Skizze: Gebäudeausrichtung auf Grundstück (Hanglage)

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  1. Tinobi

    Tinobi

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    Hallo zusammen,

    wir sind neu hier im Forum :winken und planen im nächsten Jahr ein Haus zu bauen. Nach langer Suche haben wir uns für eine Bauparzelle in einer für uns super interessanten Lage vorreservieren lassen.

    Das Grundstück hat 794 qm und befindet sich in leichter bis mittlerer Hanglage (fällt auf 10 Meter ca. 90 cm). Wir wollen ein Toskanahaus mit Walmdach auf dem Grundstück errichten und den kompletten Keller im Boden versinken lassen. Auch deshalb wollen wir mit Aufschüttungen bzw. Abtragungen eine relativ große Fläche begradigen, vor allem im Bereich des Hauses bzw. des Gartens.

    Der Bebauungsplan wurde nachträglich noch erweitert, sodass nun auch Walmdächer mit Neigung von 20-38 Grad zulässig sind. Der beifügte Plan des Baugebiets ist schon etwas älter und die Firstrichtung darf bei Toskanahäusern auch anders ausgerichtet werden.

    Nun haben wir uns schon einige Gedanken gemacht und mehrere Grobplanungen bzgl. der Gebäudeausrichtung (Haus, Garage) erstellt. Da unser Grundstück nur über eine Straße im Südwesten erreichbar ist (siehe eingescannter Lageplan) gestaltet sich die Gebäudeplatzierung etwas schwierig. Beigefügte Skizze zeigt die unserer Ansicht nach beste Variante für die Ausrichtung der Garage und des Hauses auf dem Grundstück. Wir haben in unserer beigefügten Skizze noch weitere Informationen sowie die geplanten Auffüllungen (rot) gekennzeichnet. Mit dieser Skizze wollen wir dann zur zuständigen Stadt gehen und unsere "Grobplanung" vorstellen bzw. die Meinung/"Genehmigung" einholen, damit wir entscheiden können, ob unsere Vorstellungen auf diesem Grundstück realisierbar sind und somit dem Kauf und der weiteren Planungen nichts mehr im Wege steht.
    
    Zusätzliche Infos: Die Einfahrt zur Garage soll eine Ebene tiefer als das Haus stehen (ca. 1m-1,50m). Um die Garage herum ist ein Weg für Besucher. Wir können über die Garage bzw. über eine Hintertür Richtung Haus gehen und dann über die eingezeichnete Treppe zum Hauseingang. Zur Stellung der Garage, wie beschrieben, haben wir ein Beispiel beigefügt (Muster_Hanghaus). Diese Umsetzung entspricht unseren aktuellen Vorstellungen bei der Positionierung der Garage - nur spiegelverkehrt.

    Im Anhang befindet sich auch, wie schon gesagt, der Flächenplan des Baugebietes.
    Wir haben uns die Bauparzelle 4 reservieren lassen.

    Wir bitten euch um ehrliche Meinungen/evtl. weiteren Vorschlägen zu unserer geplanten Gebäudeausrichtung bzw. unserem Vorhaben.

    Die Skizze zur geplanten Gebäudeausrichtung wurde im Maßstab 1:200 gezeichnet.

    Vorab möchten wir uns für eure hilfreichen Meinungen bedanken!
    
    Schönen Gruß
    Tinobi
     

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  2. #2 Gast036816, 14.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du hast vor der garage nach dem b-plan einen abstand von 7 m einzuhalten. die garage muss wahrscheinlich 2 m weiter nach hinten. ob das haus optimal auf dem grundstück platziert ist, muss anhand des entwurfs betrachtet werden. ist bei 2-geschossiger bauweise ein grenzabstand von 3 m zulässig?
     
  3. Tinobi

    Tinobi

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    Vielen Dank für das Feedback. Lt. Bebauungsplan ist ein Abstand der Häuser von 3 m zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Zu Garagen Stellplätzen steht im Bebauungsplan, dass diese bei Einhaltung der BayBO auch außerhalb der Baugrenze stehen dürfen.

    Das mit den 7m mindest Abstand zur Garage haben wir übersehen. Das ist natürlich problematisch, denn sobald wir hier die 7 Meter Abstand einhalten müssen, würden wir die Garage und auch das Haus mit der aktuellen Größe nicht mehr „unterbringen“ – zumindest in der aktuellen Konstellation nicht.

    Für weitere Antworten/Ideen vorallem bezugnehmend der "Platzierungen" wären wir sehr dankbar!
     
  4. #4 Baufuchs, 14.01.2013
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Die von rolf aib zitierten 7m beziehen sich auf den Abstand der Baugrenze zur Strasse.

    Wenn -wie Du schreibst- Garagen gem. B.-Plan ausserhalb der Baugrenzen errichtet werden dürfen, müssten deine geplanten 5m ausreichen.
     
  5. Tinobi

    Tinobi

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    Ach okay Danke. Und was haltet Ihr von der Planung?

    Wir haben auch schon die Möglichkeit durchgespielt, dass wir die Garage rechts neben das Haus ziemlich weit nach hinten (Richtung Osten) setzen. Aber das haben wir bald wieder verworfen, da der Nachteil wäre, dass wir das Haus ein ganz schönes Stück weiter nach Westen setzen müssten und die gesamte Einfahrt bis hinter durchpflastern müssten.

    Die weitere Möglichkeit, die wir uns überlegt hatten, wäre, die Garage ganz nach Westen an der Grundstücksgrenze entlang (an die Schräge mit den 33m vor dem Wald - da vom Wald her am Abend sowieso Schatten fällt) zu setzen und davor ca. 5 Meter für die Einfahrt frei lassen würden, evtl. etwas abgraben, damit die Garage nicht so hoch steht, sondern auf einer Ebene zum Garten. Den Hauseingang würden wir dann nach Westen verlegen mit einem kleinen Weg für Besucher und das Haus aber trotzdem ganz nach Osten mit 3m Abstand zur Grundstücksgrenze, damit wir den Garten schön ausnutzen können.

    Was haltet Ihr von den Alternativen? Habt ihr evtl. noch weitere/bessere Ideen für die Gebäudeausrichtung – vor allem für die Garage?

    Vielen Dank!
     
  6. #6 Gast036816, 14.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich verstehe deinen diskussionsansatz nicht. solange der grundriss vom haus nicht steht, ist die platzierung auf dem grundstück nicht real zu diskutieren. hier kannst du allenfalls fragen, ob abstandsregeln eingehalten werden.
     
  7. Tinobi

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    Ja, das wissen wir. Wir haben momentan nur das Problem, dass wir uns entscheiden müssen, ob wir das Grundstück kaufen oder nicht – und zwar bevor wir mit den genaueren Planungen beginnen.
    Es geht mir nur darum, wie eure Meinung zur Gebäudestellung ist, wenn wir vom Haus und der Garage vom Grundriss und größenmäßig wie eingezeichnet ausgehen.
    Wir möchten mit dieser Grundlage eine Voranfrage bei Stadt einreichen, ob das mit der Aufschüttung und Gebäudestellung überhaupt in dieser oder ähnlicher Form, wie wir es gerne hätten, erlaubt wäre. Dafür bräuchten wir vorab eine grobe Skizze, wo die Gebäude ca. wären, damit wir das mit der Stadt abklären können.

    Daher bitte von den aktuellen Größenordnugen ausgehen. Danke
     
  8. Stoni

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    Tiefgarage im geplanten Keller wäre keine Option?
    Da die Garage ja sowieso 1 - 1,5m tiefer als das Haus stehen soll, könnte man doch auch noch einen Meter tiefer gehen. Lang genug wäre die Zufahrt ja, außerdem könntest Du dann vielleicht auch ein wenig vom nördlichen Nachbar abrücken.
    Wird natürlich der Keller entsprechend kleiner.

    Gruß Stoni
     
  9. Tinobi

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    Hallo,

    Danke für den Vorschlag! Ein Keller als Tiefgarage ist für uns allerdings nicht so interessant, da wir den Keller als Nutzfläche haben möchten.

    Derzeit sehen wir folgende Möglichkeiten für die Garagenpositionierung:
    
    1. siehe Skizze

    2. Die Garage rechts neben das Haus ziemlich weit nach hinten (Richtung Osten) setzen. Der Nachteil hier wäre, dass wir das Haus ein ganz schönes Stück weiter nach Westen setzen müssten und die gesamte Einfahrt bis hinter durchpflastern müssten.

    3. Die Garage ganz nach Westen an der Grundstücksgrenze entlang (an die Schräge mit den 33m vor dem Wald - da vom Wald her am Abend sowieso Schatten fällt) zu setzen und davor ca. 5 Meter für die Einfahrt frei zu lassen, evtl. etwas abgraben, damit die Garage nicht so hoch steht, sondern auf einer Ebene zum Garten. Den Hauseingang würden wir dann nach Westen verlegen mit einem kleinen Weg für Besucher und das Haus aber trotzdem ganz nach Osten mit 3m Abstand zur Grundstücksgrenze, damit wir den Garten schön ausnutzen können.

    Was haltet ihr von diesen Vorschlägen bzw. welche findet ihr am besten? Natürlich sind wir auch für weitere Lösungsmöglichkeiten sehr dankbar!

    Danke und Gruß
    Tinobi
     
  10. Baumal

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    schönes grundstück.

    aber die hanglage verstehe ich nicht.
    für mich das ist ein grundstück mit etwas gefälle, aber keine hanglage.

    mach was anderes daraus, als von dir vorgeschlagen,
    vom übertachten terrassenbereich auf eine garagenwand zu blicken.
     
  11. Tinobi

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    Ja, das stimmt- es ist eigentlich keine starke Hanglage, es fällt nur ein bisschen (auf 10 Meter ca. 90cm). Wir sind von der Position der Garage im Südbereich vor dem Haus auch nicht 100%ig überzeugt, deshalb sind wir auch froh, dass Ihr uns mit euren Meinungen weiterhelft. Ich habe noch zwei weitere Skizzen beigefügt.

    1. Skizze: Die Garage steht im Westen in der Nähe des Waldes, der zum Abend eh Schatten wirft. Hier sind wir uns nur nicht sicher, ob das mit der Zufahrt so einfach ist bzw. überhaupt genehmigt wird, da die Straße (wird dieses Jahr erst noch erschlossen) auf dem Plan so eingezeichnet ist, dass diese nicht bis zum Ende unseres Grundstücks verläuft, sondern dawischen ein Grünstreifen mit einem Baum oder so (?) von der Stadt angelegt wird. Und ob man da drüber fahren darf ist die andere Frage. Außer man weitet die Zufahrt unten etwas aus, dass man schräg über die Straße einfahren kann?

    2. Skizze: Die Garage steht neben dem Haus im Osten. Hier müssten wir die 19 Meter lange Zufahrt bis zu Garage pflastern. Wenn der komplette Bereich gepflastert wäre, wäre uns das zu viel, da es sich hier unserer Meinung nach um "verschenkten Platz" handelt. Aber wir haben uns überlegt evtl. bis zum Haus hoch nur einen 2,50 Meter breiten Weg zu pflastern, auf dem ein Auto nach oben fahren kann und oben öffnet sich dann die Zufahrt zur Garage. Die Besucher könnten auch auf dem 2,50 Meter breiten Streifen hintereinander parken. Somit hätten wir mehr Garten und nicht alles zugepflastert.
    Die Zufahrt müsste aufgrund der Aufschüttung ca. 1m ansteigen bis zur Garage, damit es oben eben ist. Aber auf einer Länge von 19 Metern dürfte das (hoffe ich) kein Problem sein.

    Was haltet ihr von den beiden Varianten?

    Danke für die Hilfe.
     

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  12. Baumal

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    moin, tinobi.
    (ein "nachmittag" kann ziemlich lange sein, gell? :D)

    es mag an mir, oder der uhrzeit liegen, aber irgendetwas
    stimmt an deiner skizze lage baukörper (ich unterstelle m=1:200) und lageplan
    (ich unterstelle m= 1:1000) nicht.

    du hast die lage des baukörpers spiegelverkehrt auf dem gelände dargestellt.

    anbei in grün "haubtverkehrsstrasse" und wendehammer.
    in rot "zufahrtsstrassen".

    [​IMG]
     
  13. Tinobi

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    Hallo Baumal,

    ja stimmt, das war mal ein außergewöhnlich langer Nachmittag ;)

    Danke schon mal für die Antwort.

    Wir haben das mit den Zufahrtsstraßen nochmal bei der Stadt abgeklärt.
    Es wird keine Zufahrtsstraßen (rote Kennzeichnung) geben :hammer:, sondern nur die grün eingezeichnete „Hauptverkehrsstraße“.

    Wir haben also für unser Grundstück nur die eine Zufahrtstraße im Süden.
    Somit sollte die Skizze mit der Gebäudeeinzeichnung stimmen, oder?
    Die Straße ist unten im Süden (bzw. Südwesten), und das Haus und die Garage sind rechts im Eck – also nordöstlich.
    (Da du doch angemerkt hast, dass die Skizze spiegelverkehrt wäre – das versteh ich nicht so ganz?)

    Falls die Skizze nun passen sollte - Was hältst du von den verschiedenen Varianten bzw. welche ist in deinen Augen die sinnvollste?
    Oder vielleicht hast einen besseren Vorschlag?
     
  14. Baumal

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    du verwirrst mich etwas....;)

    entweder ich habe einen nagel im kopf,
    oder bei deinen skizzen stimmt was nicht.

    deine gebäudeausrichtung auf gelände, stimmt doch nicht mit dem lageplan überein.?
     
  15. LaZi

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    Bei "Garage Westen" hättest du den mitten im Garten. Würde ich nicht tun. Auch wenn der Wald Schatten gibt, ist doch viel besser für Kinder/Senioren/alle, die nicht gebraten werden wollen, als die pralle Sonne (ja, auch am Nachmittag). In Neubaugebieten ist es immer ein Problem einen schattigen Plätzchen zu finden. Die neu angelegte Spielplätze sind im Sommer zwischen 11 und 16 Uhr nicht zu benutzen!
     
  16. Baumal

    Baumal

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    wo ist da ein wald?
    ich kann keinen wald erkennen.
     
  17. #17 Gast036816, 17.01.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Baumal - er hat seinen handskizzierten lageplan um 180° gedreht und norden wahrscheinlich nicht mit gedreht. nach dem b-plan sind alle garagen im osten - wo sie auch hingehören. garage im westen - schokoladenseite - funktioniert wahrscheinlich gar nicht, wenn, dann verbaut er sich was.
     
  18. Baumal

    Baumal

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    ich bin nur ein doofer architekt und orientiere
    mich nach himmelsrichtungen. :D

    ohne nordpfeil, und bei skizzen die dazu noch spiegelverkehrt dargestellt werden,
    bekomme ich die krise.
     
  19. Tinobi

    Tinobi

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    Hmm, anscheinend steh ich richtig auf dem Schlauch... :lock

    Wieso spiegelverkehrt? :confused: Ich habe den skizzierten Plan der Gebäudeausrichtung von der Straßenansicht her gezeichnet. Die Himmelsrichtungen stehen auf dem Blatt. Norden ist oben (ein bisschen links - habs deswegen oben links hingeschrieben).
    Der Lageplan ist genordet.

    Also ist doch Süden auf beiden Plänen unten? (naja...auf der Skizze etwas nach unten rechts ausgerichtet)

    Tut mir leid, aber ich versteh grad echt nicht, was ich falsch gemacht hab...sorry, wenn ich für Verwirrung gesorgt habe! Aber klar ist mir das noch nicht so ganz. :bef1006:

    Also ist die Idee mit der Garage im Westen doch nicht so toll... ihr habt recht, dann steht sie mitten im Garten, das ist auch nicht gerade die beste Lösung.

    Was haltet ihr von der anderen Variante (Skizze - Garage im Osten neben dem Haus)?
    Dadurch, dass die Zufahrtsstraße im Süden liegt, hätten wir halt eine lange Einfahrt. Aber wir haben, wie gesagt, überlegt, die Einfahrt nur ca. 2,5m breit zu machen und sie erst oben zu öffnen. Dann müssten wir nicht so viel pflastern und hätten mehr Garten. Was haltet ihr davon? Denn recht viele andere Möglichkeiten gibt es ja dann nicht mehr?

    Danke!
    
     
  20. #20 planfix, 17.01.2013
    planfix

    planfix Gast

    ich geh mal davon aus, das die parzellenbeschriftung und flurnummern eingenordet sind. die machen das halt so ;) baumal
     
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