Standzeitverlängerung Fassadengerüst

Diskutiere Standzeitverlängerung Fassadengerüst im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forum... Ich habe eine wahrscheinlich ziemlich simpel zu beantwortende Frage zum Thema Standzeitverlängerung bei einem Fassadengerüst....

  1. mausli

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    Hallo Forum...

    Ich habe eine wahrscheinlich ziemlich simpel zu beantwortende Frage zum Thema Standzeitverlängerung bei einem Fassadengerüst.
    Und zwar würde ich gerne wissen, wie es üblicherweise von statten geht, wenn mehrere Firmen, welche ein Fassadengerüst für ihre Arbeiten benötigen, an einem Bauvorhaben beteiligt sind.
    Ist es usus, dass wenn der Bauherr eine Firma mit der Durchführung ihrer Arbeiten UND der Aufstellung des Gerüsts beauftragt, diese Firma dann weiter für die Kosten für das Fassadengerüst bei einer Standzeitverlängerung aufkommt, wenn sie eigentlich mit ihren Arbeiten fertig ist und die nächste Firma nun mit ihren Arbeiten beginnt.? Wird das Gerüst an die nächste Firma weitervermitetet?
    Oder wie läuft das üblicherweise bei einem Bauvorhaben ab. Stellt jede Firma nach Beendigung ihrer Arbeiten ein neues Gerüst auf/ab?

    Vielen Dank für jede Hilfe :o
     
  2. Yilmaz

    Yilmaz

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    Position gerüst ist eigener gewerk. Entweder es wird vom bauherren zu verfügung gestellt( beauftragt) oder alle handwerker bieten dies mit an und stellen eigenen gerüst auf oder beauftragen gerüstbaufirma. Um sonst stellt keiner gerüst auf.
     
  3. #3 Skeptiker, 01.06.2010
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    Letztlich bezahlt effektiv immer der Bauherr das Gerüst, da Rüstungen bei Beauftragung nach VOB besondere Leistungen sind, keine unentgeltlichen Nebenleistungen. Der Bauherr kann beim Neubau das Gerüst entweder direkt bei einem Gerüstbauer oder indirekt beim Rohbauer beauftragen, sollte aber von vornherein eine bestimmte Standzeit über die Grundzeit hinaus fest vereinbaren. Im Zweifel sollte man beides abfragen und dann nach Angebotslage entscheiden.

    Du kannst natürlich auch die Stellung einer Rüstung durch die AN in die EP mit einkalkulieren lassen, billiger wird's dadurch aber komischerweise auch nicht. Ich würde (beim Rohbauer) die Rüstung immer als sep. Position(en) mit bezifferten Standzeiten und ggf. Verlängerungen ausschreiben um sauber abrechnen zu können. Aber ich bin eh ein Freund des EP-Vertrages.
     
  4. #4 MoRüBe, 01.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Warum...

    ... sollte die Firma das kostenlos machen? Aufgrund der Oberweite der Nachbarin?:mega_lol:

    Nee, mal ernsthaft: üblich ist, daß ein Gerüst für 4 Wochen aufgestellt wird. Und dann wirds verlängert. Und die Kosten trägt derjeneige, der die Gerüstbauarbeiten im Auftrag hat, diese dann an den Bauherrn weitergibt.

    Also, unterm Strich zahlts der Bauherr. Man kann vertraglich natürlich alles Regeln, aber Gerüst aufbauen, dann abbauen, dann kommt der nächst und baut sein Gerüst auf und wieder ab, dat wär ja nu völlig hirnrissig:D
     
  5. #5 Karlheinz, 01.06.2010
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    Also das mit den vier Wochen will ich mal dahingestellt sein lassen, ist ja auch wurscht. So einfach, wie Du das hier schreibst, hätte ich das auf "meiner" Baustelle zwar auch erwartet - war's aber leider nicht. Geplant war, dass das Gerüst aufgestellt wird und (wir haben 18cm WDVS) nach Fertigstellung des Rohbaus dann die inneren Konsolen ausgehängt würden, damit Platz für das WDVS da ist. So weit, so gut. Als erstes hat sich herausgestellt, dass es offensichtlich etwas schwierig war, den Dachüberstand in die Planung mit einzubeziehen - zwischen einem Dachbalken (hab' vergessen, wie das Ding genau heisst) und dem Gerüst war weniger als ein cm Abstand, da hatte der Dachdecker schon mal keine Chance. Also musste das Gerüst das erste Mal außerplanmäßig umgebaut werden. Dann haben noch Teile des Gerüsts den Weg zum Hauseingang blockiert - hätte man ursprünglich auch anders bauen können, wenn man nicht Platz für das "Betondach" über der Haustür hätte lassen müssen. Also nächster Umbau, damit Haustür eingebaut werden kann. Alles nicht so einfach, und jeder Umbau kostet und nervt ... ich hatte auch kurzfristig mit dem Gedanken gespielt, das Rohbaugerüst schlicht abbauen zu lassen und dann von der WDVS-Truppe ein paar Wochen später ein neues Gerüst aufbauen zu lassen, hab' ich dann aber wieder verworfen.
     
  6. #6 Skeptiker, 01.06.2010
    Skeptiker

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    Alle, aber wirklich alle, Gerüstbauer mit denen ich irgendwo in D bisher zu tun hatte, haben ohne spezielle Aufforderung "Aufbau, 4 Wochen Standzeit, Abbau" als Basispreis angeboten.

    Natürlich muss sich irgendjemand vor dem Setzen des ersten Gerüstankers überlegen, welche Gerüstbreite (oder Tiefe) benötigt wird, und wo es stehen soll und auch wo die Anker sitzen. Das macht üblicherweise der Bauleiter des Bauherrn auf Basis der Planung und erfolgten Beauftragung und in Kenntnis des Bauablaufs. Wenn man am dem aber gespart hat, macht das auch schon 'mal garkeiner, dafür bezahlt man dann eben mehr an den Gerüstbauer - Hauptsache man hat gespart. :bau_1:
     
  7. #7 MoRüBe, 01.06.2010
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Also bei den Gerüstbauern...

    ... die wir beauftragen, gibts vor der ersten Stangenaktion immer ne schöne Zeichnung, so wie er sich das vorstellt. Und dann überprüfen wir, ob unsere Vorstellungen dieselben sind.

    Dat kostet zwar nen paar Eurofuffzich mehr, dafür brauch ich aber nicht 28 x umbauen:konfusius

    OK, manchmal muß man halt Kompromisse schließen, allein aufgrund der Vorgaben des Geländes.

    Na ja, deswegen bin ich halt GU und kein Amateur:mega_lol:
     
  8. #8 Skeptiker, 01.06.2010
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    ... und ich Planer und auch kein Amateur :bounce: (Gibt nur kurz zu denken: Der GU kauft Planung ein, der Planer plant selber :shades)
     
  9. #9 Karlheinz, 01.06.2010
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    Ich bedaure, dass meine Äußerungen in einer für unser Forum wichtigen und schwierigen Frage zu Missverständnissen führen konnten. Eure Kritik entbehrt allerdings jeder Rechtfertigung. Ich erkläre hiermit meinen Rücktritt - mit sofortiger Wirkung! :D
     
  10. mausli

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    Vielen Dank für deine Antwort Skeptiker, sie hat mir sehr weitergholfen. Danke auch an die anderen.

    Könntest du näher erläutern was du mit dieser Aussage meinst:
    Was genau ist die Grundzeit? Die Zeit, die der Rohbaubeauftragte für seine Arbeiten braucht?
     
  11. #11 Skeptiker, 03.06.2010
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    siehe mein anderer Beitrag:

    Also: Die vier im Basispreis eingeschlossenen Wochen Standzeit. Die Angebotsanforderung sollte immer die voraussichtliche planmäßige Standzeit und Verlängerungen darüber hinaus enthalten, auch wenn die Nutzung voraussichtlich kleiner 4 Wochen ist.
     
  12. mausli

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    Ganz herzlichen Dank für deine Hilfe. :28:
     
Thema: Standzeitverlängerung Fassadengerüst
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