Überwegungsrecht

Diskutiere Überwegungsrecht im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wer kann mir näheres sagen. Darf eine Gemeinde den Bau von zB einer Wasser oder Gasleitung unter einer Gemeindestraße ablehnen ? Ich habe vor...

  1. matzi

    matzi

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    Wer kann mir näheres sagen.
    Darf eine Gemeinde den Bau von zB einer Wasser oder Gasleitung unter einer Gemeindestraße ablehnen ?
    Ich habe vor kurzem ihrgendwo gelesen das sie ihre Machtstellung ( da gibs ein genaues Wort für ) nicht ausnutzen darf.
    Die Höhe der Vergütung kann sie festlegen, aber die Verlegung muß sie zustimmen.
    Das steht in einem Bundesgesetz. Aber wo ?
    Gruß Matzi
     
  2. Julius

    Julius

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    Geht es da um eine rein private Leitung (also KEIN Anschluß ans öffentliche Netz) oder wie ist die Situation?
     
  3. matzi

    matzi

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    Es ist eine private Leitung.
     
  4. #4 ThomasMD, 19.09.2012
    ThomasMD

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    Das erklär uns bitte mal.
    Willst Du ein fremdes Grundstück mit Wasser, Gas, Strom, beliefern oder von einem dritten Grundstück beliefert werden?
     
  5. matzi

    matzi

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    Ich will Haushalte mit Wärme versorgen.
    Aber das Thema hat sich erledigt, ich habe den Text gefunden.
    Ich schreibe mal:

    Der Bundesgerichtshof hat 2008 entschieden dass eine unzulässige Behinderung bzw Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen kann, wenn eine Gemeinde sich weigert, ihre öffentlichen Verkehrswege für eine Leitungsverlegung zur Verfügung stellt.

    Genau diesen Satz habe ich gesucht.
    Gruß Matzi
     
Thema: Überwegungsrecht
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