn das Recht sie als Edelmann mit Schleifchen sieht.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. #16 Gast036816, 18.02.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das urteil ist schon mehrere jahre alt und aus 2. instanz.

    die argumentation der richter ist mehr als merkwürdig, ich musste damals auch lachen. rechnungskorrekturen zugunsten der auftragnehmer werden vom auftraggeber immer merkwürdig angesehen. vor allen dingen bei bauherren mit eigener bau- und rechtsabteilung.

    es gibt andere wege als bauleiter, dieses problem zu umgehen. wenn ich mit einer firma gut zusammen gearbeitet hatte und ich stelle fest, wichtige sachen wurden in der schlussrechnung vergessen, dann gibt es einen anruf beim chef mit dem versprechen über das telefonat zu schweigen. was vergessen wurde, muss er sich notieren. die schlussrechnung wird zurückgezogen und neu - korrigiert - eingereicht mit der begründung, interne prüfungen haben ergeben, dass in der abrechnung etwas vergessen wurde.

    korrekturen zu ungunsten des bauherren werden juristisch kritisch gesehen. das hat nichts mit einem schweinchengang zu tun, lediglich die die interessen des bauherrn gilt es zu vertreten.
     
  17. #17 Achim Kaiser, 18.02.2012
    Achim Kaiser

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    @rolf,

    bitte nichts da rein interprätieren was ich nicht gesagt habe ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 18.02.2012
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    Rolf hat Recht - juristisch.

    Wenn der Unternehmer einen Fehler macht zu Gunsten des Bauherren, dann der der Bauherr Schwein sein und das Geld behalten.
    Korrigiert der Architekt diesen Fehler zu Ungunsten des Bauherren, kann der das zwar wieder aus der Summe herausrechnen, hat aber das Problem, dass der BU von ihm ggf. eine Kopie der Korrekturen einfordert und dann auf seine Fehler hingewiesen würde und das Geld nachfordern wird.
    Damit hätte der Architekt dem AG einen Schaden zugefügt.

    Das die BU hier jetzt jaulen werden, verstehe ich, aber juristisch ist es so.

    Es geht aber noch weiter. Ich kann mich als Architekt nicht einfach zurücklehnen, ich muss den Bauherren auf diese Fehler hinweisen.
    Schliesslich kann der BU ja auch ohne mein oder des AG Zutun den Fehler noch bemerken und das Geld einfordern.
    Hat der AG sich davon dann goldene Wasserhähne gegönnt, wirds für ihn eng.

    Gleiches gilt für Positionen, die der BU komplett vergessen hat.
     
  19. #19 Thomas B, 18.02.2012
    Thomas B

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    Der A. ist der Sachwalter des Bauherren, von dem er auch sein Geld erhält. Er ist keine neutrale Schiedsstelle, die versucht eine gerechte/ angemessene Lösung zu erarbeiten und dann auch von beiden bezahlt wird!
     
  20. Lukas

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    Ich denke, daß es so wie es Norbert beschrieben hat, vernünftig ist.

    Man kann sich die ganze "Sachwalterei" gern an die Backe heften, wenn dabei die Fairness auf der Strecke bleibt. Der Sachwalter kann dann nämlich irgendwann neben der Sachwalterei auch die Bauerei übernehmen, weil wohl so kein halbwegs gesunder Handwerker mit ihm bauen wird.
    Ob das im Interesse der Bauherren ist, wage ich zu bezweifeln.

    Gruß Lukas
     
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