Resitrix-Abdichtung anstantt 30er Bodenplatte- wegen tonartigem Boden -Wer hilft mir?

Diskutiere Resitrix-Abdichtung anstantt 30er Bodenplatte- wegen tonartigem Boden -Wer hilft mir? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir sind/waren gerade kurz vor Spatenstich, als mich der Anruf unseres Bauleiters erreichte. Dieser teilte mir mit, dass das...

  1. #1 b2see80, 08.09.2015
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    Hallo, wir sind/waren gerade kurz vor Spatenstich, als mich der Anruf unseres Bauleiters erreichte.
    Dieser teilte mir mit, dass das Bodengutachten ergeben hat, dass unser Erdreich, tonartig ist- gerade wegen des Kellerbaus in dieser Tiefe der Erde mit aufstauendem Wasser zu erwarten ist.
    Der Bodengutachter, schreibt etwas von Din 18195-Lastfall 6. Er sieht vor eine 30 cm dicke Bodenplatte aus WU-Beton (C25/30) zunehmen.
    Mein Bauleiter meinte nun, dass diese 30er Bodenplatte inkl. dem ganzen Bewährungs-Stahl nicht zu bezahlen sei, und schlägt mir vor- stattdessen eine 25er Bodenplatte aus C20/35 XC2-WU (evtl. soll das C20/25 heißen) zu nehmen und dazu eine Abdichtung „Resitrix“ einzusetzen, aber diese dann ohne Drainage.
    Was soll ich nun machen? Ist das eine Notlösung? Oder ist dies Variante mit der 25er Platte und der Resitrix-Abdichtung genauso gut?

    Gruß b2see
     
  2. Yilmaz

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    Hallo,

    30 cm Bodenplatte als WU-Bauteil bevorzugen.
    Mfg.
     
  3. #3 Gast036816, 08.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann frag doch einmal den bodengutachter, was er von der alternative des bauleiters hält.

    kann der bauleiter die gleichwertigkeit schwarz auf weiss nachweisen?
     
  4. #4 Inkognito, 08.09.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Weisse oder Schwarze Wanne, die Entscheidung muss jeder selber treffen. Ich würde immer die weiße bevorzugen.

    Ich erahne wie das gelaufen ist, korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege: Das Baugrundgutachten lag zwar zum Zeitpunkt der Angebotserstellung des Kellerbauers vor, aber erst jetzt fällt dem Bauleiter zufällig auf, dass da ja was gefordert war und strickt Ihnen einen Nachtrag, dass Ihnen die Ohren schlackern. Aber da gibts ja noch Variante B, die ist viel billiger...
    Einen von Ihnen bezahlten Sachverstand haben Sie nicht und auch niemanden, der Ihre Verträge fachkundig gegenliest.

    So in etwa?
     
  5. #5 b2see80, 08.09.2015
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    Hallo,
    ich antworte allen direkt:
    @yilmaz: Hätte ich vom Gefühl auch lieber gehabt
    @rolf aib: Wäre ne Möglichkeit ihn zu fragen, aber dieser arbeitet sehr eng mit der Baufirma zusammen , ich weiß nicht ob neutral bewertet.
    @inkognito: Es war etwas anderes: Wir hatten das Haus mit Keller fast Schlüsselfertig unterzeichnet. Drei Monate später und 2 Monate vor geplanten Spatenstich gab die Baufirma das Bodengutachen in Auftrag. Bis dahin wussten wir von nichts. Zwei Wochen vor geplanten Baubeginn ist es der Firma ( Bauleiter) dann mal eingefallen uns das Ergebnis (Ton) schonend beizubringen und das damit auch mit Mehrkosten zu rechnen ist. Uns ist dann erstmal die Kinnlade runter geklappt. Nun kam dann das Nachtragsangebot. Und da ich jetzt Ratlos bin, habe ich hier Hilfe , Tips gesucht.
     
  6. #6 ekko123, 08.09.2015
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    Tja... falsche Reihenfolge. Ein Bodengutachten muß VOR Vertragsunterzeichnung gemacht werden. Vor Vertragsunterzeichnung für das Grundstück eigentlich..... nur dann weiß man, ob man "normal" bauen kann oder mit solchen Sonderkosten zu rechnen ist, dass man vom Grundstückskauf absehen sollte...

    In dem von euch "blind" unterzeichnetem Hausbauvertrag sind sicherlich Klauseln enthalten, was die Basis für die zugrundeliegende Kalkulation angeht. Leider reicht bei euch nicht Standardbodenplatte und darum sind die erforderlichen Maßnahmen mit dem Nachtragsangebot an euch fällig... laßt das mal genau prüfen, ob ihr gebunden seit oder ggf. den Hausbauvertrag lösen könnt. Dann könnt ihr wenigstens Vergleichsangebote einholen. (Angebote einholen bevor man dann den Vertrag löst. Vielleicht gibt es nichts Besseres)

    Was ist der Aufpreis für die 30er Bodenplatte? .... vielleicht nicht sooo schlimm. Es kommt immer mal etwas teurer als gedacht.
    (tja - wir wussten im Vorfeld nicht wie teuer so 25m bewehrte L-Steine werden, um vor dem Haus das Gelände leicht anzugleichen für Parkplatze und so - also, will sagen ich bin auch nicht perfekt)
     
  7. #7 gunther1948, 09.09.2015
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    hallo
    was war denn da vorher vorgesehen und liegen schon bewehrungspläne vor?
    evtl. gehts doch nur um die mehrkosten.
    naja auf welcher gehaltsliste steht denn der?
    wie sieht denn das abdichtungskonzept für die wände aus?

    gruss aus de pfalz
     
  8. #8 b2see80, 09.09.2015
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    Es waren streifenfundamente und einer Standard 15 cm dicke Bodenplatte vorgesehen, sowie eine Drainage ringsherum. Bewährungspläne? Gute Frage, ich schau nochmal ob ich da was zu habe -warum fragst du?

    Abdichtungskonzept für die Wände? Wie meinst du das? Für welchen Fall?
     
  9. Julius

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    Einerseits für den unterstellten Standard-Lastfall.
    Andererseits für den nun vorliegenden Lastfall.

    Wurde denn vorab geprüft, ob eine Drainage überhaupt zulässig ist?
    Evtl. kann man dem Vertragspartner Vorsatz nachweisen.

    NB:
    Kann es sein, daß Deutsch nicht Deine Muttersprache ist?
     
  10. #10 b2see80, 10.09.2015
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    @Julius: Was willst du von mir. Dürfen hier nur deutsche Schreiben. -überlege dir hier mal was du postest. Erstens, wenn es so wäre was hat es mit dem Forum zu tun? Zweitens, finde es selbst heraus.
     
  11. #11 Gast036816, 10.09.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das sieht nach alle gegen einen aus, bauunternehmer, planer, gutachter gegen bauherrn.

    da ist ganz dringend eigener sachverstand erforderlich, der Gunters fragen gezielt beim auftragnehmer platziert.
     
  12. kike

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    Was ist gemeint:

    a) Der Vertrag ist unterzeichnet (Ausführung fast schlüsselfertig)
    b) Der Vertrag wäre fast unterzeichnet (Ausführung schlüsselfertig)
     
  13. Julius

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    Erfahren, ob ich Dich (wenn nicht deutscher Muttersprachler) für die trotzdem guten Sprachkenntnisse loben soll - oder (wenn deutscher Muttersprachler) am Ing.-Status zweifeln darf

    Hier darf und soll jeder schreiben. Nur erwartet man von Deutschen (zurecht) ein gewisses Mindestmaß an Ausdrucksweise und Verständlichkeit. Während mit Nicht-Muttersprachlern üblicherweise sehr verständnisvoll umgegangen wird. Notfalls gibts auch mal Antworten auf Englisch.

    Ist wohlüberlegt. Und mit Sicherheit nicht böse gemeint!

    Viel. Siehe oben.

    Du möchtest hier Antworten haben.
    Dann ist es wohl nicht zuviel verlangt, Rückfragen zu beantworten!
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2015
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    Julius, dass ist nicht das erste mal, dass Du derart asozial durch diskriminierende Äusserungen gegenüber Menschen auffällst, die die deutsche Sprache nicht 100% Dudenkonform einsetzen.
    Neben nicht muttersprachlich dem deutschen Sprachraum entstammenden Personen gibt es in diesem Lande auch Menschen, die durch Krankheit, Behinderung oder mangelhafte Unterstützung im Elternhause kein perfektes Hochdeutsch schreiben können!
    Diese Menschen, die sich in vielen Fällen ihrer Schwäche im Alltag durchaus bewusst sind, demütigst DU durch Deine dummen Sprüche!
    Wenn ich Deine Beiträge in dieser Richtung lese, könnte ich jedesmal kotzen. In meinen Augen bist DU ein ganz mieser Wichtigtuer, nur weil Du zufällig meist fehlerfrei schreibst!
    Bah - watt ne fiese Charakter!

    @ TE:
    Der von Dir genannte Begriff ist ein Hersteller von diversen Abdichtungsmaterialen. Um zu beurteilen, ob die vorgeschlagene Lösung der DIN 18195 entspricht oder nicht, müsste das genaue Material angegeben werden!
    Nimm DIr dringend einen Sachverständigen an Deine Seite, der Dich dahingehend beratedn kann.

    Ausserdem solltest Du prüfen lassen, ob das Unternehmen nicht für die Mehrkosten mit oder gar ganz verantwortlich ist, wenn sie von Dir vor Angebotsabgabe kein Bodengutachten verlangt haben.
     
  15. mls

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    das nennt man selektives lesen - mit gewalt kann
    man jede, gar wohlwollende, intention kaputtlesen.
    herzlichen glückwunsch.

    @julius:
    is doch für die beantwortung der frage .. wurscht.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 10.09.2015
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    @ markus - beiträge in der richtung - ich deutsch-oberlehrer, nicht selektives lesen in bestimmte richtungen
     
  17. #17 gunther1948, 10.09.2015
    gunther1948

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    hallo
    lastfall nach bodengutachten.
    naja die bopl gibt jetzt wohl mehrkosten und ich hab den verdacht, dass das spiel bei den wänden, lichtschächten von neuem los geht.

    gruss aus de pfalz
     
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