Tilgung und Zinsen, Darlehen

Diskutiere Tilgung und Zinsen, Darlehen im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, die Bank hat mir jetzt einen Darlehensvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Über eine Sache stutze ich allerdings: Die Tilgung beginnt...

  1. Gwenny

    Gwenny

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    Hallo,

    die Bank hat mir jetzt einen Darlehensvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Über eine Sache stutze ich allerdings:
    Die Tilgung beginnt erst nach Vollauszahlung des Darlehens; während der Auszahlungsperiode bis zu Vollauszahlung werden die Zinsen genau tageweise auf den in Anspruch genommenen Kreditbetrag berechnet und jeweils am Monatsende per Lastschrift eingezogen.
    Ist sowas üblich?

    Es handelt sich um einen Neubau.

    Danke und Gruß,
    Gwenny
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Finde ich jetzt nicht problematisch.

    Gruß
    Ralf
     
  3. #3 bobby81, 01.02.2013
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    Das ist ganz normal!
    Wo ist das Problem?
     
  4. Torian

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    Ich habe explizit darum gebeten im Baujahr keine Tilgung zu bezahlen. Dadurch ist die Doppelbelastung mit der Miete unproblematischer. Wenn am Ende noch Geld übrig ist *lach* einfach sondertilgen.
     
  5. #5 Bankkaufmann, 01.02.2013
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    Wenn Sie ein Darlehen über EUR 100.000,00 haben und rufen nur EUR 95.000,00 ab, dann findet nur Zinszahlung statt. Tilgung erst nach Vollauszahlung. Das ist ganz normal so.
    Ist das Darlehen noch nicht ganz ausgezahlt ist eine Tilgung nicht sinngemäß.
     
  6. #6 Mecklenburger, 01.02.2013
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    Korrekt. Wobei im "kleingedrucken" oft steht, dass die Bank nach einem Jahr nach nach Bewilligung schon eine Tilgung erlangen kann. Damit wollen die Banken halt verhindern das du dir mit dem Bauen ewig Zeit läst.

    @Gwenny: Nur die Zinsen (Bereitstellung und Bauzeit) kann aber auch ins Geld gehen. Kenne ja deine Kreditsumme und die Zins/Tilgungsätze nicht.
     
  7. #7 Unregistrierter, 01.02.2013
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    wo genau liegt denn das problem?

    irgendwie hat der TE gesagt was ihn stört, aber nicht warum.

    klar ist es erstmal "komisch" nur zinsen zu zahlen und nichts zu tilgen, ging mir auch so.
    dank diverser bauverzögerungen war ich aber am ende des tages dankbar durch die tilgungsaussetzung die doppelbelastung einigermaßen im rahmen zu halten.

    bei mir war die tilgungsaussetzung nur im bereich KFW, der rest lief von tag eins an normal.

    ich sollte im november einziehen, jetzt wird es ende februar....alleine die 4 monate haben mich an miete 2800euro gekostet.
    zusätzlich zu den schon laufenden annuitäten und zinsen....

    wichtig ist nur zu beachten, dass man eine gewisse zeit ohne bereitstellungszinsen unterwegs ist. (sind im regelfall 6 monate)
    dann würde man im konkreten fall für nicht abgerufenes geld weder zins, noch tilgung zahlen.
    das macht dann hochgradig sinn, wenn man noch miete zahlen muss!
     
  8. #8 baufibemu, 02.02.2013
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    Ja, das ist üblich. Man kann aber auch eine sofortige Tilgung vereinbaren. Geht auch.
     
  9. #9 biologist, 02.02.2013
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    Ansonsten lege das Geld halt zur Seite und mach dann, wenn die Tilgung anfängt eben eine Sondertilgung.
     
  10. #10 PattePansen, 07.02.2013
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    Hallo,
    ich hätte dazu auch eine Frage:
    Wir bauen auch neu und haben Anfang Januar die ersten 15% unseren Darlehens abgerufen (Bereitstellungszinsfrei haben wir bis Aug 13).
    Nun hat die Bank bereits die komplette Endannuität per Lastschrift eingezogen, mit der Begründung, dass die komplette Rate (Zinsen + Tilgung) bereits bei der ersten Auszahlung fällig wird.
    In unserem Darlehensvertrag ist dazu rein gar nicht geregelt...wir sind immer davon ausgegangen, dass durch die bereitstellungszinsfreie Zeit klar ist, dass wir nur auf unseren bereits abgerufenen Teil Zinsen zahlen.
    Ist diese Vorgehensweise üblich, dass wir schon 100% Zinsen und Tilgung für ein Darlehen zahlen, welches wir erst zu 15% abgerufen haben? Das reißt natürlich ein ziemliches Loch in unsere Kalkulation :mauer
     
  11. #11 Mecklenburger, 08.02.2013
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    Ich kenne das so nicht. Es wird aber sicher einen Passus im Vertrag geben der Regelt wann die Tilgung einsetzt. Normal setzt die Tilgung erst nach Vollauszahlung des Darlehens ein.
     
Thema: Tilgung und Zinsen, Darlehen
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