Hallo, ich will jetzt nicht über die Nötigkeit einer Rechtsschutzversicherung im Allgemeinen diskutieren. Aber ist eine a) für den Bau und/oder b) als Haus- und Grundstücksbesitzer sinnvoll? Soviel ich weiß, gibt es für a) ohnehin keinen Anbieter. Ich habe keinen gefunden, der bei derartigen Angelegenheiten einspringt. Gruß, Johann
Für a.) gibts wirklich keinen Versicherer und für b) brauchts eigentlich nur eine Haftpflichtverischerung. Wenn Privathaftpflicht schon vorhanden, mal klären ob das Risiko "unbebautes Grundstück" enthalten ist, bzw. ob Riskio bei bebautem und selbstgenutztem Wohneigentum enthalten ist. Wenns dann später (bebaut/bewohnt) um Rechtsschutz geht, sollte dies in normaler Familienrechtsschutzversicherung enthalten sein. (Mit Versicherer klären)
Ich denke die Versicherung für (a) gibt es deshalb nicht, weil die Prämien bei der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Versicherung (bestimmt jeder 2. Bauherr) niemand bezahlen wollen würde. ;-) Die Bauherren-Haftpflicht ist auch eine versteckte RS-Versicherung. D.h. die Versicherung geht in Deinem Sinne gegen die Forderung vor und zahlt nur, wenn diese Berechtigt ist. Notfalls ziehen sie für Dich vor Gericht.