Tropfkante verzichtbar?

Diskutiere Tropfkante verzichtbar? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Liebe Gemeinde, ich habe hier einen Bauträger, welcher behauptet eine Tropfkante bzw. Wassernase beim WDVS unter der auskragenden...

  1. #1 bernd534, 21.07.2015
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    Liebe Gemeinde,

    ich habe hier einen Bauträger, welcher behauptet eine Tropfkante bzw. Wassernase beim WDVS unter der auskragenden Balkonplatte sei nicht notwendig!

    Der eingeputzte Eckwinkel würde diese Funktion übernehmen. Er legt auch eine Stellungnahme des WDVS-Herstellers bei.

    Für mich ist aber ein Eckwinkel noch keine Abtropfkante und ich halte diese nach wie vor für den Stand der Technik.

    Nur: wo steht das?

    Mit besten Grüssen
     
  2. #2 missenergy15, 22.07.2015
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    Hallo Bernd,

    das wird tatsächlich schwer.

    Die Tropfkante hat wirklich viele Verfechter, beim Passivhaus macht man das aber seit Jahren nicht mehr, weil damit eine deutliche Schwächung der Sockelbereichs-Dämmung einhergeht und damit eine Verstärkung der Wärmebrücke an der Bodenplatte/Kellerdecke.

    Ich glaube, der Stand der Technik beinhaltet die Tropfkante nicht mehr leider.

    Wichtig wäre bei Dir, ob die Tropfkante ausdrücklich im Auftrag vereinbart war.

    Um die Frage zu klären, könntest Du einen Sachverständigen aus dem Gewerk ansprechen. Den bekommst Du über die örtliche Handwerkskammer. Das sind meistens Handwerksmeister, die auch nah an der Praxis sind und sich mit dem Stand der Technik echt auskennen.

    Ich drück Dir die Daumen

    Susanne Junghans



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  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2015
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    Der Stand der Technik juckt (fast) keinen. Relevant sind die anerkannten Regeln der Technik (aRdT), die manchmal meilenweit vom Stand der Technik (bzw dem, was die Hersteller dazu erklären) entfernt sein können.

    Eine simple Bitte:
    Du bist hier nicht im "Ich-laber-mal-Forum", sonden eben im Bauexpertenforum. Unser Anspruch ist, das die Antworten eben nicht irgendwie Text sind, sondern das der TE eine Antwort erhält, die den aRdT entspricht.
    Also halt Dich bei Deinen Antworten daran, sonst muss nur immer einer hinter Dir her fegen und Deinen Mist korrigieren, damit keine falschen Infos unwidersprochen stehen bleiben!
    DANKE!
     
  4. #4 missenergy15, 22.07.2015
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    Hallo Bernd,

    Du hast es Stand der Technik genannt, daher hab ichs so übernommen. Streng genommen heisst es in Fachkreisen und auch in den Verordnungen "anerkannte Regeln der Technik", da hat der Kollege recht.

    Wäre toll falls er sich noch dazu geäussert hätte, was denn da nun festgehalten ist zum Thema "Tropfkante". Falls mir dazu was unterkommt, schreib ichs Dir...

    Grüssle

    Susanne Junghans


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  5. #5 gunther1948, 22.07.2015
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    hallo missis
    haste da wirklich alles gelesen und verstanden.
    dann versteh ich nicht was du da von passivhaus und schwächung der sockelbereichsdämmung faselst.
    bernd da gehört eine tropfkante hin weil der wind sonst wasser auf die balkonunterseite treibt.

    gruss aus de pfalz
     
  6. #6 bernd534, 23.07.2015
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    Vielen Dank an alle,
    aber am besten ganz ruhig, das unterscheidet den Professionellen vom Amateur.

    Ich habe hier kein Passivhaus, sondern die Balkonuntersicht ist mit einer PS-Platte als Putzträger beklebt. Wärmedämmung ist also nicht die Frage.

    Ich halte nach wie vor die Wassernase für sinnvoll, da ansonsten der Wind die Tropfen entlang der Decke treibt, das hat gunther 1948 sehr richtig beschrieben. Und so habe ich es als begutachtender Architekt bei der Begleitung der Abnahme dem Bauträger/Verkäufer auch gesagt.

    Ich kann es jedoch nicht fordern, da ich ja auch nicht ausgeschrieben habe und in der Baubeschreibung des Bauträgers/Verkäufers steht so etwas natürlich nicht drin.

    Ich bräuchte schon eine DIN-Norm, Verarbeitungs-Richtlinie oder eben eine anerkannte Regel der Bautechnik um das als regressfähigen Mangel zu deklarieren. Auskunft von CAPAROL: wir empfehlen das!

    Als Gutachter muss ich aber rechtssichere Forderungen aufstellen!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2015
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    Ich drehe den Spiess mal um:
    Gäbe es eine solche Fachregel, müsste ja an jeder Putzfassade jeder Sturz mit einem Tropfkantenprofil ausgebildet werden, weil auch da Tropfen an der Untersicht zurückgetrieben werden könnten.

    Gleiches würde ja für Fertigteil-Verblenderstürze gelten.

    Das man immer mehr machen kann, ist keine Frage. Aber eine Durchsetzbarkeit sehe ich hier nicht!
     
  8. #8 gunther1948, 23.07.2015
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    hallo
    sturz ist nicht balkonunterseite da nach 12 cm schluss am fenster ist.
    wobei ich die wasserlaufspuren bei offenen durchfahrten schon über die gesamte sturzbreite beobachtet hab.
    belastbare ardt kenn ich dazu nicht.

    gruss aus de pfalz
     
  9. #9 gunther1948, 23.07.2015
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    hallo
    sturz ist nicht balkonunterseite da nach 12 cm schluss am fenster ist.
    wobei ich die wasserlaufspuren bei offenen durchfahrten schon über die gesamte sturzbreite beobachtet hab.
    belastbare ardt kenn ich dazu nicht.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 franklt, 02.04.2022
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    Es heißt nach Kommentar zur VOB Betonerhaltungsarbeiten, DIN 18349 Nr. 4.2.21: »Wassertropfkanten sind für den Schutz von Flächen erforderlich. Sie sollen am Übergang der vertikalen Betonflächen in horizontalen Untersichten angeordnet werden. […] (Abb. 6).

    Auch im Standardleistungsbuch (StLB) — herausgegeben vom DIN Deutsches Institut für Normung e.V. — ist das Anbringen von Tropfkanten vorgesehen. Es heißt im StLB für das Bauwesen Leistungsbereich 081 Betonerhaltungsarbeiten Nr. 01.94 081 442.43.20.01: »Tropfkante über Kopf kleben und überstreichen…«.
     
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