Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast

Diskutiere Teilungsvermessung: Baulast Abstandsfläche und Brandlast im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich brauche eure Hilfe. Meine Eltern haben vor vielen Jahren eine Teilfläche eines Grundstücks (Gartenland, kein Bauland) gekauft. Nun soll...

  1. InesK

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    Hallo, ich brauche eure Hilfe. Meine Eltern haben vor vielen Jahren eine Teilfläche eines Grundstücks (Gartenland, kein Bauland) gekauft. Nun soll das Grundstück endlich vermessen und geteilt werden (3 Parteien).

    Meinen Eltern gehört die neue Teilfläche 56. Auf der Teilfläche 57 steht eine aus Holzplatten gebaute Fertigteil-Laube, die mit entsprechendem Wohnraum und Küche für den Sommer ausgestattet ist.

    Für den Nachbarn soll auf dem Grundstück meiner Eltern sowohl eine Baulast für die Abstandsfläche als auch eine Brandlast zugunsten des Nachbarn eingetragen werden. Meine Eltern möchten das nicht, da sie befürchten, wenn die Fläche mal Bauland wird, das Grundstück nicht entsprechend nutzen oder verkaufen zu können.
    Daher unsere Frage: können diese beiden Baulasten abgewendet werden? Wenn ja, wie?
    Bundesland Brandenburg
    Lieben Dank vorab!
     

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  2. #2 simon84, 26.09.2023
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    Standen die Gebäude beim Kauf schon ?
     
  3. Dimeto

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    Nein, es sei denn, die Laube auf 57 wird um 4m nach Süden versetzt (Einnordung des Plans vorausgesetzt).
     
  4. InesK

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    Der aktuelle Besitzer der 57 hat das Grundstück mit der Laube bebaut gekauft.
     
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  5. #5 simon84, 27.09.2023
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    Na dann war das ganze doch schon bei Kauf ersichtlich.
    Es wird nichts verändert oder umgebaut sondern nur die aktuelle Situation legalisiert.

    Sehe da ganz wenig Handhabe.
     
  6. InesK

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    Ganz verstehe ich es nicht. Meinen Eltern gehört die 56 und sie möchten die Baulasten nicht eintragen lassen. Hätten sie vor 35 Jahren ihr Veto beim Bau des Bungalows auf der 57 einlegen müssen? Oder müssen sie jetzt akzeptieren, dass der Nachbar damals die Abstände nicht eingehalten hat? Quasi als Bestandsschutz?
     
  7. #7 simon84, 27.09.2023
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    genau

    es gibt zwar keine verjährung oder bestandschutz im baurecht, aber es gibt in deutschland immer die verhältnismäßigkeit
    die situation ist seit 35 jahren gleich, das einzige was jetzt passiert ist, dass das legalisiert wird was bereits besteht.

    einen hohen finanziellen nachteil den der Nachbar ausgleichen soll? Weiss ich nicht, das Grundstück ist doch riesig und von 2 Seiten super anfahrbar.
    Wie würdest du den genau beziffern ? Den Bodenrichtwert für die Fläche B1 ?
     
  8. InesK

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    Um den finanziellen Nachteil geht es meinen Eltern nicht. Es besteht nur die Möglichkeit, dass die Grundstücke Bauland werden. Wenn wir die Baulasten richtig verstehen, könnten sie diese Flächen nicht selbst bebauen.
    Und am Ende können sie ja nichts dafür, dass der Nachbar die Abstände nicht eingehalten hat. Jetzt werden sie dafür „bestraft“?
     
  9. Dimeto

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    Ich auch nicht.
    Wann haben Deine Eltern die Teilfläche 56 gekauft?
    Stand zu diesem Zeitpunkt die Laube auf 56 schon?
    Stand zu diesem Zeitpunkt die Laube auf 57 schon?
    Liegen Baugenehmigungen für die Lauben vor?
    Wie genau ist die Teilfläche im Kaufvertrag definiert?
    Warum wurde die Teilung nicht zeitnah durchgeführt?
    Warum soll sie nun durchgeführt werden?
    Wer steht aktuell im Grundbuch?
    Wann hat der Besitzer die Teilfläche 57 gekauft?
    Ist Dir der Inhalt des Kaufvertrages für 57 bekannt?

    Damals gab es ja keine Grenze, zu der der Nachbar hätte Abstand halten müssen.
    Das ist richtig, nur schränken diese Flächen die Nutz- und Bebaubarkeit des Grundstücks kaum ein.
    Das kommt darauf an, wie die Antworten zu den obigen Fragen ausfallen. Ich danke aber, dass ihnen mindestens Naivität beim Abschluss des Kaufvertrages vorgeworfen werden kann.
     
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