Sind Baugenehmigungen öffentlich einsehbar?

Diskutiere Sind Baugenehmigungen öffentlich einsehbar? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe da mal eine allgemeine Frage: kaum war am letzten Freitag unsere Baugenehmigung im Briefkasten, habe ich einen Anruf...

  1. #1 Hessekopp, 16.10.2012
    Hessekopp

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    Hallo zusammen,

    ich habe da mal eine allgemeine Frage: kaum war am letzten Freitag unsere Baugenehmigung im Briefkasten, habe ich einen Anruf der Grundstücksvermarktungsgesellschaft erhalten, dass ich mich mit Herrn XY, einem Nachbarn, in Verbindung setzen sollte. Naja, ich dachte der wollte vielleicht fragen wegen Baukran oder Material auf unserem Grundstück lagern.
    Als ich zurückrief war es der aber nicht der Nachbar von uns, sondern der Vater eines Grundstücksbesitzer in der Nähe. Er redete etwas von Baustromverteilern, die er günstig besorgt hätte und von Kanalanschlüssen, die er besser planen und beauftragen könne als die Architekten, die von sowas keine Ahnung haben. Alles in allem ein seltsamer Anruf. Doch am seltsamsten erschien mir im Nachhinein, dass er mich auf einen Abstellraum in unserer Planung angesprochen hat. Er sagte, wenn er das vorher gewußt hätte (- das so etwas genehmigt wird), hätte er das auch einem Bekannten empfohlen blablabla. Es hat etwas gedauert, bis mir das Ganze komisch vorkam. Woher hat er die Informationen über den Abstellraum? OK, vielleicht aus diesem Forum, aber dann hätte er mich ja darauf ansprechen können. Daher meine Frage: wie öffentlich sind Grundrisse, die beim Bauamt zur Genehmigung liegen? Wie gesagt ist auch keine Zustimmung der Nachbarn in diesem Fall erforderlich gewesen - von daher bin ich etwas verwundert. Unser Architekt hat auch nichts veröffentlicht darüber.

    beste Grüße

    Heiko
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.10.2012
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein - die Unterlagen zu Deinem Bauantrag unterliegen dem Datenschutz. Einsehen kann die nur der Grundstückseigentümer (bei Erbpacht der Pächter) und ggf. die Anwälte von Nachbarn, wenn es um Streitigkeiten geht.
    So weit die Theorie!

    Praxis kann bedeuten:
    Deine Unterlagen liegen in der falschen Akte (Mein "Rekord" - Unterlagen von 4 - in Worten VIER - verschiedenen Häusern in einer Akte. Das "richtige" + 3 andere. Eines der anderen gehörte einem "verfeindeten" Nachbarn)
    So ein Schacherer hat einen Amigo auf dem Amt, der "zufällig" mal Akten offen liegen lässt.
    Der Sachbearbeiter verkauft Infos an jemanden.

    Ich an Deiner Stelle würde mal Interesse vortäuschen (Ich hab da nochmal drüber geschlafen.....) und dann versuchen, dessen Quelle rauszukriegen.
    Hier in H hat man vor rd. 10 Jahren deswegen mal das gesamte Bauordnungsamt auf den Kopf gestellt - samt Staatsanwalt. Von den Mitarbeitern auf Sachbearbeiterebene haben 2 oder 3 das ganze "überlebt", alle anderen wurden gegangen.
     
  3. LaSina

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    Hab auch die Erfahrung das die sehr auskunftsfreudig sind ..
     
  4. roro

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    In Österreich sind die Baupläne öffentlich, ich bekomme als Nachbar sogar die Aufforderung von der Gemeinde diese vorab einzusehen, um bei der Bauverhandlung informiert zu sein. Bei der Bauverhandlung selbst müssen die Baupläne vorgestellt und erklärt werden.
    Möglich dass das in Deutschland anders ist, ich kann mir aber nicht vorstellen, denn wie sollte ich etwas beeinspruchen, wenn ich die Pläne nicht kenne.
     
  5. #5 Hessekopp, 16.10.2012
    Hessekopp

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    s.o. es ist/war keine nachbarschaftliche Zustimmung notwendig gewesen. Wenn ein Neubau baurechtlich zulässig ist, muss man diese auch nicht vorher fragen - so zumindest mein Verständnis.

    beste Grüße

    Heiko
     
  6. roro

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    Tu Felix Germania: Du kannst Dir gar nicht vorstellen, was in Österreich alles bei Bauverhandlungen gestritten wird. Wir haben in der Nachbarschaft einen Fall, wo ein laut Sachverständigen baurechtlich erlaubter Bau von einem anderen Nachbarn nun bereits 3 Jahre verhindert wird.
    Weiterer Fall: Neben uns hat eine Genossenschaft gebaut, da habe ich die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Höhen nicht stimmen, schlussendlich musste die ganze Anlage 1/2 m tiefer gebaut werden. Die Gemeinde hätte es aber akzeptiert, wenn kein Einspruch von uns gekommen wäre.

    Bauverhandlungen sind bei uns immer recht spannend, da Du nicht weisst was Du nacher alles ändern musst. Es ist daher üblich (zumindest in unserer Region), dass Du vor Einreichung einmal einen Besuch bei all Deinen Nachbarn machst, um Deine Pläne abzusprechen. Wenn Du das nicht machst, kannst Du sicher sein, dass bei der Verhandlung Einsprüche kommen. Hat aber dann den Vorteil, dass nach dem Bau meistens alles recht locker abläuft.
     
  7. #7 Thomas B, 16.10.2012
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    Baugenehmgungen sind in D nicht frei zugänglich.

    Selbst ich als Architekt erhalte (hier in BY) keinen Einblick in die Baugenehmigung (Auflagen, Begründungen...naja..den Papierkram eben) eines Bauvorhabens, das ich eingereicht habe!

    Die BG geht an den BH. Der darf mir dann Einblick in seine Unterlagen gewähren.

    Das tut er natürlich auch, sonst geht ja nix weiter.
     
  8. #8 Gast036816, 16.10.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und nur der bauherr darf einblick in die eigene akte nehmen beim amt, architekt oder planer dann nur für dieses eine objekt mit vollmacht des eigentümers.
     
  9. roro

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  10. #10 Hessekopp, 16.10.2012
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    Also ich kenne das nur so: Amt prüft und informiert die Nachbarn automatisch, falls eine Zustimmung erforderlich ist. Wenn nicht, wie bei mir, gibt es nichts. Auch keine Akteneinsicht.
    Btw. kann das Amt auch eine Genehmigung erteilen wenn Du als Nachbar Einspruch erhebst.
     
  11. #11 Baufuchs, 16.10.2012
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Für NRW gilt gem. Urteil OVG Münster:

    Bei berechtigtem Interesse ist dem Nachbarn Akteneinsicht zu gewähren.
    Dieser muss sich mit aktuellem Grundbuchauszug und Vorlage Pers.-Ausweis als Nachbar ausweisen.

    Es wird nur Akteneinsicht gewährt, es findet keinerlei Beratung oder Kommentierung zur eingesehenen Akte statt.

    Haben wir auch schon gemacht.

    Grundstück Hanglage, bekannt war ledigl., dass der Nachbar an der Grenze abgraben/abfangen wollte. Sein Bau war genehmigt, aber noch nicht begonnen
    Nachbar selbst wollte eine Einsicht in seine ihm vorliegenden Unterlagen nicht gestatten.

    Wie dann planen?

    Akteneinsicht beim Bauamt beantragt und bekommen.
     
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