Rückstauklappe nachträglich einbauen???

Diskutiere Rückstauklappe nachträglich einbauen??? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich muss in meinem Keller eine nachträgliche Rückstauklappe einbauen. Ich habe zwei Abwasserleitungen die aus meinem Keller...

  1. #1 domek2008, 30.07.2008
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    Hallo zusammen,

    ich muss in meinem Keller eine nachträgliche Rückstauklappe einbauen. Ich habe zwei Abwasserleitungen die aus meinem Keller nach draußen zum Kanal führen (treffen sich beide kurz vorm Kanal und werden gebündelt in ein Rohr das in den Kanal geht).
    Nun bin ich ein wenig hilflos, ob es überhaupt geht, welche Produkte zu empfehlen sind, welche (DIN)Norm eingehalten werden muss, und was man sonst noch so berücksichtigen muss, um das richtige Produkt auszuwählen. Was kostet denn so eine nachträgliche Lösung in etwa? Kann man so was selbst einbauen, oder muss ein Fachmann ran?

    Viele Grüße
    Domek
     
  2. Julius

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    Warum "mußt" Du?

    Ist Dir denn klar, daß NUR die Entwässerungsgegenstände mit Einlauf UNTERHALB der Rückstauebene HINTER der Klappe angeschlossen werden dürfen!

    Sie kann also nicht "einfach so" in eine bestehende Leitung eingeschleift werden.

    Weißt Du denn, was an den beiden erwähnten Leitungen jeweils angeschlossen ist?
    Entwässerungsplan?
     
  3. Uwe!

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    Dürfen oder sollen? Das es Sinn macht ist kalr, aber ich kenne ne Menge Häuser wo eine Rückstauklappe in der Grundleitung zum Kanal drin ist.
     
  4. #4 Bauwahn, 30.07.2008
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    "Dürfen", wenn man die anerkannten technischen Regeln zugrundelegt (hier in einer DIN festgelegt).

    Aber, wenn Du Dir gerne Deine eigene Sch***e in den Keller laufen lässt...
    Du bekommst es ja im Normalfall noch nichtmal mit, wenn die Klappe unten zu macht und Du oben auf die Spülung drückst.
    (Abgesehen davon, dass Klappen für fäkalienhaltiges Abwasser richtig teuer sind)
     
  5. ISYBAU

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    Wie Julius schon schreibt, darf nur Abwasser das auch im Keller anfällt, also unter der Rückstauebene, über eine Rückstausicherung geführt werden. Grundsätzlich ist eine Hebeanlage einzubauen. Nur wenn es sich im Keller um untergeordente Räume (schadenspotential) handelt und die Kellerbewohner im Rückstaufall die Sanitärräume oben benutzen können, darf auch eine Rückstauklappe eingebaut werden.

    Dass oft anders gebaut wird bedeutet noch lange nicht, dass das richtig ist.
    Das Geschrei bei vollgelaufenen Kellern höre ich regelmäßig.
     
  6. bernix

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    ...mal abgesehen davon, dass es vielleicht bessere Lösungen gibt:

    Vielleicht ist es hier schon eine Verbesserung vielleicht gelegentlich die eigene Sch... im Keller zu haben als regelmässig die Abwässer der halben Region....

    Gibts ein paar mehr Infos zur Lage...
     
  7. Uwe!

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    wenn's ein selbstbewohnetes EFH Haus ist sollte die eigen Sch... das kleinste Problem sein. Die 2h hält man meistens durch....
     
  8. Julius

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    Man kann natürlich versuchen, jeden Murks und Pfusch dadurch zu relativieren, daß man darauf hinweist, daß es noch viel schlimmer geht... :bounce:

    Trotzdem halte ich die Frage aufrecht:
    1) Warum wurde es nicht von Anfang an richtig gemaqcht?
    2) Warum sollte man nicht zumindest jetzt beim Nachbessern richtig machen?
     
  9. ISYBAU

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    Wozu haben wir im Auto Gurte, wenn wir Sie doch eh nur ganz selten brauchen ?
     
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    Eine motorische Rückstauklappe (z.B. Kessel) bekommt man mit etwas Glück schon ab 1200 €. Man kann diese auch selbst einbauen und anschließen. Im Keller installieren wäre die einfachste Lösung, wenn man genügend Platz über der Klappe für die Wartung hat. Ansonsten gehört das Ding in einen Revisionsschacht, in den man auch einsteigen kann, also min. 1,5m Durchmesser.

    Wichtig ist: das Konzept muß stimmen ! Man muß sich überlegen, was passiert, wenn die Klappe verschlossen ist. Inbesondere ist es wichtig, das Regenwasser der Dachentwässerung nicht über die Klappe zu leiten sondern direkt in den Kanal.

    Laut Regeln der Technik sollen auch alle Entwässerungspunkte über der Rückstauebene nicht über die Klappe laufen. Das ist aber im EFH m.E. kein Muß. Schließlich meldelt sich die Klappe mit einem Alarm und man kann dann kurzeitig während des Rückstaus auf die Benutzung der sanitären Einrichtugen verzichten. Ich habe auch nachträglich einen Klappe eingebaut und konnte keine Trennung des OGs realisieren.
     
  11. ISYBAU

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    doch, ist es ...
     
  12. DK_Net

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    .. manchmal muß man eben eigene Wege gehen und pragmatische Lösungen wählen, statt irgendeiner Vorschrift zu gehorchen.
     
  13. ISYBAU

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    Jeder ist für seine Entscheidung selbst verantwortlich.

    Als Sachverständiger gibt man fundierte Empfehlungen und zeigt die Lösung nach den anerkannten Regeln der Technik auf. Diese haben Ihre Berechtigung.

    Wer private Laienmeinungen abgibt, meint es sicher auch gut mit dem Fragesteller ... aber dann sollten die vermeintlich bekannten Regeln der Technik in einem Expertenforum nicht frei und falsch interpretiert wieder gegeben werden.
     
  14. #14 Manfred Abt, 04.08.2008
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    grundsätzlich ist die Lösung mit einem Rückstauventil (umgangssprachlich Rückstauklappe) nur eine zweitbeste Lösung, die nur unter bestimmten Rahmenbedingungen in Erwägung gezogen werden kann.
    Wenn also schon nur RSK, dann wenigstens richtig.
     
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    Ich habe in meinem Fall aus leider schon vorgegebenen Randbedingungen eine für mich optimale Lösung realisiert. Mein Konzept ist durchdacht und funktioniert. Eine 80%-Lösung ist besser als keine.
     
  16. #16 Manfred Abt, 05.08.2008
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    Zustimmung, aber war die Frage denn, wie keine Lösung möglich ist?
     
  17. DK_Net

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    .. bedeutet im Umkehrschluß: wenn nicht 100% dann lieber keine

    Schönes Wochenende
     
  18. #18 Manfred Abt, 08.08.2008
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    Nö, bedeutet es nicht, Denkfehler!
    • sicherer Schutz: Hebeanlage mit Rückstauschleife, wohl in jedem Neubau realisierbar
    • wenn nicht geht: RSK, aber richtig!
    • wenn RSK nicht richtig geht: individuelle Lösung, aber Aussage "mein Konzept ist durchdacht und funktioniert" ergänzen durch "mit Einschränkungen" und Hinnehmbarkeit der Einschränkungen monetär und nichtmonetär bewerten.
    Richtig?
     
  19. DK_Net

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    Ja - Vielen Dank für die Bestätigung - dann habe ich wohl auch aus Ihrer Sicht alles richtig gemacht !
     
  20. #20 Manfred Abt, 11.08.2008
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    Nö, nochmals Denkfehler
    • nicht alles richtig gemacht, sondern: falsch gemacht!
    • Aber besser als nix.
    • Und für Ihren Anspruch nach Ihrer Selbsteinschätzung wohl ausreichend.
     
Thema: Rückstauklappe nachträglich einbauen???
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