Treppe vor Wohnungstür

Diskutiere Treppe vor Wohnungstür im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend zusammen, ich habe folgendes Problem oder besser gesagt Frage. Der jetzige besitzer eines Wohnhauses, hat zwei Wohnungen zu einer...

  1. #1 MichaelWuppertal, 18.05.2023
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    Guten Abend zusammen,

    ich habe folgendes Problem oder besser gesagt Frage.
    Der jetzige besitzer eines Wohnhauses, hat zwei Wohnungen zu einer Wohnung umgebaut. Allerdings kam mir das ein Wenig falsch vor. Umgebaut wurde ca 1990, leider gibt es dazu keine Baugenehmigung, wenn überhaupt notwendig, somit kann ich nicht nachvollziehen, ob es überhaupt in Ordnung ist, wie umgebaut wurde.

    Die Tür öffnet zur Wohnung hin, unmittelbar davor ist das Treppenhaus. Die Tür ist schräg zur Wand angeordnet. (siehe Foto.) Durch die Bauordnung Nrw werde ich aber nicht Schlau, ob das ganze so ausgeführt werden kann.
    Braucht man dafür eine Genehmigung?
    Würde ich dafür eine Genehmigung in Nrw erhalten? Oder muss das ganze sogar zurück gebaut werden?



    Leider sind vom 1. OG und 2. OG sowie Dachgeschoss keine Baupläne vorhanden, weder vom Besitzer noch beim Bauordnungsamt. Gleichesgilt für die Statik. Vermutlich während des krieges verbrannt. Wie geht man damit um? Muss ich die Baupläne und Statik Nachträglich erstellen lassen? Oder wird es so seitens des Bauordnungsamtes hingenommen?

    Sorry für den langen Text
     

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  2. #2 Fred Astair, 18.05.2023
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    So lang war der gar nicht. Da sind wir Schlimmeres gewohnt.
    Der Text hätte gern noch um einen Absatz, mit Deiner persönlichen Betroffenheit und dem Grund nach 33 Jahren im Schlamm zu rühren, erweitert werden können.
     
  3. #3 chillig80, 18.05.2023
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    Also wenn es keine Pläne und Unterlagen beim Amt gibt, dann wird es wohl so sein, dass das schon immer so war und Bestandschutz genießt. Den ehemaligen Eigentümer halte ich für ein Großmaul, das nur behauptet mal selbst eine Wohnung gebaut zu haben, um damit anzugeben. Meine Meinung.
     
  4. #4 VollNormal, 18.05.2023
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    Da würde ich mal ganz gepflegt die Finger von lassen. Den ganzen groben Unfug, den der da rein gebastelt hat, zurück zu bauen, dafür kriegst du schon fast ein neues Haus. Und dann fängst du erst an, die Butze instand zu setzen. Dagegen ist mein Schwiegervater ja richtig zärtlich mit seiner Hütte umgegangen ...
     
  5. #5 MichaelWuppertal, 18.05.2023
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    Vielen Dank für die Antwort. Sowas wie Bestandschutz, gibt es leider nicht. Mir geht es eher um die rechtliche Sicherheit.
     
  6. #6 MichaelWuppertal, 18.05.2023
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    Mir wurde das Gebäude angeboten zu einem einigermaßen vernünftigen Preis. Jedoch möchte ich nicht anfangen Grundrisse wieder zurück zu bauen. Daher die Frage bevor ich es kaufen sollte, ob es nach den jetzigen Vorgaben, so wie es ist, mit der Tür und der Treppe Genehmigungsfähig ist.
    Ich hatte verachiedenes dazu gefunden.
     
  7. #7 MichaelWuppertal, 18.05.2023
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    Ja neige auch eher dazu das Gebüde lieber nicht zu kaufen. Aber möchte nicht nur nach meinem Bauchgefühl handeln. Kann ja sein, dass es so wie die Tür angeordnet ist auch genehmigt werden kann. Evtl. hat jemand schon mal so etwas gehabt oder Ahnung davon.
     
  8. #8 VollNormal, 18.05.2023
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    Die Tür öffnet nicht in Richtung der Treppe. Ohne jetzt noch mal nachzulesen, sollte das in Ordnung sein. Ansonsten scheint aber auch genügend Platz zu sein, um die Tür ein wenig zu versetzen. Das wäre bei der Bude aber meine geringste Sorge.

    Grundstückswert abzüglich der Kosten für Abriss und Entsorgung des Bestands. Leider glauben die Leute aber immer, die Scheisse, die sie verzapft haben, wäre Gold ...
     
  9. #9 chillig80, 19.05.2023
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    Eher nicht. Nach heutigen Regeln ist das Podest zu klein, die Trennwand sieht nicht rauchdicht aus (Sockelleiste seitlich), über Schall- und Brandschutz brauchen wir da nicht weiter reden, etc… Das kannst nicht sauber legalisieren in dem du jetzt einfach einen Bauantrag nachschiebst.

    Ich glaube auch nicht, dass das da der einzige „Fehler“ ist, im Gegenteil, wenn ich das da sehe, dann gehen bei mir die Alarmglocken an, wo man sowas findet, da findet man in der Regel noch viel mehr.

    Du solltest da vor dem Kauf mit einem Architekten oder Bauingenieur durch gehen…
     
  10. #10 MichaelWuppertal, 19.05.2023
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    Ja sowas hab ich in dee Bauordnung Nrw auch gelesen, dass bei Türen die zur Treppe hin öffnen ein Podest anzuordnen ist. Hier geht die Tür nach Innen auf. Da wir aber in Deutschland leben, steht bestimmt in irgendeiner Verordnung, dass man das Podest trotzdem braucht. Ich denke aber ,dass die Anordnung der Tür auch Probleme mit sich bringen könnte. Leider haben die Besitzer, die Umbaumaßnahmen ohne Genehmigungen durchgeführt.
     
  11. #11 MichaelWuppertal, 19.05.2023
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    Hast du zu den Punkten auch irgendwelche Richtlinien. In der Bauordnun Nrw kann ich das nicht herauslesen, dass ein Podest überhaupt benötigt wird, bei Türen die nicht zur Treppe hin öffnen.
     
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  12. #12 VollNormal, 19.05.2023
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    Oder mit einem Selbstverwirklicher-Heimwerker. Der kennt die ganzen Fehler, weil er sie in seinem eigenen Haus auch eingebaut hat. Immer wenn der ganz stolz erzählt "Habbich auch gemacht ...", weißt du, wo noch etwas im Argen liegt.
     
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  13. #13 hanghaus2000, 19.05.2023
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    Ich habe das in der DIN 18065 nachgelesen. Podest nur, wenn die Tür zur Treppe öffnet.

    Was genau haben die ohne Baugenehmigung umgebaut?
     
  14. #14 MichaelWuppertal, 19.05.2023
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    Stimmt habe ich jetzt auch gelesen, steht so in etwa auch in der Bauordnung Nrw.
    Die haben aus zwei Wohnungen, eine Wohnung gemacht. Dafür wurde dann, die in dem Foto zu sehende Tür und wand, neu eingebaut.
    Baupläne gibt es leider nicht, sind nur Aussagen von dem jetzigen Eigentümer, er meinte aber das an den Wänden nichts verändert wurde. Eben nur die zusätzliche Wand und Tür.

    So ist dann auch die Treppe die zum Dachgeschoss führt mit in die Wohnung integriert worden.
    Die Tür ist schräg zur Wand eingebaut. Da stell ich mir Natürlich die Frage, ob so etwas zulässig ist. Ich denke da z.b an Rettungsweg für Rettungswagen . Mit einer Liege wird es schon schwierig.
     
  15. #15 MichaelWuppertal, 19.05.2023
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    Ja da steckt man nicht drin. Gottseidank haben die zumindest für das erdgeschoss den Grundriss. So kann man zumindest herleiten wie es im 1. Und 2. Og aussehen müsste.
     
  16. #16 hanghaus2000, 20.05.2023
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    Im schlimmsten Fall must die Tür und Wand zurück bauen. Das Risiko ist überschaubar. Kein Bauamt schaut in Dein Haus.
     
  17. #17 VollNormal, 20.05.2023
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    Da ist doch viel eher die Frage, ob die Umnutzung des DG legal erfolgt ist. Die Treppe sieht auf dem Bild nicht so aus, als würde sie die Anforderungen an eine notwendige Treppe zu Aufenthaltsräumen erfüllen.

    Aber das ist Pillepalle. Die schräge Trockenbauwand lässt sich zurückbauen und die Eingangssituation im 2. OG rekonstruieren, falls das in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. Angesichts der drei Bilder hätte ich viel mehr Sorge, was der Vorbesitzer sonst noch alles an (möglicherweise substanzschädigenden) Basteleien verbrochen hat. Auf den Charakter des Hauses hat er ja schon mal überhaupt keine Rücksicht genommen.
     
  18. #18 Kriminelle, 21.05.2023
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    Aber Du willst das Haus als „eine“ Wohneinheit nutzen, so wie es der Eigentümer auch umgebaut hat?
    Es gilt ja: wie gesehen, so gekauft.
    Insofern, wenn es für Dich in Ordnung ist, würde ich die Tür aushängen und mehr dafür tun, dass alles als eine Einheit gesehen wird. Eine Genehmigung für Türen aushängen oder Nottreppennutzung brauchst Du nicht.
    Da habe ich schon schlechtere Nottreppen gesehen, die steil und mit geringer Kopffreiheit ins Schlafgemach der Familie gehen, weil das DG nachträglich ausgebaut wurde. Oder freie Treppen ohne Geländer.
    Wie schon gesagt: entweder es gefällt oder nicht. Eine Handhabe zur Sicherheit hast Du nicht.
    Allerdings: wo schon sichtbar abenteuerlich gebaut wurde, könnten auch andere Baustellen im Haus warten, entdeckt zu werden.
     
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