Schadenersatz nach verunglückter Mängelbeseitigung

Diskutiere Schadenersatz nach verunglückter Mängelbeseitigung im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forumexperten, an unserem Haus wurden einige Fensterbänke auf Gewährleistung ausgewechselt, weil diese nicht in Ordnung waren. Dies hat...

  1. HoTo

    HoTo Gast

    Hallo Forumexperten,

    an unserem Haus wurden einige Fensterbänke auf Gewährleistung ausgewechselt, weil diese nicht in Ordnung waren. Dies hat reibungslos und gut geklappt. Danach musste aber die Fassade neu gestrichen werden, damit die neu verputzten Stellen nicht mehr zu sehen sind. Trotz unserer Warnung, dass es Regen geben sollte, hat der von der Bauunternehmung beauftragte Maler die Fassade neu gestrichen. Kurz darauf kam ein richtig starker Regen der die ganze Farbe wieder abgespült hat. Leider wurden dabei Klinkerziegel am Sockel des Hauses verfärbt.
    Daraufhin haben wir diesen neuen Mangel angezeigt. Die Fassade wurde neu gestrichen und sieht jetzt wieder gut aus. Zwei Versuche der Malerfirma, den Sockel zu reinigen haben nicht funktioniert.

    Was nun?

    M.E. steht uns ein Schadenersatzanspruch zu. Wie kann dieser bemessen werden?

    Hat noch jemand eine Idee, den Sockel zu reinigen? Bisher wurden Heißdampfreiniger und Graffitientferner ausprobiert.

    Vielen Dank.

    HoTo
     
  2. Quelle

    Quelle

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    "trotz unserer Warnung"

    da bekomme ich schon wieder hassgefühle. ich habe es auch so erlebt, dass mehrere Fachleute am bau den gesunden menschenverstand abgeben und den einwand eines (fachfremden) ingenieurs in den wind schießen. und es geht dann schief beim bau.

    bei mir wurden teilweise klinker wegen beschädigung ausgetauscht. kann man das nicht zug um zug auch bei dir machen?
     
  3. HoTo

    HoTo Gast

    Das Verschulden liegt doch eindeutig beim Maler, denn es kann nicht Aufgabe des Fachunkundigen sein, zu prüfen, ob die Wetterbedingungen geeignet sind. M.E. wollte die Malerfirma endlich fertig werden und hat einfach "durchgezogen".

    HoTo

    Ob man die Ziegel austauschen kann, weiss ich nicht.
     
  4. #4 Olaf (†), 27.07.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Bitte richtigen..

    zu "Beschimpfenden" wählen. Du selbst hast keine Ansprüche gegen den Maler, die hat nur der BU, weil Du ihm auf den Geist gehst! Du musst Dich also an den BU wenden, auch wenn Du weist, dass der Schuldige der Maurer ist.
     
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Schadenersatz nach verunglückter Mängelbeseitigung

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