Übergabe und Zählerstände

Diskutiere Übergabe und Zählerstände im Schlüsselfertig Bauen ? Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, wir haben (ein Reihenhaus) schlüsselfertig gebaut und hatten im Februar Übergabe. Wie es sich gehört, haben wir im...

  1. #1 gastbin, 29.04.2012
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    Hallo liebe Experten,

    wir haben (ein Reihenhaus) schlüsselfertig gebaut und hatten im Februar Übergabe. Wie es sich gehört, haben wir im Übergabeprotokoll natürlich auch die Zählerstände festgehalten.
    Nun stellen uns die Versorger aber die Verbräuche vor Übergabe in Rechnung, da sich der Bauträger weigert, zu bezahlen.
    Bei der Elektrik z.B. heißt es, die haben wir (als Käufer) selbst gemacht, daher sind wir von Anfang an Eigentümer des Zählers gewesen und der Eigentümer muss das eben bezahlen.
    Das kann doch nicht richtig sein!? Schließlich haben sich die beauftragten Firmen auf Anweisung des Bauträgers ständig in unserem Haus bedient, anstatt die Bauleitungen etc. zu benutzen. Der Bauträger rechtfertigte diese Vorgehensweise damit, dass er Eigentümer sei und dies eben auch sein Baustrom und sein Bauwasser sei.
    Es scheint nun so, dass er die Zahlung bis zur Eigentumsumschreibung hinausgezögert hat, denn die Schreiben an die Versorger sind alle mit Datum unseres Eigentumsüberganges (im Grundbuch) versehen, der Mitte April stattfand.

    Wie verhält es sich mit den Verbräuchen vor Übergabe? Das sind doch wohl die Kosten des Bauträgers?
     
  2. #2 wasweissich, 29.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und ihr habt vor der übergabe keinen strom verbraucht ??


    btw. du solltest deine berufsangabe ändern lassen . mit dem was du da stehen hast wird man hier nicht alt ...
     
  3. #3 gastbin, 29.04.2012
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    Selbstverständlich haben wir auch Strom benutzt. Aber es wurden noch 7 weitere Häuser von den Fremdfirmen über unseren Zähler versorgt.
     
  4. #4 gastbin, 29.04.2012
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    Zur Berufsangabe. Ich kann's zum einen nicht ändern, weil ich ständig darauf hingewiesen werde, Einträge anderer Benutzer ändern zu wollen. Und zum Anderen frage ich mich - ohne jemanden auf den Schlips treten zu wollen-, inwiefern diese Angabe wichtig ist!?
     
  5. #5 gastbin, 29.04.2012
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  6. #6 Baufuchs, 29.04.2012
    Baufuchs

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    @gastbin

    Wegen der Berufsangabe mal hier lesen.

    Selbst ändern kannst Du die Berufsangabe nicht.

    Schick einfach eine Mail oder PN an den Admin. Josef
     
  7. #7 gastbin, 29.04.2012
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    Sry ... hab ich eben gelesen. Ich sag schon mal hier, dass ich ein absoluter Laie bin.
     
  8. #8 gastbin, 29.04.2012
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    PN geht nicht, da ich nicht auf Josefs Profil zugreifen kann - bekomme oben angegebene NAchricht.
    email hängt bei mir im Ausgang fest (kann nur per Handy ins Netz, da wir noch immer kein Telefon/Internet hier haben) :-(
     
  9. #9 gastbin, 29.04.2012
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    Ich bekomme die email nicht raus, da sie ständig vom Server abgewiesen wird. Kann mir bitte jemand mit der Berufsbezeichnung helfen und dem Josef eine Nachricht für mich schicken? Ich bin Laie oder von mir aus auch kfm. angestellt und wohne im Ruhrgebiet.
     
  10. #10 wasweissich, 29.04.2012
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ruhrgebiet als angabe reicht , das mit dem kfm.angestellten soll auch noch klappen ..... :
     
  11. #11 Baufuchs, 29.04.2012
    Baufuchs

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    @gastbin

    Ich hab´s an den Admin weitergeleitet, der wird deine Brufsangabe ändern.
     
  12. Julius

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    zurück zur Sache:

    -Wann war Übergabe?
    -Wann war Eigentumsumschreibung?
    -Wann tatsächlicher Einzug?
    -Bis wann soll Euch der Verbrauch berechnet werden?
     
  13. #13 gastbin, 30.04.2012
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    Vielen Dank für Eure Hilfe, bin jetzt freigeschalten.

    Die Übergabe war im Februar. Eine Woche-eher 1,5 Wochen später sind wir eingezogen. Eigentumsumschreibung war Mitte April. Unser Verbrauch soll ab Übergabe berechnet werden.
     
  14. #14 gastbin, 30.04.2012
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    Und der Verbrauch bis Übergabe sollte vom Bauträger gezahlt werden. Als wir die Stände zusammen notiert haben (beim Übergabetermin) hat er auch selbst gesagt, dass das "selbstredend" sei ... auch vor Übergabe hat er immer wieder betont, dass das seine Kosten seien und es daher unerheblich ist, wo die Handwerker ihr Wasser und ihren Strom zapfen...für uns war das bisher auch eigentlich logisch. Aber im Moment passiert eben was ganz anderes...
     
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    Abrechnungsstichtag Übergabe ist ja im Prinzip okay.
    Oder wurden danach noch Arbeiten durchgeführt, zu welchen Baustrom und/oder Bauwasser über Eure(n) Hauszähler bezogen wurde?
    Falls ja: Wie konnte das sein? Hatte der BT (oder gar die Handwerker) noch Schlüssel?
    Lag dazu Euer Einverständnis vor?
     
  16. Julius

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    Ich hab nochmals den Anfang gelesen.
    Es sollen Euch jetzt Verbräuche VOR besagtem Übergabe-Stichtag berechnet werden???

    Dann ist es doch ganz einfach:
    Ihr teilt dem Versorger schriftlich mit, daß Ihr vor jenem Zeitpunkt weder Eigentümer noch Besitzer oder sonstiger Nutzer des Gebäudes wart(sondern eben der BT). Daher zahlt ihr gerne Verbrauch und Grundkosten AB Stichtag (und mit den Zählerständen bei Übergabe).
    Mit Forderungen bezüglich vorheriger Zeiträume möge man sich an den damaligen Eigentümer wenden!

    Und der Zähler war, ist und bleibt stets Eigentum des Meßstellenbetreibers (meist: örtlicher Netzbetreiber). Die diesbezügliche Bemerkung kann demnach gar nicht zutreffen.
     
  17. #17 Baufuchs, 30.04.2012
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    Ich kenne das nur so, dass im Versorgungsantrag der Name des Eigentümers und der Name des Anschlussnehmers/Rechnungsempfängers anzugeben ist.

    Beide müssen unterschreiben.

    Wer hat denn hier unterschrieben?
     
  18. Julius

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    Wenn es korrekt gelaufen ist, müßte das hier beides der BT gewesen sein.
     
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