Sachen gips,

Diskutiere Sachen gips, im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; die gips gar nicht. Ich wusste nicht ob ich es unter Baumurks oder Humor ablegen soll :confused: . Der VGH in Mannheim hat eine Baugenehmigung...

  1. #1 Der Bauberater, 14.08.2008
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    die gips gar nicht.
    Ich wusste nicht ob ich es unter Baumurks oder Humor ablegen soll :confused:
    .
    Der VGH in Mannheim hat eine Baugenehmigung wegen Schikane wieder zurückgezogen.
    Lest es einfach selbst:

    Ein Bauvorhaben verstößt gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn es zulasten des betroffenen Nachbarn das Schikaneverbot verletzt. Eine Schikane liegt vor, wenn die Anordnung eines Gebäudes (hier eines Schuppens) keinem anderen Zweck als der Schädigung des Nachbarn dient und der Bauherr kein schutzwürdiges Eigeninteresse verfolgt.*)
    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2008 - 8 S 98/08

    http://www.ibr-online.de/IBRNavigat...enzeichen=8+S+98%2F08&Urteilsdatum=2008-04-15

    Im Juris und Beck ist sogar ein Lageplan dabei

    Gruß
    Peter
     
  2. #2 Westfalenland, 14.08.2008
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    ... das ist doch mal lässig entschieden. :28:

    Aber wenn's tatsächlich nur Kampfhähne :boxing waren, die sich ineinander verkeilt hatten und nun der eine dem anderen ein auswischen will ("Schikane") dann macht das Urteil Sinn.

    :respekt
     
  3. #3 Bauwahn, 14.08.2008
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    Kann man den irgendwie sehen?
     
  4. #4 Der Bauberater, 15.08.2008
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    ich probiers mal

    das müsste er sein:
     
  5. #5 Bauwahn, 15.08.2008
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    krass
     
  6. Zottel

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    Ich finde, da hat das Gericht wirklich mit Augenmaß entschieden - Schikane passt scho! :yikes
     
  7. Julius

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    Ja. Ist nur traurig, daß es dazu dieser vielen Instanzen bedurfte.
    Die unteren Ebenen haben offenbar schematisch und ohne Sorgfalt gearbeitet...
     
  8. #8 HolzhausWolli, 15.08.2008
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    Genau!

    Ein jahrelanger Rechtsstreit, der viel viel Geld verbrannt hat!

    Ehrlich gesagt wüßte ich nicht ob ich die jahrelange Energie aufgebracht hätte immer wieder in die nächste Instanz zu gehen, zumal ja alle Argumente gefunden wurden warum die Hütte gebaut werden darf.

    Danke für die Einstellung des Lageplanes. Bei der Urteilsbegründung hatte ich ja schon gewisse Vorstellungen, wie krass das sein muß. Aber jetzt wo man die konkrete Plazierung erkennt: Das ist schon ein Hammer!

    Sowas tut man einfach nicht, so ein großes Grundstück und dann ausgerechnet dorthin: Das IST Schikane! :mauer
     
  9. #9 Der Bauberater, 15.08.2008
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    Das Problem bei der Sache ist nur, dass jetzt noch viel mehr Geld verbrannt wird! Sagt Euren Kindern sie sollen Jura studieren, ist ein Beruf mit Zukunft :konfusius
    Jeder, der dieses Urteil liest, und das werden viele sein, hat im Hinterkopf, dass wenn alle Stricke reißen und mein Nachbar baut doch Regelkonform, aber nicht so wie ich es will, dann verklage ich ihn auf Schikane :(

    Ich glaub die Richter haben sich damit keinen gefallen getan.

    Im Prinzip muss jetzt jeder Bauantrag nicht nur auf Bauplanungs- und Ordnungsrecht geprüft werden, sondern auch auf Schikane :irre
    Der kleine Sachbearbeiter muss dann sogar auf Nachbarschaftskrieg einlassen und etwas, das bis dato genehmigungsfähig ist/war, wegen evtl. Schikane ablehnen :eek:

    Viel Spass allen Mitarbeitern der unteren Genehmigungsbehörden :biggthumpup:

    Gruß
    Peter
     
  10. Zottel

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    Na ich weiß nicht: Da werden einige Urteile folgen in denen andere Gerichte die Schikane-Hürde ausreichend hoch legen (den Fall hier muss man ja erst mal nachmachen!!!) und dann kehrt auch wieder Ruhe ein...

    Begründung für Ablehnungen der Schikaneklage stehen ja in den Vorurteilen genug... :bounce:
     
  11. #11 HolzhausWolli, 15.08.2008
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    Baustatus: Längst fertig

    Eben!

    @ Bauberater: Deine Anmerkung ist zwar interessant und auch nicht von der Hand zu weisen, aber ich schließe mich dem Zottel an.

    Mit nochmaligem Blick auf den Lageplan: Stell Dir mal vor der "Beigeladene" wäre DAMIT durchgekommen!?

    Ne... DER Fall ist klar und -leider spät- meiner Ansicht nach korrekt aufgrund methodischer Schikane entschieden wurden.
     
  12. #12 Der Bauberater, 15.08.2008
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    In jedem Neubaugebiet stehen die Häuser mit nur 2,5m Grenzabstand, da kann ich doch den Nachbarn nicht wegen Schikane verklagen, nur weil ich nicht mehr die Kirche sehe oder das Naturschutzgebiet hinter dem anderen Haus verschwindet.
    Im Baurecht ist die Belichtung und Belüftung sicher zu stellen, ab jetzt können die auch noch die Aussicht dazu nehmen :irre
    Mir fehlt der Smiley, dem das Essen aus dem Gesicht fällt :übergeben oder so
    Gruß
    Peter
     
  13. Uwe!

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    Dir kann geholfen werden:

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  14. #14 HolzhausWolli, 15.08.2008
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    Baustatus: Längst fertig
    Gaaaanz ruhig....Kein Grund zum Ko.....en...grins.

    Es wäre sicher nicht auf Schikane hin entschieden worden, wenn der Kollege in seinen Holzschuppen eingezogen wäre um darin zu wohnen. (Verhältnismäßigkeit)
     
  15. Uwe!

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    Im Prinzip musste er das schon immer! Der Schikane-Paragraph ist ja nicht neu. Ich denke auch, dass es die Ausnahme bleiben wird, aber hier war es (soweit man es von hier beurteilen kann) richtig so. Und im Neubaugebiet stehen die Häuser zwar auch dicht, aber da ist es eben keine Schikane, weil die Grundstück keine andere Möglichkeit lassen.
     
  16. #16 Der Bauberater, 15.08.2008
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  17. #17 MoRüBe, 15.08.2008
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Peter, in Kenntnis...

    ... gewisser Dinge aus dem Bauordnungsrecht (Du weißt was ich meine) sage ich hier mal ganz offen: da hat jemand Vitamin B gehabt, und man hat sämtliche Gründe gefunden, um eine Genehmigung zu erteilen. Das, was das OVG als Begründung anführt, ist plausibel und nachvollziehbar. Der unbedarfte Leser fragt sich, warum konnte die Baugenehmigungsbehörde dieses nicht selbst prüfen (was Sie offensichtlich nicht getan hat, sonst wäre das Gericht darauf eingegangen!). Die Folge aus diesem Urteil hast Du schon richtig erkannt. Nur warum ist das so? Weil hier ein Volltrottel mal wieder maßlos überzogen hat. Bei uns hättste mit dem Din gar nicht erst auftauchen brauchen, die hätten dich rausgeschmissen. Dafür gips andere Sachen wo man sich an den Kopf fasst.... (logischerweise auch mit Vitamin B)...
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 15.08.2008
    Ralf Dühlmeyer

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    Naja - so ganz nur nach Baurecht ist schon lange nicht mehr.
    Bauantrag aus 2003. Grenzgarage INNERHALB des Baufensters, aber 12 m Zufahrt von der Strasse, weil sonst das Treppenhaus im EG kein Fenster hätt haben können.
    Bauamt verlangt Zustimmung des Nachbarn. Auf die Frage warum, kommt folgende Begründung:
    Der Zu- und Abfahrtsverkehr der Garage (EFH !!!!) könnte Störungen des Nachbarn hervorrufen, die diesen berechtigen würden, die Genehmigung anzugreifen.
    Auf meinen Einwand, das ständiges Rein- und Rausfahren, Torschlagen usw. ja unter Ruhestörung und StVO fallen würden, zückte die Sachbearbeiterin kommentarlos eine Kopie eines Gerichtsurteils.
    Danach hatte ein Gericht mit eben so einer Begründung (Belästigung) eine Baugenehmigung teilweise aufgehoben, als Nachbar geklagt hat.
    Naja - Nachbar war in MEINEM Fall lieb und hat unterschrieben.
    Aber da planste schon LBO-konform und kommst nicht mal bis zur Genehmigung :mauer
     
  19. #19 Torsten Stodenb, 15.08.2008
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    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    "In jedem Neubaugebiet stehen die Häuser mit nur 2,5m Grenzabstand"

    Da muss ich was verpasst haben, mir sind 3 m bekannt.


    "Ich glaub die Richter haben sich damit keinen gefallen getan."

    Worum ging es hier? Um die berufliche Mühsal des Richteramtes oder um Gerechtigkeit?
     
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