Traufhöhe und Aufsparrendämmung

Diskutiere Traufhöhe und Aufsparrendämmung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Forumsgemeinde, eine Frage an die Fachleute zur Interpretation des Bebauungsplans. Dort heißt es: "Die Höhe der baulichen Anlagen...

  1. HarryD

    HarryD

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    Liebe Forumsgemeinde,

    eine Frage an die Fachleute zur Interpretation des Bebauungsplans.

    Dort heißt es:

    "Die Höhe der baulichen Anlagen wird durch die Angabe der Traufhöhe festgesetzt.
    Unterer Bezugspunkt ist dabei das anschließende Straßeniveau, oberer Bezugspunkt ist der Schnittpunkt der Außenseite der aufgehenden Wand mit der Unterkante der Dachhaut."

    Die Baugenehmigung liegt bereits vor, die maximale Traufhöhe wurde dabei voll ausgenutzt.

    Der Energieberater ist gerade am Rechnen und wird vermutlich noch eine zusätzliche Aufsparrendämmung (Gutex 6cm) empfehlen.

    Zählt diese Dämmung baurechtlich zur Dachhaut und wäre damit zulässig oder vergrößert eine Aufsparrendämmung die oben definierte Traufhöhe (Oberkante Dachsparren)?

    Was meinen die Fachleute?

    Viele Grüße HarryD


    P. S.
    Hintergrund ist ein insolventer Generalunternehmer, ein aufgehobener Bauvertrag, ein angefangener Rohbau, nicht-existenter Energieausweis usw.
    Jetzt geht es in eigener Regie (natürlich mit Architekt) weiter.
    Der Vorteil ist, dass ich jetzt alles selbst entscheiden kann und nicht mehr an das Konzept des schlüsselfertig Anbieters und seine Handwerker gebunden bin.
     
  2. #2 Thomas B, 06.07.2012
    Thomas B

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    Die 6 cm kommen hinzu und erhöhen die Traufhöhe um soagr mehr als 6 cm. Bein einem 45°-Dach wären es 6² + 6² = 72 (Wurzel daraus) = 8,49 cm

    Hier kann der beauftragte Architekt aber doch sicher mit dem Baumat reden. 8,5 cm bringen niemanden um und wenn man diese gut begründen kann ("Ich will das eben so, Sie Volltrottel!" wäre eine schlechte Begründung), wird man das sicher auch so genehmigen...vermutlich.

    Grüße

    Thomas
     
  3. #3 ManfredH, 06.07.2012
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Sehr ungewöhnlich... oder Schreibfehler ?
     
  4. HarryD

    HarryD

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    Hallo ManfredH,

    kein Schreibfehler, so ist es wirklich formuliert.

    Die Architektin des inzwischen insolventen Unternehmens hatte mir bei der ursprünglichen Planung erklärt, dass damit die Oberkante der Dachsparren gemeint ist und das alles was da noch drauf kommt zur Dachhaut zählt.

    Wenn da so stimmen sollte, woran ich leicht zweifle, würde es der B-Plan ja dann theoretisch hergeben, auf die Sparren einen Meter Dämmung draufzunageln, ohne dass der B-Plan verletzt wird. Kan ja wohl nicht sein.

    Insofern denke ich eher, dass der von Thomas B vorgeschlagene Weg richtig ist.

    Viele Grüße HarryD
     
Thema: Traufhöhe und Aufsparrendämmung
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