Umlageschlüssel für Baustrom

Diskutiere Umlageschlüssel für Baustrom im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Forumsteilnehmer, bei unserem Bau haben wir den Strom zur Verfügung gestellt. Da kein Zähler vorhanden war, wollten wir nun den Abzug über...

  1. #1 Tom Becker, 11.11.2005
    Tom Becker

    Tom Becker Gast

    Hallo Forumsteilnehmer,
    bei unserem Bau haben wir den Strom zur Verfügung gestellt. Da kein Zähler vorhanden war, wollten wir nun den Abzug über den Umlageschlüssel für Baustrom geltend machen. Ich habe in einem Forum gelesen, dass es einen solchen Umlageschlüssel für die verschiedenen Gewerke geben soll, nach dem man diese Kosten prozentual von der Auftragssumme ermitteln kann. Wer kann mir weiterhelfen?
    Schon mal Danke!
    Name: Tom Becker
     
  2. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    Hallo Tom,
    .
    ich könnt des jetzt abtippen ... aber ehrlich gesagt iss mir des zuviel Arbeit ... Vorschlag eine Email an Info@Baumurks.de mit ner Faxnr. und ich fax Ihnen das dann zu (!)
    .
    MfG
    .
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Langsam! Ein Abzug ohne vertragliche Vereinbarung ist nicht möglich. Umlageklauseln müssen bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sein, damit die Firmen die Stromkosten einkalkulieren können. Im Endeffekt bezahlt den Strom der Bauherr, direkt oder über die Einheitspreise der Firmen.
     
  4. #4 Wilhelm Wecker, 11.11.2005
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    Der Umlageschlüssel ist

    im Vergleich zum Verwaltungsaufwand völlig überzogen, macht nur Arbeit und ist für viele Gewerke nicht angemessen aufgeteilt. Der Ärger ist vorprogrammiert - der Bauherr soll den Strom zahlen - fertig. Bei einer Winterbaustelle ist allerdings aufzupassen, dass die Baubude nicht übermäßig auf Kosten des Bauherrn beheizt wird, das kann teuer werden.
     
  5. #5 Walter Funke, 11.11.2005
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    Falls eine Umlage für Baustrom beim Vertrag vereinbart ist und dabei kein Schlüssel angegeben ist (das wäre allerdings ungewöhnlich): Umlage entsprechend des prozentualen Anteils an den Baukosten verteilen.
    Also z.B. bei 40 % Baukostenanteil des Rohbauers entsprechend 40 % der Gesamt-Stromkosten für ihn berechnen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2005
    Ralf Dühlmeyer

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    Stop mal...

    da oben steht:
    U N S E R E M + W I R !!!!!.
    Ich lese daraus Bauherr. Und dann wärs Unsinn³, die Stromkosten umzulegen, weil die mit Aufschlag zurückkämen :yikes
    MfG
     
Thema: Umlageschlüssel für Baustrom
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