Regenwasserversickerung

Diskutiere Regenwasserversickerung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, habe ein Haus im Bungalowstil gebaut, also ohne Keller und 9m x 11m groß. An den gegenüberliegenden Ecken befindet sich jeweils einen...

  1. kueken

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    Hallo,

    habe ein Haus im Bungalowstil gebaut, also ohne Keller und 9m x 11m groß. An den gegenüberliegenden Ecken befindet sich jeweils einen 100mm Fallrohr und endet über dem Boden. Reicht es aus wenn ich an diese Fallrohre jeweils ca. 7 m gelochtes Drainage rohr mit Kokoshülle anschließe und in einem Kiesbett eingrabe? Der Boden ist sehr Wasserdurchlässig da sehr viel Kies in der Erde ist.

    Dankeschön für die Hilfe.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Nein.

    Frage: Darfst Du auf Deinem Grundstück überhaupt versickern?

    Weitere Infos beispielsweise hier:

    http://www.aqua-ing.de/Download/Service/Versickerungs-Handbuch.pdf

    Gruß
    Ralf
     
  3. kueken

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    Hallo Ralf,
    das versickern lassen ist ok, darf nur nicht an die Kanalisation anschließen.

    Danke
     
  4. R.B.

    R.B.

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    Dann muss nur noch fachgerecht versickert werden. Ich hatte zur Sicherheit nachgefragt, denn es gibt Gemeinden, da besteht Anschlußzwang, und die finden es gar nicht lustig wenn man auf seinem Grundstück versickert.

    Gruß
    Ralf
     
  5. ISYBAU

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    Einen Anschlusszwang gibt es für das verbrauchte Trinkwasser, also das häusliche Schmutzwasser. Dass Gemeinden auch Oberflächenwasser in den öffentlichen Kanal erzwingen ist wohl eher eine Ausnahme (ein m.E. rechtlich nicht haltbare Ausnahme).

    Ein gebäudenahes Versickern kann auf keinen Fall eine gute Lösung sein. Im vorgenannten Handbuch sind die wesentlichen Randbedingungen und Möglichkeiten einer Versickerung aufgezeigt.

    Um es kurz zu machen: Wasser weg vom Gebäude, wenn möglich in einer bewachsenen Mulde nach Bodenpassage versickern, ansonsten mit technischen Ergänzungen (z.B. Rigole).
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Robert, da stimme ich zu. Die Frage ist nur, kann man die entsprechenden Gemeinden dazu zwingen einer Versickerung zuzustimmen? Ich kenne nun 2 Fälle und habe deswegen für zuhause und den Betrieb zur Sicherheit bei den entsprechenden Gemeindeverwaltungen eine Anfrage gestartet. Bisher bekam ich aber noch keine Rückmeldung, und am Telefon vollführen die einen Eiertanz als wäre es Ostern.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Manfred Abt, 14.06.2011
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    Robert, auch von mir die Nachfrage: worauf stützt du deine Einschätzung.
    Diese "Ausnahmen" gibt es und wir haben aktuell ein Projekt, wo der Kanalnetzbetreiber genau das durchsetzen will und das wird für unseren Kunden dann sehr, sehr teuer.
     
  8. ISYBAU

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    Hallo Ralph,

    grundsätzlich ein deutliches Ja, spätestens seit der letzten Neufassung des Wasserhaushaltsgesetztes (März 2010), das die getrennte Ableitung fordert.

    Derzeit wird in D sogar darüber diskutiert, ob Mischwassersysteme überhaupt noch (neu) gebaut werden dürfen.

    Für die Versagung einer Versickerung bedarf es konkreter Gründe, wie z.B. entsprechende Auflagen in einem Heilquellenschutzgebiet o.ä..

    Ansonsten ist die Versickerung von Oberflächenwasser das Bundes- und Landesgesetzliche Mittel der ersten Wahl.
     
  9. #9 Manfred Abt, 17.06.2011
    Manfred Abt

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    Hallo Robert, ich glaub, du hast meine Nachfrage gar nicht gelesen, da wir zeitgleich gepostet hatten.
     
Thema: Regenwasserversickerung
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