Schutzstreifen um Abwasserkanal auf Grundstück

Diskutiere Schutzstreifen um Abwasserkanal auf Grundstück im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir wollen auf einem relativ kleinen Grundstück einen Bugalow bauen, ein Typenhaus. Und wir wissen, dass auf dem Grundstück...

  1. #1 gundi51, 27.07.2015
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    Hallo,

    wir wollen auf einem relativ kleinen Grundstück einen Bugalow bauen, ein Typenhaus. Und wir wissen, dass auf dem Grundstück Abwasserleitungen liegen, für die ein 3 m breiter Schutzstreifen gilt. Nun sah es bis vor Kurzem so aus, dass das Haus genau auf das Grundstück passt, wir haben also den Vertrag unterschrieben, Kredit und Grundstückskauf angeleiert usw.
    Der Vermesser stellte dann fest, dass - anders als alle gedacht haben - der eine Kanal nicht schön mit 1,5 m Abastand parallel zur Grundstücksgrenze läuft, sondern an einer Stelle, wo eine Hausecke hin soll, 2 m Abstand hat. Das geplante Haus hätte damit nur 1 m Sicherheitsstreifen an dieser Stelle.:mauer

    Nun hat heute unsere Baubetreuerin mit dem Tiefbauamt telefoniert und es schriftlich bekommen, dass die Stadt an dieser Stelle auf die volle Breite des Schutzstreifens verzichtet. " Aus Sicht des Tiefbauamtes bestehen keine Bedenken, die Schutzstreifenbreite von 1,5 m .. an der Ecke des Hauses.... um etwa 50 bis 60 cm zu unterschreiten. ... Ich stimme der geplanten Bauausführung zu."
    Das ist die eine Seite der Medaille, die Stadt würde also erlauben, dort zu bauen. - Schließlich wollen die das Grundstück verkaufen, der Notartermin steht noch aus. -

    Die andere Seite ist die Stabilität der Bodenplatte bzw. des Gründungsplosters, wenn dort wirklich mal gebuddelt werden muss. Damit ist ja während der voraussichtlichen Lebensdauer des Hauses mit Sicherheit zu rechnen. Wie tief der Kanal an der Stelle genau liegt, weiß ich nicht, an einer anderen Stelle auf dem Grundstück lieg die Sohle gut 2 m unten. Und wir müssen an besagter Ecke dazu noch ca. 40 cm aufschütten, um auf ein praktikables Niveau für die Bodenplatte zu kommen (leichte Hanglage).
    Nun habe ich irgendwo gelesen: "Normalerweise rechnet man von Unterkante Fundament mit einem Druckwinkel von 45°. Wenn also von der Unterkante der vorhanden Fundamente bis zur Rohrgrabensohle 1,50m Höhenunterschied liegt, so wäre ein Mindestabstand von 1,50 m angebracht."
    Nun weiß ich nicht, ob das immer und überall gilt. Aber irgendwie gefällt mir die Perspektive nicht so ganz, mein Haus so dicht, mit ca. 1 m Abstand zur Rohrmitte, neben einen Kanal zu setzten. Unsere Baubeterteuerin sieht da kein Problem, das Gründungspolster werde verdichtet und würde so etwas aushalten....

    Ich weiß, das mit hier das Fachwissen fehlt, vielleicht bin ich deshalb hier zu vorsichtig. Wie seht ihr das?

    LG
    gundi
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2015
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    Nun, dann muss eben ein Baugrundgutschten her, aus dem sich der notwendige Böschungswinkel errechnen läßt, die Tiefenlage des Rohrs muss genau festgestellt werden, dann kann man im Einflußbereich der Leitung eben entsprechend tiefer gründen.

    Alles machbar, kostet nur Hirnschmalz und Geld. Fürs geld seid Ihr zuständig, fürs Hirnschmalz die Planungsabteilung Eures Typenhäuslers.
    Ob dort genug Hirnschmalz versammelt ist?? Who knows??
     
  3. #3 gundi51, 27.07.2015
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    Hallo,

    das Baugrundgutachten bekomme ich morgen zu sehen. In der Gegend ist wohl viel Lehm, mal sehen, wie das bei uns aussieht.

    Was für einen Böschungswinkel meinst du genau? Den, der auch sonst für Baugruben gilt? Und was meinst du genau mit "tiefer gründen" im Kanalbereich? Damit könnte man dann so dicht an den Kanal dran bauen?

    gundi
     
  4. #4 Manfred Abt, 27.07.2015
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    Dann soll die Baubetreuerin dafür mal einen belastbaren Nachweis führen. Wird ihr nicht gelingen.

    Grundsätzlich sind sowohl deine Bedenken zu teilen als auch der Hinweis von Ralf, dass man das Problem über eine tiefere Gründung deines Bauwerkes im Bereich der Leitung erschlagen kann.
     
  5. #5 gundi51, 27.07.2015
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    hallo,

    das mit dem "tiefer gründen" habe ich immer noch nicht wirklich verstanden.
    Wenn ich ein Gründungspolster mache, bekommt das doch eine 45°-Böschung, d. h. diese Böschung geht in alle 4 Richtungen über die Hauskanten hinaus, also dann auch noch weiter in Richtung Kanal. Wenn meine Hausecke 1 m von der Kanalsohle entfernt ist, geht diese Böschung dann so weit wie sie hoch ist weiter in Richtung Kanal, d. h. wenn das Polster 30 cm hoch wird (nur mal eine Zahl, Genaueres weiß ich noch nicht), gibt es noch 70 cm Abstand zur Kanalsohle. Kann man da ernsthaft tiefer baggern, ohne dass dieses Gründungspolster anfängt zu rieseln? Und wenn das Polster dicker wird (so verstehe ich "tiefer gründen", bitte korrigiert mich ggf.!), wird die Böschung davon entsprechend länger und hängt dann bald auf dem Kanal.

    Wir haben morgem einen Termin zum Planungsgespräch, und ich würde da gerne die "richtigen" Fragen stellen können, aber das setzt voraus, dass ich da selber durchblicke......

    gundi
     
  6. #6 Manfred Abt, 27.07.2015
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    tiefer gründen heißt dass du einen Fundamentstreifen (also Beton) tiefer ziehen musst.

    Festlegung erfolgt durch Tragwerksplaner und Bodengutachter im Team.
     
  7. #7 gundi51, 27.07.2015
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    Also eher Streifenfundament als Gründungspolster? - Bisher war immer von Gründungspolster die Rede.

    gundi
     
  8. #8 Manfred Abt, 27.07.2015
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    Deine Ausgangsfrage war doch gut aber jetzt beisst du dich unnötig an Details fest. Relevant sind 2 Entscheidungen.
    1. Soll diese Baubetreuerin deinen Bau "betreuen"?
    2. Wie bekomme ich eine korrekte Aussage von Statiker und Baugrundgutachter?
     
  9. #9 gundi51, 04.08.2015
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    Hallo,

    jetzt hat das Ganze doch etwas länger gedauert, man hat wohl ernsthaft sondiert. Nun haben wir einen konkreten Vorschlag neben dem Legen von Streifenfundamenten:
    Es wird das Gründungspolster in ein Geotextil oder eine Geomatte eingeschlagen, sodass es gar nicht weg rieseln kann. Außerdem wird ein Riegel neben dem Haus einbetoniert er, der zusätzlich ein Wegrutschen verhindert.

    Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise? Wäre das evtl. eine Option? Ich habe solche Geo-Textilien zwar schon im Tiefbau gesehen, aber noch nie direkt im Einsatz in meiner Umgebung.

    gundi
     
  10. #10 Manfred Abt, 04.08.2015
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    richtig ausgeführt kann das eine taugliche Lösung sein.

    Aber entscheidend ist nicht, was wir davon halten.

    Sondern was der mit den örtlichen Verhältnissen VERTRAUTE Fachmann DEINES Vertrauens dazu sagt.
     
  11. Taipan

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    Und der Eigner der Kloaka Maxima.
     
  12. #12 gundi51, 14.09.2015
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    Hallo,
    wir haben uns jetzt entschieden, dieses Grundstück lieber nicht zu kaufen, auch im Blick darauf, dass sich das Ganze sicher schlecht verkaufen lässt, wenn wir mal älter sind.......

    Danke für Eure Informationen - sie haben mir sehr geholfen, meine eigenen Bedenken ernst zu nehmen!

    gundi
     
  13. #13 user813, 15.09.2015
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    Finde ich eine sehr gute Entscheidung. Wir standen vor einer ähnlichen Situation: bei uns war es die Wasserleitung der Wassergenossenschaft. Keine Aufzeichnungen über Tiefe und genaue Lage der Leitungen, 2 Schieber auf dem Grundstück die stets erreichbar sein müssen für die Wg und an zwei Grenzen die Leitung mit 1-3m Abstand, oder auch 5m nach Aussage der Anrainer.

    Trotz super Lage etc. haben wir uns gegen das Grundstück entschieden und ein halbes Jahr später für weniger Geld ein besseres Grundstück bekommen. Manchmal muss man es nur erwarten können.
     
Thema: Schutzstreifen um Abwasserkanal auf Grundstück
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