Statikerleistung für Bauantrag

Diskutiere Statikerleistung für Bauantrag im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo An alle Experten ! Ich möchte gerne einen Statiker beauftragen. Leistungsumfang soll die, für den Bauantrag erforderliche Leistung sein....

  1. Jack

    Jack

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    Hallo An alle Experten !

    Ich möchte gerne einen Statiker beauftragen.
    Leistungsumfang soll die, für den Bauantrag erforderliche Leistung sein.

    Soweit ich richtig informiert bin wären es folgende Bereiche:

    Erstallung von Schal- und Bewehrungsplänen
    Statische Berechnung

    Würde gerne wissen ob mit den o. g. Punkten alles abgedeckt ist.
    Bin für jeden Tipp dankbar.

    Gruß

    Jack
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 02.01.2008
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    VolkerKugel (†)

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    Nur für den Bauantrag ...

    ... braucht man nur die statische Berechnung und noch keine Schal- und Bewehrungspläne.

    Aber dann für´s Bauen !!!
     
  3. #3 Baufuchs, 02.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    In NRW

    (sofern Herne auch als Bauort zutrifft) brauchts für den Bauantrag noch nicht mal die Statik.

    Die Statik muss lediglich vor Baubeginn dem Bauamt vorgelegt werden.
     
  4. Jack

    Jack

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    Und wie ist das mit der Prüfstatik ?
    Wer wäre dafür zuständig ?

    Ist der Wärmeschutznachweis ist evtl. auch Statikerleistung ?
     
  5. #5 Baufuchs, 03.01.2008
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei

    EFH gibts in NRW keine Prüfung der Statik.
    Wenn er es kann und damit beauftragt wird, machts der Statiker.
     
  6. Jack

    Jack

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    sorry, es sollte ein Zweifamilienhaus werden....
     
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