Schimmel in Mietwohnung - Anzeigepflicht?

Diskutiere Schimmel in Mietwohnung - Anzeigepflicht? im Baubiologie Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, in unserer Noch-Mietwohnung zeigen sich auf einmal kleine schwarze Punkte an der Schlafzimmerdecke (nach 7 Jahren). Über dieser Decke...

  1. OlliL

    OlliL

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    933
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leverkusen
    Hallo,

    in unserer Noch-Mietwohnung zeigen sich auf einmal kleine schwarze Punkte an der Schlafzimmerdecke (nach 7 Jahren). Über dieser Decke beginnt die Dachschräge.
    Ende Oktober planen wir wegen Hauserwerb die Kündigung. Müssen wir die Entdeckung des vermeintlichen Schimmels unserem "Noch-Vermieter" anzeigen? Haben wir dort eine Informationspflicht? Ich vermute ja, ggf. steht das auch im Mietvertrag (den ich gerade nicht zur Hand habe) - aber vielleicht kann man das ja auch generell beantworten?
     
  2. Julius

    Julius

    Dabei seit:
    25.03.2004
    Beiträge:
    23.204
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Kabelaffe
    Ort:
    Franken
    Benutzertitelzusatz:
    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Ja, auch dann, wenn nichts dazu im Vertrag steht.
     
  3. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Ja, der SChimmel ist anzuzeigen. Und ihr dürft euch schon mal eine nachvolziehbare Antwort auf die Frage nach eurem Lüftungsverhalten einfallen lassen. Der SChimmel ist bei den klimatischen Verhältnissen im September und Oktober diesen Jahres keine Überraschung, wenn das Gebäude sonst schon an der Kante schrammt. Trotzdem wird die Frage kommen.
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 23.10.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Eine solche Anzeigepflicht habt ihr sogar noch am letzten Tag eures Mietverhältnisses. Zu Fragen zu eurem Wohn-, Heiz- und Lüftungsverhalten würde ich mich an eurer Stelle konsequent nicht äußern (vorsorglich auch hier im Forum nicht!). Die müsst ihr nicht beantworten. Da kann man sich als Mieter schnell um Kopf und Kragen reden. Die Beweislast für ein angeblich fehlerhaftes Wohn-, Heiz- und Lüftungsverhalten liegt beim Vermieter.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 23.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Zur Erläuterung:
    Im Sommer feuchten die Wände ganz normal aus den dann rel. hohen absoluten Feuchte auf. In den letzten Wochen, war es zwar nachts kühl, so das die Wände auskühlen konnten.
    Tagsüber aber war es warm-feucht, was keine wesentliche Feuchtereduzierung durch die Lüftung zuließ.

    Im Grundsatz ist das jedes Jahr so, nur dies Jahr haben der nasse Sommer in Kombination mit dem warmen Herbst halt besonders gewirkt.
     
  6. OlliL

    OlliL

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    933
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leverkusen
    OK, gut zu wissen.
    Fragen mögen kommen. Können wir beantworten, aber natürlich nix beweisen. Schimmel war schon beim Vormieter ein Problem. Dort wurden wohl bauliche Anpassungen vorgenommen (Dach teilweise neu).
     
  7. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    @Ralf aus Magdeburg: Kannst Du mal bitte sagen, wo das steht? Ich "weiss" es zwar, nur finde ich nichts tatsächlich Konkretes.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    und wie soll er diesen Beweis führen? Er kann ja schlecht 24/7 in der Wohnung des Mieters leben, und Datenlogger werden von den Mietern gerne mal aus unerklärlichen Gründen abgelehnt.
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 23.10.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Da muss ich etwas weiter ausholen.

    Wenn Schimmel und Feuchtigkeitsbildung unstreitig vorhanden sind, ist zunächst der Vermieter (falls es zu einem Rechtsstreit kommt) dafür beweispflichtig, dass dieser Schimmel nicht auf baulichen Ursachen beruht. Der Vermieter versucht im Prozess den Beweis per Umkehrschluss dadurch zu führen, dass er mit Einholung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen nachweist, dass keine erkennbaren baulichen Mängel vorliegen.

    Wenn ihm diesen Beweis positiv gelingt, ist (erst dann!) der Mieter dafür beweispflichtig, dass der Schimmel nicht etwa durch ein mieterseitiges falsches Wohn-, Heiz- und Lüftungsverhalten verursacht wurde. Dieser Beweis wird erneut durch einen vom Gericht beauftragten Sachverständigen, unter anderem durch die Anbringung von Datenloggern erhoben.

    Wenn beide zuvor genannten Beweisführungen nicht zum Beweis eines Verursachers führen und mithin als denkbare Ursachen für einen Feuchtigkeits- und Schimmelschaden in der Mietwohnung weder ein Baumangel, noch ein falsches Wohnverhalten des Mieters bewiesen sind, muss der Vermieter beweisen, dass der bauliche Zustand der Wohnung während der Mietzeit als Ursache für das Entstehen der Schimmelpilzbildung gänzlich ausscheidet. Kann er diesen Beweis nicht führen (wird er meist nicht können), wird er als für den Mangel verantwortlich angesehen.

    Quelle dieser Erkenntnisse? – Die Rechtsprechung, die diese Grundsätze in einer Fülle von Urteilen bereits seit den 1980-er Jahren entwickelt hat. Ganz einheitlich ist die Rechtsprechung nicht, aber das oben Geschriebene gibt die überwiegende Richtung an.

    Um diese für den Mieter zunächst vorteilhafte Reihenfolge nicht durcheinander zu bringen, ist es wichtig, dass der Mieter sich zunächst zu seinem Wohn-, Heiz- und Lüftungsverhalten nicht äußert.
     
  10. OlliL

    OlliL

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    933
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Softwareentwickler
    Ort:
    Leverkusen
    OK, danke für die Info bzgl. Äuserungen.
    Ich weiss, das unsere Vormieter auch Probleme an einer anderen Stelle (Ecke Aussenwand/Aussenwand) an der Decke mit Schimmel hatten. Daraufhin wurde wohl die Aussenwand "saniert" und das Dach über dieser Ecke teil-erneuert. Es bestanden also schon in der Vergangenheit Probleme mit Schimmel. Wir schauen mal wie der Vermieter reagiert.
     
  11. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    @Ralf: Ich meinte deinen ersten Satz:

    Der Rest leuchtete mir sogar schon ein, nachdem ich mein erstes Posting absetzte. Allerdings schadet es nicht sich die Antwort "zurecht zu legen".
     
  12. #12 SirSydom, 23.10.2014
    SirSydom

    SirSydom

    Dabei seit:
    18.02.2014
    Beiträge:
    1.197
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Ingenieur (Dipl.-Inf.)
    Ich hab mal von jemandenm gehört, der einfach drübergeweißelt hat und bei der Abnahme war dann alles i.O.
    Sollte man natürlich nicht machen, damit verletzt man ja seine Pflichten aus dem Mietverhätnis.
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 24.10.2014
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Das ist einfach. Das ergibt sich aus § 536 c BGB:

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    § 536c BGB
    Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter

    (1) Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt.

    (2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt,
    1. die in § 536 bestimmten Rechte geltend zu machen,

    2. nach § 536a Abs. 1 Schadensersatz zu verlangen oder

    3. ohne Bestimmung einer angemessenen Frist zur Abhilfe nach § 543 Abs. 3 Satz 1 zu kündigen.
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
     
Thema:

Schimmel in Mietwohnung - Anzeigepflicht?

Die Seite wird geladen...

Schimmel in Mietwohnung - Anzeigepflicht? - Ähnliche Themen

  1. Mietwohnung: Schimmel / Algen an Fassade über dem Bad Fenster?

    Mietwohnung: Schimmel / Algen an Fassade über dem Bad Fenster?: Hallo, ich habe einen leichten Befall von Schimmel / Algen über dem Fenster im Bad an der Fassaden Außenseite (Draußen) entdeckt. Ich weiß jedoch...
  2. Badewanne in Mietwohnung nicht fachgerecht gebaut und daher schimmel durch Wasser eindringen!

    Badewanne in Mietwohnung nicht fachgerecht gebaut und daher schimmel durch Wasser eindringen!: Kann mir jemand sagen wie lange das schon arbeitet und wie ich als Mieter weiter handeln kann! In der Ecke der Badewanne stand immer das Wasser...
  3. Mietwohnung übernommen, Schimmel unter Raufaser gefunden - was tun mit der Wand?

    Mietwohnung übernommen, Schimmel unter Raufaser gefunden - was tun mit der Wand?: Moin! Vielleicht kann mir jemand den einen oder andere Tip geben. Ich habe hier eine Wohnung gemietet und möchte sie nun einrichten. Nun ist...
  4. Dokumentation Mauerfeuchte/Lüftungsverhalten/Schimmel(gefahr) Mietwohnung

    Dokumentation Mauerfeuchte/Lüftungsverhalten/Schimmel(gefahr) Mietwohnung: Moin! Ich bräuchte Euren Rat bzgl. Dokumenationsmöglichkeiten bzgl. Meuerfeuchte/Lüftungsverhalten eines Mieters: Wir haben ein älteres...
  5. Hilfe! Schimmel im Bad in meiner Mietwohnung (70er-Jahre-Hochhaus)

    Hilfe! Schimmel im Bad in meiner Mietwohnung (70er-Jahre-Hochhaus): Hallo zusammen, ich hab schon den ganzen Abend geheult, aber hilfts ja auch nix. Ich erzähle mal: Ich habe also gestern den Schlüssel für meine...