Tauwasser nach 7 Jahren nach Einzug --- was tun?

Diskutiere Tauwasser nach 7 Jahren nach Einzug --- was tun? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich brauche mal einen Rat der Forumsgemeinde. Wir sind 2004 in unser Eigenheim eingezogen. Diesen Frühjahr hatten wir in...

  1. stele

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    Hallo zusammen,

    ich brauche mal einen Rat der Forumsgemeinde.
    Wir sind 2004 in unser Eigenheim eingezogen.

    Diesen Frühjahr hatten wir in einem Zimmer Tauwassereinfall. Ca. 50 ml.

    Kurze BauInfo:
    Gebaut haben wir 2004 mit einem Architekten - Bauleitung / Planung etc.
    Wir haben eine große Fenster_Fassade in Form eine Pfosten Riegel Konstruktion.

    Der Rahmen der Pfosten Riegel Konstruktion wurde mit dem Mauerwerk bzw. Dachbalken mit Eisenwinkeln fixiert.
    Abgedichtet wurde der Rahmen mit einem Dichtband auf der Außenseite. Dann Isolation mit Glaswolle und außen verblendet mit Holz-Alu.
    Hier mal ein paar Fotos:
    bau0.jpg Bau1.png Bau2.png bau3.jpg

    Hier mal ein Video, wo man den Luftzug deutlich sieht (habe mit meiner Dunstabzugshaube, höchste Stufe etwas Unterdruck erzeugt) http://www.youtube.com/watch?v=ZrQ9HtSV1nA

    Meine Vermutung ist, dass sich die Dämmung nun nach einigen Jahren vollgesogen hat und deshalb das Tauwasser eintritt.
    Die Blende zwischen Balken und Fensterrahmen habe ich mal entfernt und unten gesehen, dass dort die o.g Eisenwinkel den Fensterrahmen mit dem Dachbalken verbinden. Drüber ist ein graues Band geklebt.

    Nun meine Frage:
    Gibt es Chancen, dass der Fensterbauer wg. Unzureichender Abdichtung der Fenster mit dem Bauwerk noch haftet?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Zu 99% NEIN. 2004 = 2009 oder 2010 ist die Gewährleistung abgelaufen. Daher Gewähr nur, wenn a) der Mangel vor Ablauf angezeigt worden war (auch nur evtl.) oder er diesen Mangel arglistig erzeugt hat (Beweispflicht beim AG)
     
  3. stele

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    Mist, allerdings: wenn die Dichtung der Fenster Pfusch war. D.h. nicht Stand der 'Technik' und unsachgemäß.
    Ich meine, wenn das ordentlich gemacht worden wäre, darf hier heute auch keine Feuchtigkeit eindringen. Für mich als Laie ja nicht nachvollziehbar - dh. wie abgedichtet wurde.
     
  4. #4 Gast23627, 29.04.2013
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    Gast23627 Gast

    Eher nicht.
    Die Beweispflicht liegt bei Ihnen.

    Und, bei mir sind es von 2004 bis 2013 elf Jahre, spielt aber keine Rolle...

    Gruß
     
  5. #5 Thomas B, 29.04.2013
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    es ist aber schon ein wenig verwunderlich, daß es erst nach 9 Jahren ( 2013 - 2004 = 9) zu einem "Schaden" gekommen ist. Die Bedingungen (Winter: draußen kalt) haben sich ja nicht geändert.
     
  6. #6 Thomas B, 29.04.2013
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    Und daß das falsch ist spielt natürlich auch keine Rolle.....:mega_lol:
     
  7. #7 Gast036816, 29.04.2013
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    nach adam riese sind es 9 jahre, die gewährleistungsansprüche dürften seit 2006 weg sein. hier gilt noch die alte vob/b, in 2006 wurde der gewährleistungszeitraum auf 4 jahre verändert. ich habe mir das video auf youtube angeschaut. das prüfprozedere mit feuerzeug ist alles andere als ein nachweis. das flackern der flamme kann auch von den dichtungen der fensterrahmen kommen. ich würde die zuerst einmal fachkundig prüfen lassen - mit rauch. stutzig wurde ich, da das flackern des feuerzeugs nur in der mitte des fensterrahmens erkennbar ist.
     
  8. uban

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    +- 1 Jahr sind auf dem Bau durch die DIN 4711 innerhalb der Toleranz
     
  9. stele

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    Hallo zusammen,

    danke erstmal für die vielen Rückmeldungen.
    Warum das erst jetzt aufgefallen ist, ist mir auch ein Rätsel.
    Ich "vermute" mal, dass sich die Isolierschicht drüber erst langsam aufgesogen hat.
    Dass das Feuerzeug kein Beweis ist, ist mir natürlich auch klar. Die Fenster sind im übrigen 100%ig dicht. Man kann den Luftzug deutlich von oben spüren. D.h. es kommt definiv ein deutlicher Luftzug in den Raum.

    Die Frage ist ja, sollte ein Gutachter zu Rate gezogen werden und behebe ich den Schaden selber - wenn sich dann rausstellt, dass Dichtband fehlt oder nicht korrekt angebracht wurde, wie geht's dann weiter...
     
  10. #10 Gast036816, 29.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann muss geöffnet werden und die fehler sowie die abgesoffenen bauteile beseitigt werden und durch mangelfreie leistungen ersetzt werden. das wird jetzt leider den persönliches vergnügen.
     
  11. #11 Gast23627, 29.04.2013
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Hallo wach...

    das tut's aber auch wirklich nicht. :sleeping 2004-2014 = 10 plus 1 weniger = 11:yikes alles klar? :winken
     
  12. #12 Gast036816, 29.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    2013 jahre minus 2004 jahre macht 11 jahre, rest 2 jahre - die dann wiederum die eigentliche gewährleistungsdauer waren.
     
  13. Roth

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    Falls eine Vollbeauftragung bis LPh 9 vorgelegen hätte, wie wäre es dann mit der Gewährleistung?
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 29.04.2013
    Ralf Dühlmeyer

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    Du meinst Gewährleistung des Architekten.
    Könnte bestehen, aber nur, wenn:
    • LP 9 nicht separat beauftragt war
    • die Ursache ein Planungsmangel war
    • oder die Ursache ein Baumangel war, den der Kollge im Rahmen seiner Überwachungspflicht hätte erkennen müssen und können
    NUR dann besteht überhaupt die Chance auf eine Haftung des Kollegen!

    Insbesondere der Punkt mit der Überwachung ist so eine Sache. Es gibt Bauleistungen, an die werden hohe Überwachungsanforderungen gestellt. Weisse Wanne z.B.
    Die Luftdichte von Anschlüssen ist sicher auch ein wesentlicher Abschnitt, nur ist da mit einer optischen Überwachung nicht alles auffindbar.

    Es ist also die Frage, ob der Kollege im Rahmen seiner Überwachungspflichten die Mangelursache hätte erkennen müssen.

    Ich würde erstmal näher die Ursache ergründen.
    Es kommt mir auch merkwürdig vor, dass nach 9 Jahren plötzlich so etwas auftritt, zumal die letzten Winter alle lang und/oder knackig waren.

    Das mit dem Aufsummieren über die Jahre ist zwar denkbar, aber doch eher unwahrscheinlich.
    Da wären die ersten Jahre mit der Restfeuchte aus der Bauzeit doch anfälliger gewesen.
     
  15. stele

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    @Ralf:
    LP9 war beauftragt an den Archi. Prüfe ich aber nochmals genau.

    Dass das erst nach 9 Jahren auftritt ist schon komisch - gebe ich Dir recht. Allerdings wurde baulich definitiv nichts verändert.
     
  16. #16 Gast036816, 29.04.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    aber auch da sollte die zeit um sein.
     
  17. #17 Thomas B, 29.04.2013
    Thomas B

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    Wieso um? 9 Jahre sind insgesamt.

    Nun ist die Frage welche Gewährleistungen vereinbart waren.

    Nach VOB 2 Jahre (in der damaligen VOB-Version) + 5 Jahre Architekt = 7 Jahre. Folge: A. ist raus.
    Nach BGB 5 Jahre + 5 Jahre Architekt = 10 Jahre. Folge A. hat die A-Karte....
     
  18. stele

    stele

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    ich habe gerade nochmals meine unterlagen gewälzt:
    Ausführung sollte erfolgen nach
    EnEV 2002, VOB/B, VOB/C, geltende DIN Normen, RAL RG 636/1
    Anschluss außen mitDichtungsband Illbruck ILLMOD 600, innen Illmod Butyldichtband mit Putzträgerauflage.
    Eigentlich korrekt.

    Wenn sich nun rausstellt, dass was fehlt oder weggelassen wurde, wäre das evtl. arglistig?
    Oder Haftet der A weil er die Abnahme durchgeführt hat?

    Vielen Dank schonmal.
     
  19. #19 ManfredH, 30.04.2013
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Das ist entweder nur lax formuliert, oder der Architekt hätte dazu eine Vollmacht von dir haben müssen.

    Ansonsten nimmt der Auftraggeber als Vertragspartner des AN die Abnahme vor, der Architekt kann ihn dabei organisatorisch unterstützen und fachlich beraten.
     
  20. stele

    stele

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    Was meinst du mit Lax formuliert?
    Es wurde L9 beauftragt.
     
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