Teilweise fehlerhafte Dämmstärke unter Estrich Mangel?

Diskutiere Teilweise fehlerhafte Dämmstärke unter Estrich Mangel? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Vor ein paar Wochen habe ich den vor ca. 2,5 Jahren eingebauten Zementestrich (Stärke 5cm, keine Fußbodenheizung) von einer Firma wieder entfernen...

  1. Jahn

    Jahn

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    Vor ein paar Wochen habe ich den vor ca. 2,5 Jahren eingebauten Zementestrich (Stärke 5cm, keine Fußbodenheizung) von einer Firma wieder entfernen lassen. Hierbei ist aufgefallen, dass die nach dem Energieausweis geforderte Dämmstärke in Höhe von 10cm (EPS Deo 100 WLG 035) an verschiedenen Stellen nur 9cm aufweist. Dies betrifft besonders die Randstellen in dem Raum. Ein Grund warum hier nur eine verminderte Stärke eingebaut wurde kann ich mir nur so erklären, dass nicht ausreichend Material in der entsprechenden Stärke (statt 6+4cm wurde 6+3cm verwendet bzw. 5+4cm eingebaut) mitgeführt wurde. Es ist auch nicht so, dass in diesen Bereichen die Dämmstärke reduziert werden musste, weil die Bodenplatte Unebenheiten aufweisen würde und hierdurch die Mindeststärke des Zementestriches von 5cm unterschritten wurden wäre. Der Estrich hat in diesen Bereichen eine Stärke von knapp 7cm. Ich habe daraufhin einen verdeckten Mangel bei der Estrichfirma angezeigt. Da auch nach Fristablauf keine Reaktion von Seiten der Estrichfirma erfolgte, habe ich telefonisch mit der Firma Kontakt aufgenommen. Mein Ziel war hierbei, dass sich die Firma dies vor Ort anschaut und wir uns gütlich einigen können. Der Inhaber war jedoch sehr überheblich und auch nicht gerade freundlich, hat mir zwar zugesagt, dass er sich melden würde und sie sich das auch anschauen wollen, jedoch erfolgte dies auch nicht. Nunmehr steht alles still.
    Daher meine Frage an die Experten hier, ist dies ein Mangel und wie sollte vorgegangen werden?

    Gruß Jahn
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Unabhänig von deiner Frage: Wie willst du einen Schaden nachweisen?

    Deine Vorstellung ist etwas absurd.
     
  3. #3 gunther1948, 25.11.2012
    gunther1948

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    hallo
    dämmschichten unter estrich drücken sich zusammendeshalb ist die bezeichnung auch 33/30 mm 38/35 mm.

    gruss aus de pfalz
     
  4. Neutal

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    Du läßt den Estrich abbrechen und möchtest nun eine Mängelbeseitigung? Wie stellst Du Dir das denn vor? Oder soll Dir die Firma auf kulanz jetzt einen neuen Estrich spendieren...
    Irgend was kapier ich da nicht.
     
  5. uban

    uban

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    ein verdeckter Mangel, so so so. Machen sich die paar cm2 im Energieausweis bemerkbar? Hast du über die KfW finanziert? Falls die der KfW vorgelegten Rechenwerte nicht der baulichen Realität entsprechen, ist das dann Subventionsbetrug?
    Ist das eine Straftat? Wer wird beschuldgt? Bauherr oder Auftragnehmer?
    Ist so gering dass der verbeamtete Sachbarbeiter hier nur Müde lächelt und kein öffentliches Interesse an einer weiteren Verfolgung sieht?
     
  6. Jahn

    Jahn

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    @gunther1948
    es handelt sich um keine Trittschalldämmung, die Stärke des eingebauten EPS lässt sich an der Seite ablesen, daher ist es unstrittig, dass zum Teil nur 9cm eingebaut worden sind.

    @Flocke
    habe ich nie gesagt, dass ich einen neuen Estrich von der Firma bezahlt haben möchte, den Estrich habe ich ausbauen lassen, weil die Firma Zusatzmittel verwendet hat, die nicht in den Estrich hinein sollten, hierüber hatte ich in einem anderen Thread ja schon berichtet, habe mir das aber leider nicht schriftlich geben lassen, mein Fehler, daher habe ich alles bisher auf meine Kosten ändern lassen, ich dachte hier eher daran, auch in anbetracht, dass die Firma nicht die vorgeschriebene Dämmstärke eingebaut hat, dass wir uns dahin gehend einigen könnten, das mir das zusätzliche Dämmmaterial für den Trockenestrichaufbau gestellt oder verbilligt überlassen wird, mehr nicht.

    @urban
    deine Antwort finde ich sonderbar, Energieausweis sagt 10cm, bestellt wurde 10cm, bezahlt wurde 10cm, eingebaut 9cm, und das ist dann in Ordnung?

    Trotzdem Danke für Eure Antworten.

    Gruß Jahn
     
  7. uban

    uban

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    ok, bestellt wurden 10cm, eingebaut nur 9cm, das sind bestenfalls 1€ zuviel bezahlt pro m2, zusammen 150-200€ 'Schaden' die du jetzt reklamierst?
    Unser Rechtssystem ist (leider?) so dass es dich billiger kommt hier nichts zu machen.
    Du muesstest den Schaden geltend machen, wenn die Firma nicht zahlt muss es über Gericht machen, eventuell noch mit Anwalt und alles der Firma in Rechnung stellen.
    Alleine die unverbindliche Erstberatung beim Baufachanwalt wird dich 100-200€ kosten, nicht dass diverse Fristen verstrichen sind bzw die Firma dir nur zur Lieferung von 1cm dicken EPS Platten verpflichtet ist.

    Das mit dem Subventionsbetrug, ist das vom Tisch?
     
  8. Jahn

    Jahn

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    @uban
    Danke für deine Antwort, habe ich mir schon fast gedacht, Subventionsbetrug liegt nicht vor, habe nicht über Kfw finaniziert, muss ja nun aufgrund der geringeren Höhe bei dem Trockenestrich die Dämmschichtstärke auf 12cm erhöhen.

    Gruß Jahn
     
  9. #9 Gast036816, 26.11.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was war denn der grund für den estrichabbruch?
     
  10. #10 Achim Kaiser, 26.11.2012
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Nachdem es teurer ist mehr Estrich als mehr Dämmung einzubauen gabs mit Sicherheit damals nen Grund warum das so gemacht wurde. Ob dadurch überhaupt ein Schaden entstanden ist ---> ?
    Obs eine Abweichung vom Vertrag darstellt müsste geprüft werden.

    Der Energieausweis ist m.E. dafür kein stichhaltiges Argument, lediglich die Dokumentation einer *Annahme* zur Baugenehmigung.
    Es ist jederzeit möglich von der ursprünglichen Annahme abzuweichen während der Bauausführung.
    Hier ist dann der Nachweis zu korrigieren und dem tatsächlich ausgeführten Bauzustand anzupassen.
    Nachzulesen in den Durchführungsverordnungen zur EnEV.

    Ob und wie das relevant ist kommt aufs entsprechende Vertragswerk an und ist bisher noch nicht dargelegt worden und wäre zu prüfen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  11. uban

    uban

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    Hm, gehen wir von einer Abweichung zum Vertrags-soll aus, dann muestest du ein berechtigtes Interesse an den 1cm mehr Dämmung vor Gericht nachweisen (finanziell war ja kein Schaden da der Estrich wohl teurer als die Dämmung ist), aber da der alte Aufbau eh abgerissen wurde dürfte das schwierig, wenn nicht gar unmöglich sein.

    Vergiss das ganze, da kommt nix dabei rum.
     
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