Schallschutzgutachen (gem. Paragr. 12 BauVorlVO)

Diskutiere Schallschutzgutachen (gem. Paragr. 12 BauVorlVO) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend und Moin zusammen! Wir haben ein Teilgrundstueck erworben und wollen ein EFH bauen. Es handelt sich um eine Hinterlandbebauung, es...

  1. #1 Middle Bird, 15.03.2014
    Middle Bird

    Middle Bird

    Dabei seit:
    14.03.2014
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hotelfachfrau
    Ort:
    Kiel
    Guten Abend und Moin zusammen!

    Wir haben ein Teilgrundstueck erworben und wollen ein EFH bauen. Es handelt sich um eine Hinterlandbebauung, es gibt keinen B-Plan.
    In unmittelbarer Nachbarschaft steht ein Fussballstadion (Fassungsvermoegen ca. 10.000 Zuschauer).

    Laut Vorbescheid, der nach Paragr. 72 der Landesbauordnung S.-H. erteilt wurde, ist das Vorhaben zulaessig, wenn es sich nach Art und Mass der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstuecksflaeche, die ueberbaut werden soll, in die Eigenart der naeheren Umgebung einfuegt und die Erschliessung gesichert ist.

    Folgende Auflagen sind zu beachten:
    1. Im Genehmigungsverfahren ist vom Bauherrn eine Bescheinigung einzureichen, in der er ausdruecklich bestaetigt, dass ihm die Erweiterungsplaene des Fussballstadions mit all seinen Zubehoerbauten und -flaechen bekannt ist sowie die sich daraus mit Sicherheit ergebende deutliche Laermzunahme.

    2. Im Genehmigungsverfahren sind entsprechende Schallschutzmassnahmen (z.B. Schallschutzfenster, schallgedaemmte Lueftung usw.) zu beantragen.

    Den Bauantrag hat unser Architekt also inklusive der geforderten Bescheinigung eingereicht.

    Nun haben wir ein Schreiben des zustaendigen Sachbearbeiters erhalten, dass folgende Unterlagen fehlen:
    "- Schallschutzgutachten (gem. Paragr. 12 BauVorlVO)
    zur Beurteilung Ihres Antrages ist eine immissionsrechtliche Aussage eines Sachverstaendigen erforderlich. Das Bauvorhaben befindet sich in der noerdlichen Umgebung des Stadions. Der zukuenftige Bebauungsplan sieht die Erweiterung dieser Flaeche sowohl zu sportlichen Zwecken als auch zu Parkzwecken in noerdlicher Richtung vor. Nach Paragr. 3 Abs. 2 der Landesbauverordnung duerfen bauliche Anlagen nur dann errichtet werden, wenn die oeffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden und keine unzumutbaren Belaestigungen entstehen. Aufgrund der Immissionen, die von der Stadtionnutzung ausgehen, muss sichergestellt sein, dass die Werte nach TA-Laerm im allgemeinen Wohngebiet eingehalten werden."


    Damit keine Missverstaendnisse aufkommen:
    Wir wollen ein EFH bauen und ausschliesslich privat nutzen. Keine Disco, keine Live-Konzerte im Garten...

    Wieso sollen wir ein Gutachten nachreichen (und bezahlen), dass sich mit den Laermimmissionen des Stadions befasst?

    Meine Frage an euch ist nun, kann das Bauamt das wirklich von uns verlangen?
    Ich weiss, hier werden keine rechtlich verbindlichen Aeusserungen getroffen, trotzdem wuerde ich mich ueber Rueckmeldungen freuen!

    Vielen Dank schon jetzt!
    Middle Bird
     
  2. #2 Friedl1953, 15.03.2014
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Du musst ein Schallschutzgutachten für Dein Haus liefern. Es geht um Schutzmaßnahmen die Dich vor dem Lärm des Stadions schützen.
     
  3. #3 Julius, 15.03.2014
    Zuletzt bearbeitet: 15.03.2014
    Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Das hast Du mißverstanden!

    Es geht um die Emissionen des Stadions, welche bei Euch Immisionen bewirken. Und diese dürfen ein bestimmtes Maß nicht überschreiten (damit nicht IHR Euch zurecht beschwert).

    Nachtrag: Friedl war schneller.
     
  4. #4 Middle Bird, 16.03.2014
    Middle Bird

    Middle Bird

    Dabei seit:
    14.03.2014
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hotelfachfrau
    Ort:
    Kiel
    Vielen Dankf fuer die Rueckmeldungen!

    Ich haette vielleicht mit den Smileys arbeiten sollen - mein Zusatz bzgl. der Nutzung unseres Hauses war ironisch gemeint. Mir ist schon klar, dass es um das Stadion geht.

    Mir leuchtet nur nicht ein, weshalb die Bescheinigung, dass uns die Laermbelaestigung und die Erweiterungsplaene bekannt sind, die ja in den Auflagen des Vorbescheids aufgefuehrt wird, nicht genuegt, da sie doch so ausdruecklich gefordert wird.
    Mal davon abgesehen, dass wir hier von Fussballspielen sprechen, die alle 14 Tage samstags um 14 Uhr stattfinden. Aber das nur am Rande.
    Laut den Nachbarn, existieren ausserdem bereits Gutachten, auf die die Stadt Bezug nimmt.
     
  5. #5 Friedl1953, 16.03.2014
    Friedl1953

    Friedl1953

    Dabei seit:
    13.09.2013
    Beiträge:
    1.535
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Holztechniker
    Ort:
    Berlin
    Die Behörde ist verpflichtet dich gegen Deine eigene Dummheit zu schützen. Deine Erklärung ist nicht rechtsverbindlich für einen evtl Nachfolger im Haus. Schallschutz ist Objektbezogen.
     
  6. #6 Middle Bird, 16.03.2014
    Middle Bird

    Middle Bird

    Dabei seit:
    14.03.2014
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Hotelfachfrau
    Ort:
    Kiel
    Guter Hinweis, vielen Dank!
    Das mit dem Nachfolger hatte ich nicht bedacht.

    Mich aergert es einfach nur, weil wir vor dem Kauf des Grundstuecks so oft im Bauamt waren und niemand etwas ueber ein Gutachten gesagt hat. Es wurde immer nur auf diese Bescheinigung hingewiesen... Aber ich vermute mal, das wird nicht die letzte Ueberraschung sein.
     
  7. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    Für die Behörde ist mit dem Hinweis /Begriff alles klar. Die gehen täglich damit um. Und gehen davon aus, der Planer sollte sich darum kümmern und auskennen oder informieren.

    Das hat für den Baulaien noch ein paar Überaschungen.

    Immissionsgutachten -> Welche Lärm wirkt auf das neue EFH ein, wie ist der zu bewerten, welche Maßnahmen sind erforderlich.
    Dann bekommt das der Planer -> Schallschutz gegen Außenlärm ist zu berücksichtigen.
    -> Schallschutzgutachter einschalten, der die Einzelbewertung der Räume in Abhängigkeit der Bauteile nachweist
    -> Planer bekommt Infos, Fenster in der Schallschutzqualität mit dem Wandaufbau, Mauerwerk, ggf. Haustüre, Balkontüre.

    Das hat schon noch ein paar Folgen.

    Nicht erschrecken, je nachdem, ob der Gutachter auf Daten zurückgreifen kann, kostet das schon was.
    Es können 2 Schallschutzgutachten sein, manchmal findet man auch ein Büro, was beides bearbeitet.
     
Thema:

Schallschutzgutachen (gem. Paragr. 12 BauVorlVO)

Die Seite wird geladen...

Schallschutzgutachen (gem. Paragr. 12 BauVorlVO) - Ähnliche Themen

  1. Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - §9. Reicht eine Kostenermittlung nach DIN 276

    Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - §9. Reicht eine Kostenermittlung nach DIN 276: Moin Moin, ich möchte eine Kostenschätzung nach DIN 276 für mein Baugenehmigungsverfahren erstellen. Jetzt habe ich unter BauVorlVO - §9...
  2. Niedersachsen: Berechnungen GRZ/GFZ nach BauvorlVo

    Niedersachsen: Berechnungen GRZ/GFZ nach BauvorlVo: Hallo, meine Bauämter sind momentan etwas schwierig! Nun ist es ja so, das die Berechnungen zum Bauantrag sich mit der jeweilig genutzten...